vorläufiges beschäftigungsverbot in der schwangerschaft
also ich war gestern bei meinem FA bin in der 24ssw arbeite in der altenpflege und werde da leider wenig geschon.das heißt kaum pause nur stress etc. jeder der in der pflege arbeitet kennt es.10tage am stück arbeiten lauter solche dinge. Da mein FA nicht gerne beschäftigungsverbote ausstellt weil er möchte das der AG sich an die Gesetze hält hat er mir jetz ein vorläufiges beschäftigungsverbot erteilt und schreibt noch etwas ans gewerbeaufsichtsamt. wie lange gilt nun das beschäftigungsverbot?und womit muss ich rechnen=? also ich glaube nicht das mein chef froh darüber ist wenn ich ihm so zu sagen das amt auf den hals schicke. bitte um antwort..vielen dank
3 Antworten
Hallo,
Ich kann nur aus erfahrung sprechen
Ich arbeite im Supermarkt und habe in der 30 ssw ein beschäftigungsverbot bekommen.
Bei mir galt es bis zum beginn des Mutterschutzes
ja aber ich habe halt nur ein vorläufiges beschäftigungsverbot also ich bekomme heute den schein.und ich weiß nicht wie es dann weiter geht
Ich habe zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens meiner SS auch in einem Pflegeheim gearbeitet. Das Beschäftigungsverbot trat dirket nach Bescheinigung der SS in Kraft (damals war ich in der 10 SSW). Mein Chef hätte mir eine Ersatzbeschäftigung anbieten müssen, die dieselbe Wochenstunden hat wie meine reguläre arbeit, was damals nicht ging. Jeden Monat habe ich trotzdem mein volles Gehalt bekommen, der AG kann dies aber zu 80% bei der KK abrechnen... Jedenfalls hast du ja auch Kontakt mit Körperflüssigkeiten, mit schweren Gewichten, mit Spritzen etc., normalerweise dürftest du das gar nicht und Arzt bzw AG hätten dich schon längst ins BV schicken müssen. Dieses Verbot geht offiziel bis zu Beginn des Mutterschutzes. und endet natürlich nach dem MS. Sprich mit deinem Arzt/AG nochmals darüber! Alles gute für dich und dein Baby!
Bei mir ging das halt direkt vom AG aus. Wenn dir was passieren würde, angenommen ein Dementer Bewohner schlägt dich in den Bauch oder du stolperst und piekst dich mit einer Spritze die kontaminiert ist, was auch immer, der AG haftet dafür!! Deine Gesundheit und die deines Kindes müssen beim AG an erster Stelle stehen! Der Arzt wäre eigentlich erst die zweite instanz fürs BV
Das gilt so lange, bis dein FA sagt, dass es aufgehoben ist.
mein arzt ist da etwas anders, das ist das problem er möchte das sich der AG ans Mutterschutzgesetz hält usw und geht deshalb lieber andere wege als mir einfach ein beschäftigungsverbot zu geben.aber vielen dank schonmal für die antwort