Vorladung von der Polizei wegen Hausfriedensbruch - was tun?
Moin,
ich hab gestern eine Vorladung bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch bekommen.
Folgendes ist passiert, ein Kollege und ich haben ein bischen was getrunken woraufhin wir ans Wasser wollten und dafür über eine Baustelle gelaufen sind. Wir haben nichts geklaut und nichts kaputt gemacht - unter „Tatzeit“ sind auch nur 5min eingetragen.
Mussten dann pusten und hatten beide unter 1,0. Die Polizei hat uns auch geglaubt, dass wir da keine bösen Absichten hatten.
Wir sind beide 19 und nicht vorbestraft.
Was sollte ich nächsten Mittwoch bei der Vorladung am besten sagen ? Und was erwartet mich allgemein noch ?
Danke für alle Antworten ;-)
11 Antworten
Bei der Polizei musst du gar keine Aussage machen. Daran solltest du dich auch halten.
Du musst da nicht mal hingehen.
Solltet Ihr gegen meinen Rat hingehen dann den Beamten sagen das ihr das nicht wusstet das es sich um Hausfriedensbruch handelt ihr war euch zu keiner Zeit einer nicht Gesetzes konformen Handlung bewusst.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .... mildert diese aber ab! zumindest im Rechtssystem der BRD. Wenn ihr den Falschen Pilz essen würdet ist dem nicht so Mutter Natur ist da gnadenloser:-)
Geh hin und erzähl alles nochmal, wie es eben passiert ist. Da hast du eher nichts zu befürchten. Biete eine Entschuldigung an....
Ich würde generell bei der Wahrheit bleiben, und in Eurem Fall erst recht.
Erzähl die Geschichte so, wie sie sich zugetragen hat.
Wenn Ihr Glück habt, wird die Geschichte fallen gelassen und Ihr kommt mit einem blauen Auge davon.
Sofern Ihr nichts beschädigt oder gestohlen habt und ja auch wohl nicht die Absicht dazu hattet, seid Ihr zwar verbotenerweise über das Baustellengelände gelatscht, aber mehr auch nicht.
Wegen so einer Sache ein Fass aufmachen und die Anzeige durchzuziehen, wäre eigentlich etwas dick aufgetragen.
Also: schön kleine Brötchen backen, betonen wie blöd das von Euch war und unüberlegt und ausdrücklich sagen, dass Ihr sowas natürlich nie wieder machen werdet - vielleicht drücken sie ein Auge zu.
Viel Glück.
Nicht hingehen ! Das musst du nicht! Eine Vorladung ist eine Einladung der Polizei wo man nicht hin muss einfach anrufen und absagen. Die Polizei legt je nach dem dinge so aus das es zu deinem Nachteil sein könnte oder verändert geschehenes. Meiner Meinung wird dies auch vor der St An W eingestellt. Ohne allgemeines Interesse der Strafverfolgung.
Gut was ist passiert, junge Männer angetrunken wollten zum Wasser und nahmen eine Abkürzung über eine Baustelle.
Das da jetzt eine Sta Vorladung erfolgt ist, halte ich für wenig wahrscheinlich.
"Und das die Vernehmung nur dem Zweck dient einem einen Strick aus der Aussage zu drehen halte ich für etwas weit hergeholt..."
ist bestimmt nicht so da gebe ich dir recht, aber es kommt sehr oft vor das dem so ist. Also ist es mit einem Risiko für den Betroffenen verbunden der zu Polizei geht. Je nach dem können dann harmlos wirkende Fragen der Beamten weitere Straftatbestände hinzufügen ohne das es dem Betroffenen klar ist das er sich grade um Kopf und Kragen redet.
Generell stimmt das so nicht mehr, durch die Änderung der StPO KANN auch eine polizeiliche Vorladung bindend sein...
Immer dann wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.
Und das die Vernehmung nur dem Zweck dient einem einen Strick aus der Aussage zu drehen halte ich für etwas weit hergeholt...