Vorladung als Zeuge zu spät erhalten?
Guten Morgen, ich habe diese Woche durch den Arbeitgeber eine Vorladung als Zeuge zu einer Verhandlung bekommen, allerdings ist die Verhandlung bereits kommenden Dienstag, niemand kann mir sagen warum mir die Einladung erst jetzt übergeben wird. Der Fall ist aus einer Nachtschicht im Jahr 2014. Ich war in der Schicht anwesend, war aber in einer ganz anderen Thematik in der Nacht eingeteilt. Deswegen verstehe ich nicht weshalb ich geladen bin. Muss ich trotzdem vor Gericht erscheinen??? Gibt es Fristen oder Zeiträume bis wann eine Vorladung beim Zeugen sein muss???
3 Antworten
Die Fristen liegen laut ZPO bei mind. einer Woche, bzw. mind. drei Tagen.
Inwieweit Deine Zeugenaussage hilfreich ist, oder auch nicht, entscheiden dann die Anwälte, bzw. der Richter.
Zum Erscheinen und zur Aussage bist Du verpflichtet.
Einer Ladung vor Gericht ist grundsätzlich Folge zu leisten. Sie kann sogar noch während der Verhalndlung erfolgen wenn sich dadurch neue Erkenntnisse ergeben können, den Fall hatte ich selber schon, in dem Fall wurde ich vom Gericht angerufen und die Verhandlung bis zu meinem Eintreffen unterbrochen.
Als Zeuge bist Du verpflichtet bei Gericht zu erscheinen.