Vorbereitungsdienst?

4 Antworten

Kommt darauf an ob der Ehepartner auch Einkommen hat und wenn ja was an Brutto und Netto, wie alt die Kinder sind und was außer Kindergeld bei den Kindern ggf.noch an Einkommen vorhanden ist, wie hoch dein Brutto und Nettoeinkommen ist und was ihr an angemessener Warmmiete nach dem SGB - ll zu zahlen hättet.

Du selber wirst keinen ALG - 2 Anspruch haben, da du deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll aus deinem anrechenbaren Nettoeinkommen auf jeden Fall decken kannst.

Der läge derzeit bei 382 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt + 1/4 von der Warmmiete + deinen Beitrag den du für deine KV - zahlen musst, ggf.noch andere Beiträge die berufsbedingt vorgeschrieben sind.

Von deinem Nettoeinkommen kannst du dann als Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll derzeit 330 € abziehen, dass würde dann vorerst dein anrechenbares Einkommen ergeben und davon ziehst du dann deinen oben genannten eigenen Bedarf ab.

Dann käme es darauf an was von deinem anrechenbaren nicht mehr benötigten Nettoeinkommen übrig wäre, also was du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, denn dieser Teil würde dann auf den Bedarf von Partner und Kindern angerechnet, so wie das evtl.anrechenbare Einkommen des Partners und der Kinder.

Auch das Kindergeld wäre bei minderjährigen Kindern in der Regel zu 100 % anrechenbares Einkommen des jeweiligen Kindes und würde auf den individuellen Bedarf des Kindes angerechnet.

Deinem Partner stünden dann also Bedarf derzeit auch diese min.382 € Regelbedarf zu + 1/4 von der Warmmiete, den Kindern dann auch jeweils 1/4 von der Warmmiete.

Der Regelbedarf der Kinder richtet sich dann nach dem jeweiligen alter der Kindes.

0 - 5 Jahre derzeit 245 €

6 - 13 Jahre derzeit 302 €

14 - 17 Jahre derzeit 322 €

18 - 24 Jahre derzeit 339 €

Vorrangig wäre dann ein evtl.Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu prüfen, dafür kannst du dir erst einmal aus dem Internet einen jeweils kostenlosen Rechner suchen.

ob du noch unterstützung bekommst, hängt vom einkommen deines partners ab. wenn bedarf offen ist, könnt ihr aufstockend alg2 beantragen oder wohngeld.

Ich hoffe, du wirst Sportlehrer.

1100 Netto reicht zum Leben, dazu auch noch der Lohn vom Partner und das Kindergeld. Also kein Hartz-IV.

ghost1982 
Beitragsersteller
 23.06.2019, 00:59

Danke für die Antwort. Ich weiß nicht ob ich genau 1100 netto verdinen werde. Das hängt von meiner Versicherung ab, wie viel ich die monatlich bezahlen muss. Eigentlich es geht darum, dass man im Referandariat statliche Hilfe bekommen darf.?

JobcenterTycoon  23.06.2019, 01:08
@ghost1982

Boa das weiß ich leider nicht. Aber Hartz-IV wird es nicht geben für dich.

TreudoofeTomate  23.06.2019, 11:10
@ghost1982

Was für ein Lehrer willst du werden? In der Frage dachte ich noch, du hast dich verschrieben. Aber du glaubst tatsächlich, dass es "statliche" Hilfe heißt. Gruselig, was sollen deine Schüler denn da lernen?