Von ESSEN Bank - vorzeitige Ablösung Ratenkreit

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Sehr geehrter Sierius1982,

lesen Sie einfach mal den § 502 BGB:

(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

1.) 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2.) den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn

1.) die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder

2.) im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Daraus ergibt sich, dass für ungesicherte Kredite (dieser Fall liegt bei Ihnen vor) maximal 1% des vorzeitig zturückgezahlten Betrag als Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden darf. Bearbeitungsgebühren sind darin bereits enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

Sierius1982 
Beitragsersteller
 05.05.2015, 10:26

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wehrt,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Sie haben etwas Licht ins Dunkle gebracht.

MfG A. Köster

Hilfe Netto-Vorfälligkeitsentschädigung 521,21 € - Das musst du wahrscheinlich am ende mehr bezahlen als wenn der Kredit so weiter läuft.

So hab ich das auch gelesen/verstanden. Das wäre ja der Oberhammer. Hätte ich vor einem Jahr nur nicht so voreilig den Kredit abgeschlossen -.-

PlueschTiger  10.05.2015, 07:21

Hätte ich vor einem Jahr nur nicht so voreilig den Kredit abgeschlossen -.-

Sollte man natürlich nicht machen, aber du weißt selber Banken wollen nur unser bestes. Unser Geld. Das wird immer so gemacht, selbst wenn die keinen Anspruch haben. Weil keiner die Gesetze kennt und somit auch kaum jemand sich dagegen wehrt. Was glaubst du den wie viele der Gebühren die allein für Kontoführung verlangt werden illegal sind. Mehr als uns lieb ist.

Es gibt sogar Richter die Kredit gebühren für Rechtswidrig halten.

Ich interpretiere die Summen so:

Zinsschaden 710,44 €  - Gesamtschaden der Bank durch vorzeitige ablöse.

Erstattung für erspartes Risiko -3,56 € Margenerstattung -10,67 € Erstattung für ersparte Verwaltungskosten -275,00 € - Das zieht die Seite von dem Möglichen schaden der Bank ab.

Bearbeitungsgebühr 100,00 € - Die kommen scheinbar auch noch zu.

Hilfe Netto-Vorfälligkeitsentschädigung 521,21 € - Das musst du wahrscheinlich am ende mehr bezahlen als wenn der Kredit so weiter läuft.

Ich schlage vor das du damit zur Verbraucher Zentrale gehst und von denen das mal durchrechnen lässt. Ist nicht umsonst, kann aber lohnen.

Fakt ist das eine Bank nur Entschädigung verlangen kann wenn sie auch schaden erleidet. Sollte der Zinssatz für die Art Kredit den du jetzt hast, höher sein als das was du jetzt bezahlst, dann hat sie wahrscheinlich kein Anrecht auf Entschädigung. Gehe mal zur Bank und frage mal nach den Jetzigen Konditionen für einen Kredit wie deinen und wenn möglich lasse dir das Angebot schriftlich geben. Damit du was in der Hand hast.

Hallo,

wir haben zwischenzeitlich 200 Verträge überprüfen lassen und haben eine Erfolgsquote von ca. 85% - gerne überprüfen wir auch deine Ratenkredit für dich kostenlos. Geht auch rückwirkend und selbst dann wenn du die Entschädigung bezahlst hast, oder den Kredit hast weiterlaufen lassen.

Viele Grüße