Vollkasko Totalschaden - Fragwürdiges Gutachten - Wagen wird noch finanziert
Guten Tag, seit langem fachsimpeln wir nun über unseren Versicherungsschaden und das Gutachten der Versicherung. Erstmal ein paar Daten (nicht auf den Euro genau, habe Unterlagen gerade nicht da) Auto: Fiat Ducato, ermittelter Wiederbeschaffungswert: 9600€, ermittelter Restwert: 6100€, Reparaturkosten: 13.500€
offene Summe bei der Finanzierung: 19.000€. Schon hier entstehen die ersten Fragezeichen über den Köpfen. Die Versicherung nannte uns also die oben angegebenen Zahlen. Sie listeten die Kosten wie folgt auf: 3.500€ sollen wir von der Versicherung bekommen (Wiederbesch.W. - Restwert), 6100€ sollen wir für den Blechhaufen von einem Ankäufer bekommen welchen die Versicherung ausfindig gemacht hat. Schon hier fängt die Skepsis an: Welche Werkstatt kauft ein Totalschaden Auto für 6100€ auf, repariert es für 13.500€ und verkauft es dann für 9.600€?! Mir ist klar das die Reparatur keineswegs 13.500€ für eine Werkstatt kostet, dennoch wäre die Gewinnspanne eher fragwürdig. Kann eine Versicherung, immerhin ist das Gutachten von denen direkt, den Restwert in die Höhe schießen um weniger bezahlen zu müssen, und einen "Deal" mit dem Autohändler haben? Denn der Restwert von 6.100€ ist schlichtweg unrealistisch über alle Maße!
Soweit, so schlecht. Angenommen wir nehmen das "Angebot" an und machen alles so wie die Versicherung es will stellt sich die nächste Frage: Wie können wir das Auto für 6.100€ verkaufen wenn wir nicht einmal den Brief besitzen sondern logischerweise die Bank?!? Angenommen das klappt: Wir bekommen die 9.600€, nun möchte die Bank aber sicher die offenen 19.000€ haben. Bleiben also noch 10.000€ Schulden und wir haben trotzdem kein Auto mehr! Abgesehen von der Frage ob die Bank da überhaupt mitspielt, hätte sich die Vollkasko ja nicht wirklich gelohnt! Setzt die Versicherung hier also den Restwert bewusst so hoch, dass wir das Angebot quasi annehmen müssen? Denn würden wir nur die 3.500€ nehmen und dannach bemerken wir bekommen das Auto auf dem Markt nur noch für 150€ verkauft würde sich die Versicherung ja schön ins Fäustchen lachen. Wir haben auch schon mit einem unabhängigem Gutachter gesprochen. Dieser meinte selbst wenn wir ein neues Gutachten machen und hier würde sich ein Restwert von sagen wir mal 1000€ ergeben könnte man dies nicht bei der Versicherung geltend machen (bei nicht selbstverschuldeten Haftpflichtschäden würde dies gehn, bei Vollkasko Schäden hätte die Versicherung das Weisungsrecht).
Natürlich würden wir von der Versicherung gerne den Wirklichen Wiederbeschaffungswert - Restwert kassieren um dannach selber zu entscheiden wie es denn mit dem Auto nun weiter geht. Evtl. lohnt sich eine Reparatur in einer günstigen Werkstatt ja doch.
Sind alle Ratlos! Gespräche mit der Bank u der Versicherung sind am laufen. Hoffe hier kann mir jemand sein Wissen weitergeben und uns helfen. Und wie gesagt, Vermutungen, denken, und fachsimpeln können wir alleine ;) Gruß Domi
8 Antworten
Da die Bank den Fahrzeugbrief besitzt, dürfte auch die Versicherungsleistung an die Bank abgetreten sein. In diesem Fall könnt ihr nicht mehr selbst entscheiden, wie der Schaden von der Versicherung abgewickelt wird: Ihr müsst das mit der finanzierenden Bank besprechen. Diese entscheidet auch über den eventuellen Verkauf zum Restwert und erhält die Versicherungsleistung. Die übersteigenden Restschulden müsst ihr dann natürlich an die Bank bezahlen. Hier wurde offenbar wieder mal am falschen Ende gespart, denn es ist möglich, die Differenz zwischen dem Zeitwert und der jeweiligen Restschuld mit zu versichern - allerdings erhöht das natürlich die Prämie für die Versicherung... Geiz ist halt nicht immer geil.
Es kommt darauf an. Als Versicherungsnehmer hat der Fragesteller ein Vertragsverhältnis mit der Versicherung und daher Anspruch auf die Leistung. Nur wenn das Fahrzeug Sicherungsübereignet ist, d.h. die Bank hat sich bereits vorab per Sicherungsschein bestätigen lassen, dass Versicherungsleistungen an die Bank gehen, wird direkt an die Bank gezahlt.
Das Restwertgebote ist für den Aufkäufer bindend. Das heißt, er muss den Betrag zahlen, wenn du es in Anspruch nimmst. Da ist keine große Skepsis angebracht. Es wird auch kostenlos vom Standort des Fahrzeuges abgeholt. Die Bezahlung folgt dann üblicherweise in bar. Kurzer Anruf genügt.
Bezüglich der Finanzierung: sofern das Fahrzeug nicht sicherungsübereignet ist, bekommst du zumindest den Teil der Versicherungsleistung. Für den Aufkäufer benötigst du dann natürlich den Fahrzeugbrief. Das musst du mit der Bank klären, ob diese den so rausgeben.
Auf dem offenen Betrag bleibst du sitzen. Höchstens bei einem geleasten Fahrzeug wäre hier im Rahmen der sog. "GAP"-Deckung noch eine Zahlung seitens der Versicherung möglich. Aber das geht, wie gesagt, nur bei Leasing-Fahrzeugen.
Der Restwert wird nicht willkürlich festgelegt. Das Auto geht in eine Börse, i.d.R. "Auto-online", das ist so eine Art ebay für Aufkäufer. Dort liegt also jetzt das Gebot eines Aufkäufers vor. dieser ist daran auch eine Woche gebunden.
Er muss es also kaufen Du brauchst es nicht verkaufen. Wenn Du das Auto privat für mehr verkaufen kannst, ist es Dein Gewinn, wenn Du ihn an den Höchstbieter abgibst, bekommst Du die 6100 EUR von ihm, dne Rest 3500 EUR abzüglich Eurer Selbstbeteiligung (i.d.R 500 bis 1000 EUR) von der VErsicherung.
Ob ihr noch 19.000 EUR an die Bank zahlen müßt, ist vollkommen egal. Vermutlich ist Eure Finanzierung falsch gerechnet worden, die Raten waren zu gering. Oder ihr hatten den wagen geleast und die Restrate war zu hoch angesetzt.
Wenn der Lieferwagen ziemlich verbraucht ist, also enorme Vorschäden hatte, mindetr das natürlich auch den Zeitwert.
Aber das ist richtig so.
wie hoch das Restwertangebot ist, kann Euch im Grunde egal sein, da Ihr unterm Strich den Wiederbeschaffungswert zur Verfügung habt, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Insofern ist nur zu klären, ob der Wiederbeschaffungswert von EUR 9.500 realistisch ist. Bzgl. des Verkaufs des "Wracks" solltest DU den Kontakt von Restwertkäufer und Bank herstellen. Normalerweise macht die Bank da keine Probleme, da das unfallbeschädigte Wrack als Sicherheit nun auch keinen Wert mehr hat. Bzgl. der Finanzierungslücke solltest Du prüfen, ob in Deinem Kreditvertrag dafür Versicherungsschutz besteht. Alternativ hätte man diese GAP Lücke ggf. auch im Versicherungsvertrag zusätzlich versichern können, wobei sie mit 50% extrem hoch ist. Das spricht dafür, dass hier noch Altlasten mit in die Finanzierung mit aufgenommen wurden, also Finanzierungsreste von einem Vorfahrzeug. Soetwas fällt einem in so einem Fall auf die Füße.
Nein, eine GAP-Deckung ist auch für finanzierte Fahrzeuge möglich.
Du kannst mit eigenem Gutachter dagegen halten und klagen. Der Restwert muss natürlich realisiert werden können.
MIt dem Restwert ist der Wert der Teile gemeint die vorhanden sind. Daher ist deine Rechnung natürlich quatsch
Deine Finanzierung hat damit nix zu tun.
Die GAP-Deckung greift nur bei Leasingfahrzeugen. Das ist hier offenbar ja nicht der Fall.