Vollkasko mit Werkstattbindung - Fiktive Abrechnung?
Meine Frau hatte vor kurzem einen kleinen Verkehrsunfall. Wir haben es der Vollkasko online gemeldet ohne große Details zu nennen. (keine genaue Unfallbeschreibung)
Es kam nun ein Anruf der Versicherung, dass ein in unserem Ort gelegener KFZ-Betrieb sich kommende Woche melden wird, damit wir einen Termin ausmachen, an dem die das Fahrzeug abholen können. Es wird meiner Frau ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Nun meine Frage: Hätte wir in diesem Fall trotzdem die Möglichkeit zu sagen, dass wir fiktiv abrechnen möchten oder muss das von vorn herein geklärt werden?
1 Antwort
Hallo tnightlife,
du kannst fiktiv abrechnen lassen. Du musst dich nicht von vorneherein festlegen.
Wichtig für dich zu wissen: Egal ob Werkstattbindung oder nicht....bei der Kaskoversicherung kannst du dir in aller Regel den Gutachter NICHT frei aussuchen. Würdest du ein eigenes Gutachten für die fiktive Abrechnung erstellen lassen, müsstest du damit rechnen, auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben.
Was ich dir empfehle: Ruf bei deiner Versicherung an und sage, dass du mit dem Gedanken einer fiktiven Abrechnung spielst, dir aber noch nicht sicher bist. Deine Versicherung wird dann zunächst einen ihrer Werkstattpartner damit beauftragen, den Schaden zu begutachten. Wenn das Ergebnis da ist, kannst du überlegen, was du machst.
Viele Grüße aus dem sonnigen Köln schickt dir
Lydia vom DEVK-Team