Vodafone Regio-Zuschlag wegen Umzug = Kündigungsgrund?
Guten Tag,
der Anbieter Vodafone kann am neuen Standort (Umzug von der Stadt aufs Land) die Leistung (16.000er Leitung) nur erbringen, wenn man einen "Regio-Zuschlag" in Höhe von 5,00€ monatlich bezahlt.
Ich sehe das so: Der Anbieter kann am neuen Standort nicht zu den vertraglich abgemachten Konditionen liefern und deshalb bin ich im Kündigungsrecht?!
Vielleicht kann mich hier jemand aufklären, der etwas mehr von dieser Materie versteht.
Danke!
6 Antworten
Ich sehe das so: Der Anbieter kann am neuen Standort nicht zu den vertraglich abgemachten Konditionen liefern und deshalb bin ich im Kündigungsrecht?!
Korrekt!
Im § 46 (8) TKG steht geschrieben:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Dieser monatliche Zuschlag wäre aber eine Änderung eines Vertragsinhalts.
Ja, lt. TKG muss Vodafone den Vertrag zu identischen Konditionen fortführen. Wenn sie das nicht können / wollen, dann Sonderkündigungsrecht...
Du kannst mit 3 Monaten Frist außerordentlich kündigen (§ 46 Abs. 8 TKG).
Dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
Danke für die Antworten!
In der angehangenen PDF der Vodafone-Mail stand übrigens folgendes (nächstes mal erst lesen und dann hier fragen):
"Ich verzichte auf meinen Vodafone-Anschluss. Stornieren Sie bitte meinen Auftrag. Ich habe dadurch keine Kosten."
Es ist dann keine Kündigung mehr notwenig laut Vodafone Mitarbeiterin :-)
Super, dass es dem Endverbraucher in dieser Sache einfach gemacht wird.
Gruß
Es ist dann keine Kündigung mehr notwenig laut Vodafone Mitarbeiterin :-)
Wenn du das schriftlich hast, ist das gut so. Solltest du die Aussage nur mündlich haben: Obacht. Nicht dass sich hinterher niemand mehr daran erinnern will.