Vodafone Gerichtsverfahren wegen einer Partnerkarte die ich "angeblich" besitze!

4 Antworten

Wenn Du nie einen solchen Vertrag abgeschlossen hast, muss der Netzanbieter den Nachweis erbringen, dass Du den Vertrag unterschrieben hast. Für den Fall, dass der Vertrag telefonisch geschlossen wurde, muss der Tonbandmitschnitt vorliegen. Wenn der Vertrag in einem Shop abgeschlossen wurde, muss der Netzbetreiber offenlegen, ob es mit den Mitarbeitern dort schon früher mal Probleme gegeben hat. Häufig sind das Franchisenehmer, die unbedingt Kohle machen müssen.

Hoffentlich hast Du einen Anwalt hinzugezogen ;-)

Denk an Wiedergutmachung und Schadenersatz. Das soll der Richter bestimmen, nicht, dass Du später noch einmal vor Gericht musst, um Deine Ansprüche durchzusetzen.

Sasa71111 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 18:43

danke. Ich hab da aber nix abgeschlossen. Ich hatte mal einen Anruf, wo ich deutlich "nein" zur Partnerkarte gesagt habe. Danach hab ich nix mehr gehört

Über Vodafone könnte ich ein Buch schreiben! Bei denen kommst du nur mit Anwalt, aber einem Spezialisten für moderne Kommunikation, - leider - weiter. Viel Erfolg!

Na ja am besten einen guten kompetenten Anwalt haben :-/ Sonst Viel Glück

übermorgen? nee, du hast ungefähr 100 Jahr zu spät angefangen, dir darüber Gedanken zu machen. Du brauchst eine Anwalt, hier kann dir keinrr mehr helfen.