Verweis wegen Handy in der Schule?
Hallo
Ich bin 17 und gehe in die Q11 eines Gymnasiums in Bayern. Am Freitag wurde ich in der Schule im Flur am Handy erwischt. Der Lehrer hat es dem Direktor gegeben und ich sollte mich bei ihm melden.
Als ich bei ihm war hat er gesagt dass das Handy eine Woche weg ist. Ich hab ihn gefragt ob er das überhaupt darf und er hat gesagt man hat was wegen Handynutzungsbestimmung oder so unterschrieben.
Jedenfalls hat er gesagt dass ich mein Handy auch gleich wieder haben könnte, allerdings würde ich dann einen Verweis bekommen. Er hat auch gleich gesagt dass das nur was formales ist und in die Schülerakte kommt. Im Abizeugnis oder sonst wo ist das nicht aufgelistet und hat auch sonst für spätere Bewerbungen etc. keine Folgen. Es würde quasi nur jmd sehen wenn ich die Schule wechsel aber das mach ich natürlich nicht. Daher hab ich den Verweis genommen da es ja eh mein erster war. Und ein Verweis wegen Handybenutzung ist ja an sich nichts schlimmes aber muss man da gleich einen Verweis geben? Meine Schule ist zwar da ziemlich streng aber trotzdem...
Und stimmt das dass der Verweis keine Folgen hat ? Es war ja eh nur wegen Handy aber trotzdem...
6 Antworten
Ganz ehrlich ich würde mal genau in die Schulordnung schauen und nachprüfen, ob er das Handy so lange einziehen kann und selbst wenn bin ich mir immer noch unsicher, ob das legal ist.
Außerdem würde ich prüfen, ob du einen Verweis wegen Handynutzung bekommen kannst nach der Schulordnung und wenn man dort herauslesen kann, dass dieser bei simpler Handynutzung nicht vergeben wird, würde ich zum Direktor gehen und die Streichung des Verweises aus der Schulakte beantragen.
Der Direktor hätte das Handy bis zum Ende des Schultages einbehalten dürfen. Auch wenn die Formulierung »Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.« sehr schwammig ist, kollidiert eine einwöchige Wegnahme mit Deinen Rechten außerhalb der Schulzeit; beispielsweise mit dem, dass Du danach oder davor Dein Handys nicht mehr benutzen kannst. In Bezug auf die Nutzungsrechte Deines Handys außerhalb der Schule hat der Direktor aber keine Weisungsbefugnis.
Manche Lehrer glauben, sie müssten das Handy einsammeln. Aber nein, es kann eingesammelt werden. Streng zu sein, heißt nicht unrechtmäßig handeln zu dürfen.
Die o. g. Formulierung »vorübergehend« führt häufig zu Missverständnissen. Man wollte den Lehrern zwar weitreichende Befugnisse einräumen, hat sie aber nicht darin geschult, wie diese ihre Grenzen haben. Und da kein Schüler oder dessen Eltern gegen dieses Recht klagt und dabei mal durch alle gerichtlichen Instanzen geht, gibt es hier keine einheitliche Vorgehensweise. Die Handywegnahme ist eben eine Bagatelle, darum eignet sie sich so schön als Möglichkeit des Machtmissbrauchs durch die Schulmitarbeiter.
Hin und wieder gibt es allerdings Hinweise an die Lehrerschaft, wie beispielsweise in Baden Württemberg, wie das Wort »vorübergehend« zu verstehen ist. Das Einsammeln darf eben nicht über den Schulalltag hinausgehen. Die Störung des Schulbetriebs durch die Benutzung eines Handys ist am Ende des Tages nicht mehr relevant. Wenn kein Schulbetrieb mehr stattfindet, kann er auch nicht gestört werden.
Lehrer vergessen, dass die Wegnahme eine Erziehungsmaßnahme und keine Strafe sein soll.
Was glaubst Du, wen der Verweis nach Deiner Schulzeit noch interessiert? Er gehört zum Erziehungszirkus in der so genannten Bildungseinrichtung. Danach ist er irrelevant.
Gruß Matti
Lehrer/Rektoren dürfen Handys durchaus einziehen, wenn sie trotz Verbotes auf dem Schulgelände genutzt werden. Allerdings darf das maximal nur bis zum Ende des Schultages erfolgen. Alternativ kann auch die Abholung durch die Eltern verlangt werden.
Bei dem "Vertrag" von dem du redest müsste es sich eher um die von dir unterschriebene Schulordnung handeln. Und die unterliegt, sofern es keine Privatschule ist eigentlich dem Schulgesetz deines Bundeslandes.
Ich schreib das mal ins Netz zur Schulbewertung. Die haben dan kein Nachwuchs mehr 😂. Ließ dir das was du angeblich unterschrieben hast Nochmal durch. Aber ein Verweis kannst du immer bekommen.
In der Tat spielt das Durchlesen der Schulordnung in Bayern nur dann eine Rolle, wenn dort etwas über die Erlaubnis der Handynutzung steht. Denn das Verbot muss nicht in der Schulordnung stehen, weil es bereits explizit im bayrischen Schulgesetz geregelt ist und damit für alle Schulen verbindlich ist. Danach kann die Schulleitung (zur Unterrichtsgestaltung auch jeder Lehrer) das generelle Handynutzungsverbot aufheben. Das ist übrigens nur in Bayern so. In anderen Bundesländern wird die Regelung der Handynutzung jeder einzelnen Schule überlassen.
Mit dem Hinweis, der Fragesteller möge sich durchlesen, was er unterschrieben hat, ist der Direktor der Frage des Fragestellers ausgewichen, ob er das darf. Nein, er darf nicht. Und weil er dies möglicherweise weiß und eine rechtliche Außeinandersetzung mit den Erziehungsberechtigten scheut, bietet er als rechtmäßige Alternative den Verweis an.
Viele Schüler haben eine für mich unverständliche Angst vor einem Verweis. Für mich ist er Pillepalle, wobei man gegen den in diesem Fall auch vorgehen könnte. Es steht nämlich in Frage, ob der Verweis eine angemessene bzw. eine den Umständen entsprechend verhältnismäßige Reaktion des Direktors war. Einen solche Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme ist laut Schulgesetz nämlich auch vorgeschrieben.
Mit dem Hinweis hätte der Fragesteller die Herausgabe des Handys übrigens auch verweigern können. Er hätte bereits den Lehrer fragen können, mit welcher Begründung er die Wegnahme für gerechtfertigt hält.
Es hätte vonseiten des Lehrers schließlich auch ein Hinweis getan, der Fragesteller möge das Handy ausschalten. DIESE Weigerung hätte aus Sicht der Schule tatsächlich einen Verweis gerechtfertigt.
... einer ist nicht schlimm, aber beim Zweiten wars dann eben.
Auch nicht immer prickelnd, dann ohne Abi dazusitzen.
Oh, ein Kenner?
Ich kenne viele Eltern, die genau dieses Durchgreifen von der Schulleitung abverlangen.
Kennst Du den Klassensprecher, Elternsprecher und die Elternsprechzeiten u.a.m.?
Falls nicht, warte ab, bis Du in die Schule kommst.