Vertrag per Foto rechtskräftig?
Hallo, Ich habe vor mir ein paar Schuhe von einer Person die ich über Facebook kenne zu erwerben. Er hat mir vorgeschlagen mir einen Kaufvertrag per Foto zu schicken auf den er seine Unterschrift setzt. In dem mir der Versand der Schuhe versichert wird. Jetzt habe ich die frage ob der Vertrag im Falle eines Betruges rechtskräftig ist?
5 Antworten
Natürlich. Für eine übereinstimmende Willenserklärung bei einem Kauf ist überhaupt nichts Schriftliches notwendig. Oder machst du jedes Mal mit der Supermarkt-Kassiererin einen Vertrag? Mit der Pommesbude?
Ein schriftlich geschlossener Vertrag schützt dich nicht vor Betrug. Sollte die Ware nicht ankommen, kannst du Anzeige erstatten. Bringt dir aber weder Ware noch Geld zurück. Um dein Geld wieder zu bekommen musst du ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Wenn der Schuldner aber kein Geld hat, ist auch das sinnlos.
Nur zur Info.
Für einen einfachen Kaufvertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Es wäre also rechtsgültig auch ohne diese Schriftform. Allerdings kann er dich auch mit dieser Schriftform übers Ohr hauen. Nur weil dir jemand so ein Schriftstück zusendet, heißt das ja nicht, dass es die vermeintliche Person überhaupt gibt.
Hol die Schuhe doch einfach gegen Barzahlung ab, dann hast du kein Problem.
Es wäre sogar rechtskräftig, wenn ihr den Vertrag nur mündlich abschließt! Oder über Chat! Ein schriftlicher Vertrag macht im Streitfall nur die beweisbarkeit einfacher
Verlang die Sendungsnummer und danach bezahlen oder per Nachnahme zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unter Fernabsatzgesetz läuft.
Lies nochmal richtig was ich schrieb. Fernabsatz ist es nicht, habe ich geschrieben.
Sicherlich nicht!
Das Fernabsatzgesetz ist schon lange aufgehoben, ist heute Teil des BGB. Bei Privatverkäufen gibt es kein Widerrufsrecht im Zuge des Fernabsatzes.