Was soll ich tun wenn die Versicherung einen Schaden nicht bezahlt weil keine Rechnung mehr da ist?
Liebe/r Schmusemaus357,
benutze bitte künftig auch das Beschreibungsfeld, um genauer zu erklären, worum es dir geht. Das erhöht auch deine Chancen auf hilfreiche Antworten enorm.
Schöne Grüße
Paula vom gutefrage.net-Support
17 Antworten
An der fehlenden Rechnung für eine beschädigte Sache darf der Versicherer eine Ablehnung nicht festmachen. Eine Rechnung ist zwar sehr hilfreich, um den (Zeit-)Wert der Sache zu bestimmen - ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Wenn die beschädigte Sache noch vorhanden ist, kann der Wert auch im Zuge einer Besichtigung ermittelt werden. Ist sie nicht mehr vorhanden, wird natürlich ein Nachweis des Schadens schwierig... Aber eine Ablehnung würde ich so einfach nicht hinnehmen! Übrigens: Wenn Du Dich an die Tatsachen hältst, darfst Du hier auch ruhig "Roß und Reiter" nennen, da hast Du nichts zu befürchten!
Frage wäre erst einmal- wie schon geschrieben- handelt sich es um einen Haft- oder Sachschaden. Beim Haftschaden wie schon gesagt immer Regulierung zum Zeitwert. Beim Sachschaden lt. Deinen Versicherungsbedingungen bei der Gesellschaft bzw. nach den AGB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Da du unter der Rubrik Haftpflichtversicherung gefragt hast eine kleine Exkursion.
Die Haftpflichversicherung zahlt bei Sachschäden den Zeitwert der beschädigten Sache. Dieser ist bei fast allen gebrauchsgütern schon beim Verlassen des Ladens nur noch 50 % des Kaufpreises. Wenn zu dem behaupteten Schaden keine Rechnung vorgelegt werden kann, ist die Versicherung berechtigt pauschal 50 % des Schadens zu kürzen. Leider hast du nicht beschrieben, was beschädigt wurde. Bei einem handy z.B. wäre hier bereits die Entschädigungssumme Null zu nennen
Hallo, ein Kaufpreis ist immer zu ermitteln. Dafür bedarf es keiner Rechnung. Die Regulierung aus diesem Grund zu verweigern, ist unsinnig.
Und wie lautet deine Frage? - Vermutlich ist das aber eine Antwort: Du musst der Versicherung einen Nachweis beibringen, dass das beschädigte "Teil" dir gehört (schriftl. Bestätigung von Bekannten z. B.), als Nachweis für den Kaufpreis müsste eine Bestätigung vom Verkäufer, oder aber auch das Ergebnis einer Internetrecherche ausreichen. Im Zweifel mal die Versicherung fragen, was sie brauchen.