Versicherung bucht einfach ab

6 Antworten

Grundsätzlich: Nein!

Für eine Abbuchung benötigt man eine Zustimmung. Die Zustimmung wird immer nur für das entsprechende Konto gegeben. Wenn Sie ein anderes Konto angegeben hatte, so gilt die Einzugsermächtigung nur für dieses Konto und für kein anderes.

Wenn die Abbuchung nicht möglich ist , dies vertraglich aber vereinbart ist, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.

Abbuchungen gelten immer nur für gültige Forderungen, das heißt den Beitrag im angegebenen Intervall. Wenn die Versicherung 23,94 Euro im halben Jahr kostet und der Abbuchungsintervall auch 1/2-jährlich ist, so dürfen sie keinen Cent mehr abbuchen.

Knapp 100 € wären ja dann die Beiträge für 2 Jahre. Ggf. ist zwar halbjährlicher Betrag angegeben, aber eine Abbuchung alle 2 Jahre vereinbart. Da sollte sie den Vertrag noch mal lesen.

Allerdings macht mehr als 1x jährlich eh keinen Sinn, da Verträge sich nur um je 1 Jahr verlängern dürfen, wenn sie nicht gekündigt werden. Alle Vereinbarungen in Verträgen die etwas anderes sagen sind seit ein paar Jahren nichtig. Das gilt auch für Verträge, die vor der Gesetzesänderung bestanden haben!

Noch mal zur Abbuchung. Wenn für das aktuelle Konto keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, kannst Du zur Bank gehen und das Geld sofort zurück buchen lassen (bzw. deine Freundin). Allerdings würde ich vorher mit der Versicherung telefonieren und das klären. Nicht bezahlte Beiträge bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht (wessen Schuld das ist, ist erst mal egal). Wenn die Höhe der Zahlung rechtens ist müsstet ihr den Betrag sowieso nach dem zurück buchen wieder überweisen, was je nach Konto Typ und Bank Gebühren kostet.

Klärt mit der Versicherung noch mal den Zahlungsintervall und die Zahlungsmethode (Abbuchung oder Überweisung).

Wenn der Zahlbetrag nicht richtig war, würde ich mir das "zu viel" zurück überweisen lassen oder, wenn ihr das Geld entbehren könnt, sollen sie es behalten und mit den kommenden Rechnungen verrechnen.

Nur wenn sie sich weigern die Differenz zurück zu zahlen oder sie meinen die Summe sei richtig obwohl sie dies nicht ist, würde ich das Geld zurück buchen und dann den richtigen Betrag überweisen.

Wichtig: Eine ungerechtfertigte Rückbuchung kann weitere Kosten wie Mahngebühren, ggf. Vertragsstrafen, Kündigung usw. nach sich ziehen.

Ehrlich gesagt halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Versicherungsgesellschaft von einem Konto abbucht, ohne eine Einzugsermächtigung für dieses Konto zu haben. Hinzu kommt, dass entsprechend deiner Angabe der Betrag nicht stimmen kann - der Halbjahresbetrag beträgt angeblich knapp 24 €, abgebucht wurde das vierfache. Kann es sein, dass deine Freundin noch irgendeine andere Versicherung bei derselben Gesellschaft hat?

Sie hat damals als sie die Versicherung abgeschlossen hat eine anderes Konto angegeben.

Vielleicht hat sie die neue Kontoverbindung telefonisch durchgegeben, denn wie sollte sonst der Versicherer an eine Einzugsermächtigung für dieses Konto kommen.

Könnte es vielleicht sein, dass deine Freundin den ersten Beitrag nicht gezahlt hat und sie sich jetzt im Mahnverfahren befindet oder Kosten von einem Kreditinstitut geltend gemacht wurden ?

Wenn sie die reguläre Vierteljahresrate nicht zahlt, wird der gesamte Jahresbeitrag fällig.

Eine unterjährige Zahlung ist immer ein Ratenzahlung, wenn man sich an diese Vereinbarung nicht hält, gilt auch die Ratenzahlung nicht mehr.

Wenn sie eine Einzugsermächtigung erteilt hat - ja. Ansonsten direkt zur Bank gehen und sagen, die sollen es wieder zurückbuchen.

xBecky 
Beitragsersteller
 02.01.2014, 13:02

nicht für das neue Konto