Versichert im Praktikum?

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Hallo,

wenn es kein Schülerpraktikum über die Schule ist, besteht eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft des Betriebes. Diese leistet, wenn der Praktikant durch einen Unfall bei der Arbeit (oder auf dem Weg) verletzt wird.

https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Versicherung/Ausland-Praktika/Versicherungsschutz%20Praktikum_Ferienjob.html

Für den Fall, dass während der Arbeit etwas beschädigt wird (oder ein Patient/Besucher verletzt wird), sollte man vorher vorsorglich die Haftpflichtversicherung der Eltern kontaktieren und ausführlich beraten lassen.

Gruß

RHW

RHWWW  05.07.2015, 21:31

Danke für den Stern!

Deine Eltern haben doch sicherlich eine Privathaftpflichtversicherung, über die Du auf jeden Fall bis zur Beendigung deiner 1. Berufsausbildung mitversichert bist.

Beim Eintritt ins Berufsleben und dazu gehört auch ein Praktikum, müssen wir unterscheiden zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet immer der Betrieb.

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer, auch Praktikant in Regress genommen werden.  Die meisten neuen Privathaftplichtversicherungen zahlen dann den Schaden, oder wehren unter Umständen unberechtigte Forderungen ab.

Vorsatz (also Absicht) wird von niemandem bezahlt, außer von dir, bzw. deinen Eltern.

Aber ich gehe mal davon aus, dass Du eine nette Schülerin/Praktikantin bist die nichts anstellt und wo auch solche Schäden nicht passieren.

Gruß Apolon

Hallo, ich schließe mich den Ausführungen von RHW ausdrücklich an.

Eine Ergänzung habe ich nur hinsichtlich der Privathaftpflicht: Deine Eltern sollen den Vertrag, aus dem die Streichung zur Haftpflichtversicherung hervorgeht, unbedingt dem Versicherer vorlegen. Lasst Euch bitte nicht auf irgendeine mündliche Aussage eines Vermittlers ein, das kann im Schadensfall zu Problemen führen.

Für eine rechtsgültig belastbare Aussage kommt **nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherers**, entweder der jeweiligen Hauptverwaltung oder seiner zuständigen Bezirksdirektion in Frage.

Thema Haftpflicht:die PRIVATE -Haftpflichtversicherung, haftet in keinem Fall für Schäden die durch deine Arbeit entstehen. Darum heißt sie ja auch PRIVAT Haftpflicht Versicherung Ausnahme der private Teil deines Praktikum. Beispiel, du schadigst einen Kollegen an seinem privaten Eigentum während du dich umziehst oder pause machst. Für alles andere ist der Auftraggeber (in deinem Fall das Krankenhaus) für Tätigkeitsschäden verantwortlich und bei Schäden gegen dritte über die betriebshaftplicht Versicherung abgesichert. Thema Unfallversicherung: in Ausübung eines Praktikums muss die Weisung einer Behörde vorliegen (in deinem Fall könnte die Weisung von der schule oder der Arge ausgesprochen worden sein) wenn es auf Eigeninitiative erfolgt, MUSS (pflichtversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung) das Krankenhaus Dich versichern. Es gelten die gleichen regeln wie in der schule, versichert bist du auf dem direkten Weg zum Praktikumsbetrieb und auf dem direkten Weg nach hause. Sie endet an der Haustür oder beim verlassen des direkten Weges.

Du müsstest dann Arbeitsversichert sein.Also von der Versicherung des Betriebes.De haften dafür wenn du dich verletzt und das geht dann über ihre Versicherung

user372827 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 21:17

Also kann ich problemlos arbeiten gehen?