Versandetikett falsch beschriftet. Muss Empfänger nochmal zahlen?
Hallo
ich habe bei eBay etwas für 7 EUR gekauft (per Überweisung bezahlt, habe kein Paypal). Der Verkäufer hat es mit DHL verschickt, beim Ausfüllen des Paketscheins aber Absender und Empfänger vertauscht. Ergebnis: er hat das Paket sich selbst geschickt (ist nicht erfunden, er hat mir ein Foto davon geschickt).
Jetzt verlangt er von mir erneut 7 EUR Versand weil er ja sonst das Produkt verschenkt hätte. Ich sehe das aber nicht ein, dass ich für seine grenzenlose Dummheit bezahlen soll (hab ich ihm auch so geschrieben).
Jedenfalls sagt er dass er das Paket einbehält bis meine Zahlung erfolgt.
Wie soll ich vorgehen? Käuferschutz fällt ja weg, Anwalt wegen 7 EUR ist Quatsch ...
9 Antworten
Bei Ebay einen Fall aufmachen, da Du bezahlt hast, aber die Ware noch nicht erhalten hast. Dann ist der Verkäufer gefordert und muss die Ware an Dich versenden. Er hat den Fehler begangen und nicht Du.
Meldung trotzdem an ebay, behlte das Foto als beweis und schicke es mit zu ebay
Klar ist eine Meldung an ebay richtig.
Außerdem begibt sich der Verkäufer auf gefährliches Glatteis. Nicht nur zivilrechtlich, weil er es dir zusenden muss. Nein, auch noch strafrechtlich. "Du bekommst die Sendung nur, wenn du noch mal 7 Euro bezahlst" kann man schon als Nötigung ansehen.
Weise mal dem Verkäufer darauf hin.
Fall bei Ebay eröffnen. Sowas ist ja die absolute Frechheit. Wenn der Verkäufer zu blöd ist, dann ist es seine Schuld, nicht deine.
Melde an ebay einen nicht erhaltenen Artikel, den Beweis dafür hast Du erhalten. Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht zurück, aber dem Verkäufer in seinem Verkäuferprofil einen negativen Punkt.
Den Verkäufer weist Du darauf hin, dass Du den Fehler nicht zu verantworten hast und er bitte seinen Pflichten aus dem über ebay gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag nachkommen soll:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
ebay bietet nur die Verkaufsplattform. Für die Erfüllung der dort geschlossenen Kaufverträge sind Verkäufer und Käufer zuständig. In Deinem Fall also der Verkäufer.
Bleibe in Deiner Korrespondenz bitte sachlich, auch wenn Du das Gefühl hast, Du würdest ihm am liebsten zu Leibe rücken.