vernehmung bei der polizei wegen diebstahl, kann ich mich auch schriftlich drauf einlassen?
hallo:) ich bin 15 jahre alt und wurde beim klauen im H&M erwischt(68euro) ich weiß dass das falsch war und es wird auch nie wieder vorkommen! nun wurde meiner mutter ein brief geschickt dass ich montag zur vernehmung muss. aber erstens bin ich montag sehr weit weg da ich ferien habe und 2. habe ich total schiss... kann ich das ganze auch schriftlich machen? und wenn ja, wie? oder geht das gar nicht..? hoffe ihr könnt mir helfen, viele liebe Grüße.
15 Antworten
Du musst bei der Polizei nicht erscheinen. Dann geht es gleich zum Gericht. Aber da musst du erscheinen!!!! Allerdings hat das Konsequenzen: mit einer milden Strafe kannst du dann nicht mehr rechnen wegen "Widerspenstigkeit".
gleich zum Gericht? - ich dachte doch glatt das es noch eine Staatsanwaltschaft gibt.
Du bist schriftlich vorgeladen, also musst Du auch persönlich hin.
Den Diebstahl hast Du ja auch nicht "schriftlich" begangen.
Ob Du einen neuen Termin bekommst, ist abhängig davon:
wie wichtig Dein WEG-Termin ist
wie nett und freundlich Du wegen eines neuen Termin nachfragst!
Deine Einsicht, dass der Diebstahl falsch war, hättest Du auch vorher schon haben sollen.
Du hast Dir die Suppe selber eingebrockt, also löffel sie auch selber wieder aus!
Ok, habe es nach gelesen und Du hast Recht, aber man kann es auch netter schreiben!
Aber als nächste Stufe kommt dann ggf. eine Vorladung vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft und der muss nachgekommen werden!
du hast recht, sry. war gestresst an dem tag.
Ok, daß Du Bockmist gebaut hast, ist Dir sicherlich klar. Du hast eine Straftat begangen, jetzt folgen eben die Konsequenzen.
Aber nun zum Rechtlichen: Es ist ein gängiger Irrtum, daß man bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen muß. Du kannst (ohne negativen Auswirkungen) auch einfach fernbleiben, höflicherweise ruft man aber dann bei der Polizeiinspektion an und erklärt: "Ich werde zum genannten Termin nicht erscheinen, Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch. Danke und Auf Wiederhören." Auf keinen Fall solltest Du mehr sagen, da auch am Telefongespräche von der Polizei protokolliert und zur Akte gegeben wird.
Auch eine schriftliche Aussage ist möglich, über den Inhalt solltest Du am besten mit einem Rechtsanwalt reden.
Wirklich erscheinen mußt Du allerdings zum Gerichtstermin, da gibt es dann auch keine Ausreden mehr!
...es ist alles richtig, nur eines fehlt, nämlich, daß man erklärt, daß man auf sein Recht auf rechtliches Gehör ausdrücklich nicht verzichtet. Gibt man diese Erklärung nicht ab, entscheiden die Strafverfolgungsbehörden ohne, daß der Bertroffene noch Einfluß nehmen kann. Hat er sich z.B. bei dem Geschädigten persönlich entschuldigt + den angerichteten Schaden wieder gut gemacht, kann es auch zu einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld kommen. Das erfahren die Ermittlungsbehörden aber nicht, wenn der Betroffene auf sein Grundrecht, sich zur Sache zu äußern gänzlich verzichtet...
Schriftlich kannst Du erstmal garnichts. Wenn se dich auffordern dahin zukommen, dann musst Du auch hin. Es sei denn, Du hast einen guten Grund, dass Du nicht hin konntest, was Du aber beweisen müsstest. Ansonsten würde es noch mehr Ärger geben.
Am besten Du rufst da mal an und sprichst mit denen.
das stimmt nicht, wenn dich das gericht lädt musst du hin aber nicht die polizei. es ist sein gutes recht nicht hinzugehen, darf ihm auch nicht schlecht ausgelegt werden.
Ich gehe von aus, dass seinerzeit bei H&M bereits ein Diebstahl-Protokoll erstellt wurde, oder? Du, bzw. deine Mutter könnte den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass dem bereits vorliegenden Protokoll nicht mehr hinzuzufügen sei.
Du, bzw. deine Mutter könnte auch den avisierten Termin aufgrund deiner Abwesenheit am Montag absagen.
Du kannst im übrigem von deinen Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO Gebrauch machen, also schweigen.
Dun könntest aber auch gemeinsam mit deiner Mutter bei der Ermittlungsbehörde den Termin wahrnehmen und du erklärst den vernehmenden Beamten, wie leid dir das alles ist und so fort, du verstehst?
Hier mal so eine Info zum Vernehmungsablauf; http://gletschertraum.de/Lehrmaterialien/10Vernehmung_Praesentation.pdf
und nochmal:
das ist völliger schwachsinn.
du hast nicht die pflicht zu erscheinen, auch nicht die pflicht den termin abzusagen. es darf dir auch nicht schlecht ausgelegt werden.