Steht dieser Diebstahl im Führungszeugnis?


10.03.2021, 17:13

Aso und ich habe 1 Jahr Hausverbot in allen rosmman Filialen in DE noch bekommen !!

11 Antworten

mach dir mal keine sorgen, das sind geringfügige vergehen und noch im bereich des jugendstrafrechts, das wird zumindest als ersttäter nicht ins führungszeugnis wandern.

hoffe du hast draus gelernt.

lg, anna

Nein das wird es nicht ! Mach dir keinen Kopf und wenn du dir so ein Kopf machst dann scheinst du e aha wirklich zu bereuen und dann wenn es im Alles Grössen Notfall da steht werden die auch nicht sagen :

” ne Du hast EINEN labella geklaut jetzt bekommst du den job nicht!”

Mariaschwarz300 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 17:09

Hahahaha vielen Dank !!!

Ich denke nicht, dass das da drin steht. Aber Du kannst ja mal eins beantragen. Dann weißt Du es.

Meine "Vergehen" sind zwar schon länger her, aber ich habe mir auch die gleichen Gedanken gemacht. Völlig umsonst, denn mein Führungszeugnis war sauber.

Nein, mach dir keine Gedanken. Wenn du ansonsten nicht vorbestraft bist und so etwas nicht etliche male wiederholst, hast du nichts zu befürchten. Das ist ein Ladendiebstahl im geringfügigen Wert. Das wird in der Regel von dem Handelsunternehmen mit einem Jahr Hausverbot geahndet. Wenn es angezeigt wurde, wird es die Justiz, evtl. gegen Zahlung einer Geldauflage, einstellen. Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen von mindestens 3 Monaten Haft oder 90 Tagessätzen Geldstrafe..

Da du zum Zeitpunkt des Diebstahls erst 15 warst fällt das maximal unter Jugendstrafrecht und diese Strafen erscheinen nicht in deinem polizeilichen Führungszeugnis.