Steht dieser Diebstahl im Führungszeugnis?
Hallo, also ich habe letztes Jahr eine Jugendsünde begangen. Ich habe bei rossmann ein labello und noch 2 Sachen mitgehen lassen und wurde dabei erwischt. Der Wert lag unter 5€. Ja ich weiss ,dass es sehr dumm und unnötig war braucht mir keiner nochmal zu erzählen 😅.
Ich war da 15 (bin jetzt 16, noch nicht so lange her ) und bin auf der Suche nach einem Berufskolleg oder nach einem guten Ausbildungplatz und manche stellen wollen ein Führerzeugnis.
Also nach der Strafe musste ich keine Sozialstunden oderso machen und hatte auch keine Geldstrafe. Diesen bekannten Brief habe ich bekommen, ausgefüllt und dann kam halt ein Brief zurück wo stand dass sich sowas nicht wiederholen sollte odersowas in der Art.
Wird das jetzt in meinem Führungszeugnis stehen? Es geht mir die Wochen echt nicht aus dem Kopf
Danke im vorraus für die Antworten!
Aso und ich habe 1 Jahr Hausverbot in allen rosmman Filialen in DE noch bekommen !!
11 Antworten
mach dir mal keine sorgen, das sind geringfügige vergehen und noch im bereich des jugendstrafrechts, das wird zumindest als ersttäter nicht ins führungszeugnis wandern.
hoffe du hast draus gelernt.
lg, anna
Nein das wird es nicht ! Mach dir keinen Kopf und wenn du dir so ein Kopf machst dann scheinst du e aha wirklich zu bereuen und dann wenn es im Alles Grössen Notfall da steht werden die auch nicht sagen :
” ne Du hast EINEN labella geklaut jetzt bekommst du den job nicht!”
Hahahaha vielen Dank !!!
Ich denke nicht, dass das da drin steht. Aber Du kannst ja mal eins beantragen. Dann weißt Du es.
Meine "Vergehen" sind zwar schon länger her, aber ich habe mir auch die gleichen Gedanken gemacht. Völlig umsonst, denn mein Führungszeugnis war sauber.
Nein, mach dir keine Gedanken. Wenn du ansonsten nicht vorbestraft bist und so etwas nicht etliche male wiederholst, hast du nichts zu befürchten. Das ist ein Ladendiebstahl im geringfügigen Wert. Das wird in der Regel von dem Handelsunternehmen mit einem Jahr Hausverbot geahndet. Wenn es angezeigt wurde, wird es die Justiz, evtl. gegen Zahlung einer Geldauflage, einstellen. Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen von mindestens 3 Monaten Haft oder 90 Tagessätzen Geldstrafe..
Da du zum Zeitpunkt des Diebstahls erst 15 warst fällt das maximal unter Jugendstrafrecht und diese Strafen erscheinen nicht in deinem polizeilichen Führungszeugnis.