Vermummungsverbot
Eine Frage zum Vermummungsverbot (welches ja bei euch in Deutschland nur bei Demonstrationen gilt)
Darf man mit Helm bzw. Balaclava eine Tankstelle bzw. eine Bank betreten?
Oder gilt das Vermummungsverbot auch in diesem Fall?
11 Antworten
Es ist nicht gesetzlich verboten mit irgendeinem beliebigen Kopfschmuck in eine Bank oder eine Tankstelle zu gehen. Allerdings verursacht man bei den Mitarbeitern dort mit einem Helm auf dem Kopf unnötige Ängste. Man sollte aus Höflichkeit und Rücksichtnahme soetwas vermeiden.
Mit dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen hat das nichts zu tun.
heinmück hat's ganz richtig beantwortet...ich arbeite an einer Tanke und das ein o.andere mal bekommt man schon ein mulmiges Gefühl wenn man den Kunden nicht kennt und der kommt mit Helm in den Laden...zumal es unhöflich ist und es meist Verständigungsprobleme gibt, da die unter dem Helm nicht wirklich gut hören...es wär echt supi wenn es dafür ein Verbot geben würde...
An den meisten Tankstellen ist es ausgeschildert, dass Motorradfahrer vor dem Betreten des Ladens den Helm abzunehmen haben. Gesetzlich festgelegt ist es aber (denke ich) nicht.
Tankstellen und Banken darf man nicht mit Helm betreten...zumindest ist hier bei uns in der Stadt so
Mal ganz persönlich: Als Verkäufer finde ich es immer ziemlich einschüchternd, wenn ein Motorrad-Fahrer mit Helm den Laden betritt. Schon aus Höflichkeit sollte man also darauf verzichten...