Vermietung der eigenen Immobilie
Hallo Ich habe mal frage: Wir besitze ein fast abbezahltes Haus und wollen uns nochmal verändern. Da wir überlegen unser Haus zu vermieten habe ich die frage.Ob ich auch auf unserem bestehenden Haus ein Kredit aufnehmen kann zum kauf des neuen Hauses. Ein abbezahltes Haus zu vermieten macht Steuerrechtlich nicht soviel sinn. Danke Maik
5 Antworten
Wenn dieses Haus fast abbezahlt ist, musste ja wohl bereits früher schon mal ein Kredit auf das Haus aufgenommen worden sein. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Kredit dann (von der finanzierenden Bank) als Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde. Wenn diese also noch im Grundbuch steht, müsst Ihr erst einmal ein Kreditinstitut finden, welches mit einer zweiten Eintragung (einer Grundschuld) einverstanden wäre.
Das ist überhaupt kein Problem.
Im Grunde wird es sogar noch leichter, da ihr zwei Objekte habt und noch die Mieteinnahmen.
Welches Haus ihr nun als Sicherheit hernehmt hängt wohl vom Wert der jeweiligen Häuser ab. Was besser ist, kann euch der Finanzberater (Bank, Bausparkasse,...) genau sagen.
Klar geht das! Du benötigst für die Bank das abbezahlte Haus nur als Sicherheit! Das die Vermietung des bezahlten Hauses weniger sinnvoll ist, würde ich so nicht sehen! Klar kannst du dann die Darlehenskosten nicht gegen die Mieterträge gegenrechnen aber im Endeffekt hast du ja die Mieterträge fast als Reingewinn. Steuerlich kannst du dann nur die Kosten als Aufwand geltend machen, die sich auf die vermietete Immobilie beziehen!
Steuerlich macht eine Vermietung Sinn, da Sie die Mieteinnahmen für sich nutzen können, ohne dafür Zinsen und Tilgung zahlen zu müssen. Die AfA für das vermietete Gebäude können Sie dennoch mit den Mieteinnahmen steuerlich verrechnen und so anteilig die Miete steuerfrei kassieren!
Kaufen Sie ein weiteres Haus auf Kredit für dieses Gebäude, können Sie für dieses Haus mangels quellengleicher Mieteinnahme darauf weder Zinsen noch AfA steuerlich geltend machen. Ihr Problem steckt darüber hinaus verborgen in der Bonität Ihres Mieters. Zahlt der mal nicht, dann sitzen Sie auf den Kapitaldienstverpflichtungen für das neue Haus und mit ein wenig Pech geraten beide Gebäude in die Zwangsversteigerung!?!
Welches Haus du mit einer Hypothek belastest, ist egal. Besprich das am besten mal mit deiner Bank.