Vermieterin droht mir weil ich auf meine Rechte bestehe?

4 Antworten

Nein, der ihr Verhalten ist nicht in Ordnung. Das ist ein klassischer kranker Vermieter, der Moral mit Recht vertauscht. Motto: ich bin Vermieterin und Eigentümerin eines Hauses, also haben sich alle nach mir zu richten.

Es gab keinen Sachgrund, dass Du deinen Strom aus deiner Küche nicht mehr nutzen solltest. Insofern deine Vermieterin angeblich keinen Strom mehr hatte, nachdem Du deinen in deiner Küche genutzt hast, ist das nicht dein Problem.

Diese Konstellation ist auch sehr unwahrscheinlich. Dann müssen die Stromleitungen ja uralt sein, und/oder die Stromsicherungen nur sehr geringe Spannungen aushalten, also minderwertig sein.

Aber auch dann wäre es nicht dein Problem. Du bezahlst ja für den Strom. Entweder ist er in den Mietnebenkosten mit drin, oder Du zahlst ihn separat an einen Energieversorger.

Wenn die Vermieterin dich künftig bittet, deinen Strom nicht zu nutzen, kommst Du den nicht nach, so lange deine Vermieterin kein Gefahr in Verzug begründen kann. Wenn sie keinen Strom in ihrer Wohnung hat, ist das ihr Problem. Du hast damit nichts zu tun.

Selbst dann nicht, wenn es einen Zusammenhang zwischen deinen und ihren Leitungen gibt. Wenn Du Strom nutzt, geht davon erst einmal keine Gefahr aus. Ehrlich geschrieben, halte ich das für eine Lüge von deiner Vermieterin, dass sie in ihrer Wohnung keinen Strom hatte. So wie diese Dir gegenüber tritt.

Du solltest ihr einen Brief schreiben. Aber ohne Beleidigungen und Diffamierungen. In etwa so:

´Frau XY,

aufgrund der erheblichen Differenzen mit ihnen in der Vergangenheit, und ihren sehr oft offen zur Schau gestellten, unerträglichen Verhalten, werde ich in künftig den Kontakt mit ihnen auf das Allernotwendigste beschränken.

Ich fordere Sie zudem ausdrücklich auf, sich künftig gegenüber meiner Person, sowie allen ihren Mietern, anständig und angemessen zu verhalten.

Wenn Sie ohne Grund an meiner Tür laut klopfen oder klingeln im Stile einer Mafia, werde ich das als Angriff werten, und entsprechend in Notwehr gegen Sie körperlich tätigen werden.

Zudem werde ich amtlich Anzeige wegen unzulässigen Lärm und Belästigung der Allgemeinheit ( §§ 117 und 118 OwiG ) gegen Sie stellen.

Sollten Sie sich weiter so unsozial wie zuletzt aufführen, werde ich dies protokollieren, und zusammen mit anderen Mietern bei zuständigen Behörden einreichen.

Gegen Sie wird dann ggfs. strafrechtlich ermittelt, bzw. können Sie dann eingewiesen werden.

Max Mustermann´

Auf eine höfliche Anrede und Grußformel verzichtest Du dabei ganz bewusst. Denn das hat diese Unperson nicht verdient.

Was? Die Stromsicherungen für deine Wohnung sind in ihrer Wohnung? Dann kann die ja theoretisch tun und walten, wie sie will. Willkür betreiben, und es immer so aussehen lassen, als läge der Fehler nicht bei ihr.

Hast Du keine Nachbarn ( wenigstens 2 ) , die ähnliche Probleme mit der Vermieterin haben, und dich unterstützen? Das wäre sehr hilfreich.

Theoretisch könntest Du die Miete für den Zeitraum des Stromausfalls mindern, aber bei wenigen Tagen sind das nur 2-3 EUR.

Wie viele Wohnungen hat das Haus? Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, dass auch der Vermieter bewohnt, dann könnte man dich grundlos, aber mit verlängerter Frist von mindestens 6 Monaten kündigen.

Sonst wirst Du da nicht sonderlich viel machen können. Solche Privatvermieter, die vom Mietrecht keinen Dunst haben und sich als König des Hauses aufspielen, gibt es leider öfter.

Da hilft nur, sich eine neue Wohnung zu suchen.

Und nun droht sie meinen Vater anzurufen 

Da könnte man sich auf den Datenschutz berufen.

Ignoriert die Klinger obwohl ich das Radio/den Fernseher höre

Wenn der Fernseher und das Radio lief, dann hat die Elektrik ja wieder funktioniert ;-)

Lordinima 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 13:30
Wenn der Fernseher und das Radio lief, dann hat die Elektrik ja wieder funktioniert ;-)

Ok fair, das hätte ich wohl merken sollen.

Wie viele Wohnungen hat das Haus? Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, dass auch der Vermieter bewohnt…

Technisch gesehen ist es ein Zweifamilienhaus welches umgebaut wurde um 6 Wohnung zu haben. Meine „Wohnung“ ist ein Wohnzimmer in welches ein Bad und eine Küche eingebaut wurde. Ich habe nicht einmal eine richtige Tür, sondern eine normale Zimmer Tür. Es gibt so einige Problem, wie zum Beispiel das wir nur eine normale gelbe Tonne haben, und gar keine Papiertonne. Soll ich doch selber bezahlen wenn ich das möchte.

ChristianLE  14.04.2022, 13:33
@Lordinima

Man könnte ja mal beim Bauordnungsamt anfragen, ob dieser Umbau, bzw. die Vermietung überhaupt genehmigt wurde.

Ist das schwarz erfolgt, bekommt der Vermieter richtig Probleme, aber Du musst die Wohnung räumen.

Papiertonnen werden übrigens kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hier kann man sich mal an den Entsorgungsbetrieb wenden.

Lordinima 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 13:37
@ChristianLE

Oh, ich weiß das die nichts kosten. Aber meine Vermieterin WILL keine Papiertonne. Sie ist extrem pingelig wie das Grundstück aussieht, ich darf nicht einmal mein Fahrrad an die Wand stellen. Und deswegen musste ich auch rechtliche Schritte für eine Klingel nehmen, da die eigentliche Klingelanlage nicht funktioniert und sie keine Bluetooth Klingel an der Tür will.

ChristianLE  14.04.2022, 13:47
@Lordinima

Bei den Problemen hätte ich mir längst eine andere Wohnung gesucht.

JuristHelfer  14.04.2022, 15:16
@Lordinima

Über kurz oder lang:

Du MUSST da raus - das ist Dir bewusst? Eine Wohnung sollte ein Rückzugsort sein. Wo man sich wohlfühlen möchte. Bei Dir ist es das genau Gegenteil.

Du solltest in kürze mal eine Zusammenfassung machen, was die Vermieterin sich alles seit deinem Einzug negatives erlaubt hat. Damit Du das später dem Jobcenter, der Stadt, der Polizei, dem Gericht - oder wen auch immer - , vorlegen kannst.

Diese Frau braucht eine gerichtliche Betreuerin und muss in eine Einrichtung eingewiesen werden.

Ein bisschen mehr Kontext: Die Sicherungen sind in ihrer Wohnung, und ich bin ein Freelance Entwickler also bin ich jeden Tag auf meinen Laptop angewiesen. Es gab auch eine Situation wo an Weihnachten meine Heizung ausgefallen ist und ich nur dann einen Stromheizer bekommen habe wenn ich mit Mietminderung gedroht habe, und es andererseits nicht ihr Problem sei.

Meine Vermieterin hat auch eine Angewohnheit die „gebrechliche alte Dame“ zu spielen, sie ist immer so müde und es geht ihr nicht und ach weh ach woe. Aber natürlich nur wenn ich etwas brauche, wenn sie etwas von mir Will ist sie immer topfit. Und sie hängt auch gerne einfach auf oder knallt mir die Tür vor der Nase zu wenn ich etwas brauche, möchte oder versuche mit ihr zu reden.

Die Stromverlegung in deinem Haus scheint schon Illegal zu sein. Du müsstest einen eigenen Sicherungskasten haben.

Läuft dein Storm über die Miete? Dann kürze diese!

Stell ihr die Zeit die du nicht arbeiten konntest, da du keinen Strom hattest in Rechnung.

SUCH dir einen ANWALT für Mietrecht.

Ich würde das alles nur noch über den Anwalt klären, was meinste wie Flott deine Vermieterin dann wird.

Die Klingel darf sie dir gar nicht wegnehmen. Wo kommen wir denn da hin?!

WO um Himmelswillen bist du denn da eingezogen?! O.o

Lordinima 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 13:32

Leichter gesagt als getan, Anwälte sind teuer und ich bin nicht in der besten finanziellen Position. Ansonsten wäre ich schon längst umgezogen. Das war generell nur als eine temporäre Lösung geplant, aber dann hat Korona mir die Ausbildung gekostet und jetzt komme ich nur knapp über die Runden.

Deswegen habe ich generell etwas Angst gekündigt zu werden, da ich nicht in der Lage bin nen Umzug oder die Kaution für eine neue Wohnung zu bezahlen.

Sunnyday1981  14.04.2022, 13:36
@Lordinima

Es gibt das sogenannte Armenrecht ... Prozesskostenbeihilfe. Rechtliche Hilfe ist nicht auf Reiche beschränkt.

Ansonsten wende dich an den Mietverein. Die haben interne Rechtsanwälte.

JuristHelfer  14.04.2022, 15:20
@Lordinima

Eine Kündigung bedeutet nicht, dass Du auch zwingend aus der Wohnung raus musst.

1.) Kann man die Kündigung anfechten. 2.) Raus musst Du aus deiner Wohnung nur zwingend, wenn ein Gerichtsvollzieher mit einem Räumungsbeschluss vor deiner Tür steht.

Selbst dann darf man unter engen Voraussetzungen aber noch in der Wohnung bleiben, die ich hier aber erst einmal nicht aufführen möchte.