Vermieter will mir einen wahrscheinlich alten Wasserschaden anlasten!

7 Antworten

dein Gedankengang ist schon korrekt. Fotos von dem Wasserschaden in der unterliegenden Wohnung machen. Die Sache deiner Haftpflicht unter den Hinweis, dass nach deiner Kenntnis du nicht Verursacher sein kannst, melden.

Die Haftpflicht wird vermutlich die Schadensregulierung ablehnen. Das Schreiben überreichst du in Kopie deinem Vermieter und damit ist die Sache erledigt.

Mag sein, dass der Vermieter darauf ein etwas verdutztes Gesicht machen wird und sogar der Meinung wäre, wenn die Versicherung nicht zahlt, du die Zahlung vornehmen müsstes. Aber damit ligt er im Irrglauben. Lasse ihn dann wohin auch immer damit rennen.

Übrigends keinesfalls dem Mieter einen Schlüssel für die gemietete Wohnung überlassen. Wenn der Verdacht besteht, der könnte einen Schlüssel haben, Schließzylinder wechseln.

Was mich auch stutzig gemacht hat ist, dass der Vermieter zum Einzug ein Formular unterschrieben haben wollte, welches ihn berechtigt einen Schlüssel einzubehaltenü

Darf er garnicht. Ich würde den Schlüssel zurückverlangen. Was er wohl darf wenn etwas passiert und er hat keine Möglichkeit sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen (weil weder ihr noch jemand mit Zweitschlüssel erreichbar ist), die Tür von einem Schlüsseldienst odder ähnlichem öffnen lassen. Das aber auch wirklich nur in Notfällen.

Ob ihr den aktuellen Schaden wirklich zu verschulden habt oder nicht, kann man von hie raus ja garnicht beurteilen, allerdings klingt es schon seltsam. Besonders wenn die Vormieterin auch schon einen verursacht hat. Da scheint dann ja irgendwas nicht ganz in Ordnung zu sein wenn gleich 2 mal sowas passiert. Und mit einfach übermalen ist es ja eigentlich auch nicht getan.

Mein Plan wäre jetzt ihm zu schreiben dass wir das nicht machen, Fotos vom Fleck machen, ihn hinweisen dass er einen Sachverständigen kommen lassen soll und jegliche weitere Forderungen an meinen Anwalt richten soll.

richtig.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung machst, werden die sich schon gegen diese Ansprüche selbst wehren. Ich würde der Haftpflichtversicherung nur schreiben, dass es einen Wasserschaden gab, ihr aber nicht sicher seid, dass ihr dafür verantwortlich seid, aber der Vermieter behauptet es. Ihr könnt es weder bestätigen noch ausschließen.

Wir hatten auch vor kurzem einen Wasserschaden im eigenen Haus, der Fleck ist tatsächlich gelblich nach einem Tag und da ist auch nur wenig Wasser durchgekommen, es kam durch eine undichte Fuge im Bad und entstand nur durch Spritzwasser, also Vorsicht mit Sachverständigen es könnte teuer werden, vor allem wenn er den nicht sachgemäßen Ablauf mit Toilette sieht, könnte man Euch schon zur Last legen, dass da was übergelaufen ist. Das ist halt nicht fachmännisch gemacht und jederzeit hätte da was passieren können.

helmutgerke  10.08.2012, 10:46

dein Hinweis ist schon ok - aber warum sollte sich denn der Fragesteller sich soweit in die Sache reinknien?

Er hat eine Haftpflichtversicherung und meldet der den Schaden gleich mit dem Hinweis, dass nach seinem Verständnis er nicht der Schadenverursacher sein kann.

Die Haftpflicht entscheidet, ob Sachverständiger einbezogen werden sollte oder nicht.

annette27  10.08.2012, 13:41
@helmutgerke

Klar an seiner Stelle würde ich es auch der Haftpflichtversicherung melden. Ich dachte ja nur, dass es schon sein kann, dass ein Wasserschaden entstanden ist. Aber wenn schon, dafür habe ich ja eine Versicherung.