Vermieter entscheidet sich trotz schriftlicher Zusage anders?
Hallo, ich habe nun folgendes Problem. Der Vermieter hatte sich für mich entschieden und wir beiderseits hatten den Vertrag unterschrieben. Am 20 Juni sollte ich einziehen. Heute bekomme ich zu hören, dass die Wohnung bereits an einem anderen vermietet wird. Geht sowas überhaupt? Wieso macht man das?
Auf wel he Weise hast du erfahren, dass du doch nicht einziehen kannst?
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8 Antworten
Das geht in keinster Weise ! ! Der Vermieter ist genauso an den Vertrag gebunden wie du. Noch dazu hätte er es sich ja nochmals überlegen können, als du ihn darauf hingewiesen hast. Er ist auf alle Fälle verpflichtet, dir den entstandenen Schaden zu begleichen, d.h. alle Nachteile, die dir daraus erwachsen. Vermute, daß er jemanden gefunden hat, der ihm mehr zahlt. Das ist ein eindeutiger Vertragsbruch. Lass dir das keineswegs bieten und gehe dagegen vor. Er muß für alle entstandenen Nachteile haften. Außerdem ist so etwas total link und charakterschwach. Scheue nicht die Auseinandersetzung, du bist hier eindeutig im Recht. Du hast den Vertrag bekommen. damit ist er rechtsgültig.
Nein, das geht nicht, er hat mit Dir einen gültigen Vertrag. Wahrscheinlich hast Du ja auch die andere Behausung gekündigt.
Theoretisch kannst Du Schadensersatz verlangen.
Du solltest mit Deinem Mietvertrag sofort einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterverein kontaktieren.
Was ich ihm auch noch sagte war, dass er es sich bitte überlegen soll, bevor er unterschreibt und er meint ganz resolut: ich habe mich bereits für Sie entschieden“ und hat dann unterschrieben.
Wäre es umgekehrt, müsstest Du wenigstens für 3 Monate die Miete bezahlen.
Dementsprechend steht auch Dir Schadensersatz zu. Du musst jetzt erneut eine Wohnung suchen und wenn Du bis 20. Juni keine neue Bleibe hast, in die Du einziehen kannst, muss Dir der Vermieter ggf. den entstehenden Mehraufwand erstatten. Hotelübernachtung, Differenz bei teurerer Wohnung und möglicherweise Einlagerung Deines Hausrats, wenn Du bis dahin aus einer anderen Wohnung raus musst. Da kann Dir noch so einiges einfallen.
Es gibt Leute, die verklagen Vermieter, weil sie aufgrund Verletzung des Antidiskriminierungsgesetzes bei einer Wohnungsvergabe nicht zum Zug gekommen sind und sie bekommen Schadensersatz zugesprochen.
Da steht Dir dann doch erst recht was zu. Am besten suchst Du einen Rechtsanwalt auf.
Du solltest sofort einen Anwalt aufsuchen und entsprechend Schadensersatz einklagen. Natürlich musst du den Anwalt bezahlen, aber du solltest dir das nicht bieten lassen.
Was ich ihm auch noch sagte war, dass er es sich bitte überlegen soll, bevor er unterschreibt und er meint ganz resolut: ich habe mich bereits für Sie entschieden“ und hat dann unterschrieben.