Vermächtnis aus einem Erbnachlaß

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Er muss es Dir sofort auszahlen. Selbst, wenn es z.B. Teil einer Immobilie ist, muss er sofort zahlen. Wenn er das nicht kann, muss er einen Kredit aufnehmen. Wenn auch das nicht geht, muss er die Immobilie verkaufen (dann müßtest Du eben auf den Verkauf warten).

Falls es Schwierigkeiten gibt und Du Dich mit dem Erben ansonsten gut verstehst (oder zumindest keine Probleme hast), kannst Du auch eine Wartezeit vereinbaren. Das würde ich aber nicht ohne Anwalt machen, um sicher zu gehen, dass das Vermächtnis sich dann nicht in Luft auflöst.

Die rechtliche Regelung des Erbes habe ich vorausgesetzt.

Wir haben ein ähnliches Problem... meine Söhne wurden im Testament mit einem Vermächtnis bedacht, Sparkonto zu gleichen Teilen... die Allein-Erbin, sprich meine Schwester weigert sich nun das Geld auszuzahlen, sie hätte es nicht mehr da sie ja noch Kosten gehabt hätte Beerdigung ect. auch unter Fristsetzung leider bis jetzt erfolglos... gleichzeitig läuft zur Zeit eine Klage meinerseits, da ich meinen Pflichtteil fordere, ebenso meine zweite Schwester die ebenfalls "enterbt" wurde... sehr traurig so etwas... nun geht es wohl in die nächste Instanz noch zwei Klagen  und eine Anzeige wegen Unterschlagung etc. viele Kosten mit denen man in Vorlage treten muß um an sein Recht zu kommen. mal ganz abgesehen von der Enttäuschung das es so egoistische geldgeile Menschen gibt, mit denen man auch noch "leider" verwandt ist...

Muss der einzige Erbe mir dieses Vermächtnis sofort auszahlen oder hat er dafür noch eine gewisse Frist die er einhalten darf.

Das kommt auf das Vermächtniss an. Dieses kann eine Regelung zur Zahlungsfrist enthalten. Sofern sich keine Frist im Vermächtnis erwähnt ist, wird die Forderung mit dem Tod des Erblassers fällig. Sie müssen ihm aber eine angemessen Frist (etwa 2 Wochen) setzen um ihn Verzug zu setzen. Er muß ja auch erstmal ihre Kontoverbindung kennen um überweisen zu können.

Beachten sie , das die Forderung in der Regel der normalen 3 jährigen Verjährungsfrist unterliegen.

Für viele Dinge brauchst Du heute einen Erbschein - zum Beispiel für Konten bei Sparkassen und Banken, aber auch bei Immobilien. Wenn Du einen Erbschein beantragen mußt, dauert dies meist einige Wochen - habe dies letztes Jahr leider machen müssen. Von daherkann es schon einige Zeit dauern, bis man z.B. an Geldbeträge bei Banken ran kommt.

Er muß es Dir erst auszahlen, wenn die Erbschaft geregelt ist beim Nachlaßgericht.