Verkehrsübungsplatz fahren,trotz...

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Ein Unfallschaden, der sich auf einem privaten Verkehrsübungsplatz ereignet, ist doppelt versichert. Zum einen tritt die bei der Benutzung des Platzes zwingend abzuschließende Tageshaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Zum anderen hat der Geschädigte die Möglichkeit, die für das Kraftfahrzeug bestehende allgemeine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Er kann seine Ansprüche jedoch nur einmal geltend machen.

Urteil des LG Köln vom 22.12.2004 20 O 360/04

Der Verkehrsübungsplatz ist kein öffentlicher Raum. Dort bezahlst du Eintritt und darfst auch fahren. (musst aber 18 sein). Wenn dort ein anderes Fahrzeug beschädigt wird, geht das ganz normal über die Haftpflicht. Und selbstverständlich belastet das dann auch den SF-Rabatt.

Dein Freund braucht einen gültigen Führerschein, hatr er ? Und wenn du einen Unfall baust, zahlt die Versicherung seiner Mutter.Dafür ist sie da. Ob sie höher eingestuft wird, kommt auf die Schadenshöhe an.

DerHans  03.06.2010, 12:17

Die Einstufung hat mit der Schadenshöhe überhaupt nichts zu tun. Bis zum 31.1. des Folgejahres kann man sich überlegen, den Schaden selbst zu zahlen um den Rabatt zu retten.

Bei mir zu Hause gib es auf dem Übungsplatz eine Extraversicherung einfach für die Fahrzeit mit abschließen und gut ist.

joaline30 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 12:16

wo wohnst du denn? ich komme aus dem ruhrpott!

etzelbond  03.06.2010, 12:17
@joaline30

BS, ruf da doch mal an und frag !

joaline30 
Beitragsersteller
 03.06.2010, 12:23
@etzelbond

supi...dank dir für die schnelle antwort!

Ich hoffe die Mutter hat ihrer Versicherung mitgeteilt dass der Sohn auch mit dem Auto fährt dann ist es kein Problem. Auf dem Übungsplatz ist wohl sowieso Versicherungsschutz für alle Teilnehmer geboten