Verfallen Anzeigen?

4 Antworten

Ermittlungsakten zu Strafanzeigen werden bei verschiedenen Institutionen gespeichert, das ist abhängig vom Delikt, wer das Delikt begangen hat und einiges mehr.

Typisch ist eine Speicherung bei der Polizei, bei den Justizbehörden und im Falle einer Verurteilung u. U. beim Bundeszentralregister (daher bekommt man das "polizeiliche Führungszeugnis", richtig wäre aber "Auskunft aus dem BZR"). Aber auch das Ausländerzentralregister, das BKA, der Zoll usw. führen eigene Ermittlungsakten.

Ich beschränke mich jetzt mal auf die Speicherungsdauer bei der Polizei:

Straftat durch Erwachsene begangen: 10 Jahre, Jugendliche 5 Jahre und Kinder 2 Jahre. Kommt eine weitere Straftat hinzu, verlängert sich die Frist entsprechend wieder.

Es gibt hier jede Menge Ausnahmen einer längeren oder auch verkürzten Aufbewahrung, oder auch, dass ein Vorgang überhaupt nicht gespeichert wird.

Geregelt und auch nachzulesen ist das Ganze u. a. in den Länderpolizeigesetzen und deren Durchführungsbestimmungen. Das ganze wird regelmäßig übrigens durch Datenschutzbeauftragte geprüft.

Das soll jetzt wirklich nur eine ganz kurze Zusammenfassung sein; die Vorgangsspeicherung ist ein kompliziertes - natürlich rechnergestütztes - Verfahren, bei dem viele Vorschriften zu beachten sind und das immer wieder kontrovers auf politischer Ebene diskutiert wird.

Nein, soweit ich weiß bleiben Anzeigen ein leben lang in deinen Unterlagen bei der Polizei. Das gute daran: es werden nur Anzeigen (die mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden) ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, also sowas was du für eine neue Arbeitsstelle brauchst :) Falls du allerdings einen Arbeitsplatz suchst, der ein ausführliches Führungszeugnis verlangt steht da alles drin. Ansonsten alles was mit unter einem Jahr Gefängnis bestraft wurde (z.B. Sozialstunden), steht nicht im Führungszeugnis, d.h. es findet normalerweise keiner raus (;

baykater  25.07.2013, 23:41

Hier wird die Aktenführung bei der Polizei mit dem polizeilichen Führungszeugnis verwechselt - beides hat nichts miteinander zu tun und wird von unterschiedlichen Institutionen geführt.

Unrichtig ist auch, das "Anzeigen ein Leben lang bei der Polizei bleiben" - das wäre nur der Fall, wenn bei einer Person ständig neue Delikte hinzukommen und sich die Löschungsfrist immer wieder verlängert. Das kommt natürlich vor.

Die polizeilichen Ermittlungsakten zu einer typischen Jugendsünde wie Ladendiebstahl werden im Regelfall nach 5 Jahren gelöscht.

shadesxy 
Beitragsersteller
 25.07.2013, 21:37

Cool, danke .. Hat mich jetzt echt mal interessiert. Habe nämlich jemanden in der klasse, der hat schon paar mehr.. Wäre ja blöd wenn der Arbeitgeber das dann wissen würde. Nur blöd wenn man zur Polizei will :D

nein, warum?

ausser die polizei ermittelt und stellt fest, das du unschuldig bist

shadesxy 
Beitragsersteller
 25.07.2013, 21:31

Ich dachte ich hatte mal was gehört, dass wenn man eine hat, dass diese dann nach 2 Jahren verfällt und das dann so ist als wäre nichts gewesen?

Ich hab mal gehört wenn man 21 ist wird das Führungszeugniss komplett gelöscht weil das sozusagen die "Jugendsünden" sind :D