Verbot bekommen, sich um das Grab zu kümmern. Kann man rechtliche Schritte dagegen einleiten?

2 Antworten

Habt Ihr das schriftlich?

ICH würde mich um die Aussage der Frau gar nicht kümmern und mich trotzdem das Grab pflegen.

Wegen dem Grabstein würde ich mich mal von einem Anwalt beraten lassen.

Schon traurig, was sich manche Leute so einfallen lassen.

Vanell1 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 18:15

Danke werde es mir durchlesen.

Vanell1 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 18:04

Nein. Muss sie das denn schriftlich machen? Die hat es nur ' gesagt ', weil es eben ihre Grabrechte sind. Und es ist wirklich verwildert. Ich möchte für meinen Vater ein schönes Grab, mit Blumen! Aber sie stellt sich quer. Die drohen dann immer gleich mit ihrer ' super Anwältin ' die sie extra ( nicht eingeladen von uns ) mit gebracht hat zur Trauerfeier und Beerdigung.

beangato  19.09.2016, 18:11
@Vanell1

Ach du je ...

Sagen kann sie viel - das würde mich nicht jucken.

Wenn Du was Schriftliches hättest, könntest Du vlt. dagegen vorgehen.

Aber so kannst Du handeln, wie Du willst (meiner Meinung nach - ich bin kein Anwalt).

Ich hab mal gegoogelt - vlt. hilft Dir das:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/grabpflege.php

wahrscheinlich kannst du da nichts machen, außer daß du natürlich zur Verschönerung beitragen kannst, indem du öfters einen Blumenstrauß oder ähnliches drauf legst usw..

aber mich wundert, daß jemandem die Pflege abgesprochen wird, wo doch überall die Gräber zunehmend verwildern usw.. je nach Jahreszeit mehr oder weniger, bis zuletzt nur noch Brennessel drauf sind

du könntest rechtliche Schritte überlegen, weil du ja der Sohn bist - sagen wir mal so, wenn du feststellst, daß diese Person das Grab deines Vaters niht hinreichend pflegt oder verwildern läßt, und du legst den angemessenen Wert auf Pflege für das Grab deines Vaters, dann würde ich mal die 180 Euro für den Rat und Anfrage bei einem Rechtsanwalt in Kauf nehmen, damit die Seele deines Vaters auch hier ihre angemessene Ruhe findet, denn er wird das wohlwollend zur Kenntnis nehmen, wenn auch in einer anderen Welt..

Vanell1 
Beitragsersteller
 22.09.2016, 16:05

Seine Tochter. :p ja ich erkundige mich gerade bei einem Anwalt, bzw warte auf Antwort. Da ich im Internet nicht wirklich fündig werde. Ich selbst gehe täglich hin, wenn es mir nicht reicht alle 2 Tage und schaue nach den Blumen, mach neue hin..: zünde Kerzen an jeden Abend etc