Nutzungsrecht Grab - Wer darf Grabstein aufstellen?
Liebe Community,
wie im Titel schon geschrieben: Wer darf einen Grabstein aufstellen lassen? Nur derjenige, der die Grabkarte hat oder auch andere Personen. Also soweit ich weiß, darf derjenige, der die Grabkarte hat, dies auf jeden Fall. Aber dürften es auch andere?
Hintergrund: Ich besitze die Grabkarte zu einem Familiengrab. Ich habe auch die Nutzungsrecht an diesem Grab erworben und hatte die Beerdigung und alles geklärt. Leider habe ich bisher keinen Grabstein aufstellen lassen, habe es schlicht verdrängt, nur die Pflegegebühren jährlich überwiesen. In der Grabstelle liegen meine Mutter und meine Großeltern. Jetzt haben sich Verwandte gemeldet, die sich Jahre nicht gekümmert haben und die auch meine Oma, die zuletzt starb, auf der grünen Wiese beerdigen wollten, weil das ja billiger sei. Ich habe dann dieses Grab gekauft, an einem Ort, mit dem meine Oma verbunden war und habe die Urnen meines Großvaters und meiner Mutter dorthin überführen lassen. Nun kommen diese Verwandten daher, mit denen Jahre kein Kontakt war (aus gutem Grund) und verlangen, dass ein Grabstein aufgestellt wird. Sie hätten schon ein Angebot eingeholt, welches ich bis dann und dann zusagen müsse, sind nur noch wenige Tage, den Brief habe ich heute aber erst erhalten.
Ich war zwar heute schon bei einem Steinmetz, aber selbst wenn es schnell geht, dauert es wohl 3-4 Wochen, ehe die den Stein hinstellen können, u.a. weil sie erstmal einen Antrag dafür stellen müssen.
Weiß vllt. jemand ob auch andere Angehörige einen Stein aufstellen lassen dürfen oder sind das nur leere Drohungen? Der Steinmetz, den ich heute gefragt habe, wusset das nicht, muss bis Montag auf den Chef warten.
Vllt. weiß hier aber jemand wie das läuft.
(Es geht mir auch darum, die Angelegenheit zu regeln, ohne diese Verwandten zu kontaktieren, da sie mich in der Kindheit misshandelt haben und auch als Erwachsene noch drangsaliert, bzw. gestalkt haben, sodass ich schon mal ein Anwalt im Spiel war und seit dem war aber auch Ruhe.)
1 Antwort
Nutzungsberechtigter der Grabstätte ist immer der Erwerber der Grabstätte und auch dafür zahlt. Der bestimmt was an der Grabstätte gemacht wird.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/grabpflege.php