Vater behauptet ich würde mein Kind schlagen - Sorgerecht?

4 Antworten

wie die polizei warf dich mit kind vor die tür? warum hat er denn das kind gehen lassen? das ist ja krumm die geschichte. da stimmt was in deiner erzählung nicht.

wenn er also das kind haben will, dann holt er es sich, da er ja - wie du sagst - derzeit in der ehelichen wohnung ist. ob du das kind geschlagen hast oder nicht, spielt dabei keine rolle. ob er sie in der vergangenheit nicht angeschaut hat, interessiert keinen menschen - es interessiert nur heute. der ist-stand ist, er wird dich auffordern bis tag xy aus der wohnung zu verschwinden und wird das kind einbehalten, wenn es das ist was er will.

wenn du bis zum tag xy nicht ausgezogen bist, wird er dich gerichtlich dazu zwingen und wird recht bekommen. sollte es seine wohnung sein, weil er den mietvertrag unterschrieben hat, geht das sogar noch einfacher. weiterhin darfst du das kind nicht mitnehmen, wenn er es verbietet.

das gemeinsame sorgerecht wird er behalten, für alleiniges sorgerecht nennt er derzeit nur einen grund: das du das kind schlägst. wenn er das beweisen kann, hast du schlechte karten.

wenn die gerichtsverhandlung bereits anberaumt ist, wird auch drinnen stehen, was dein mann fordert:

- die übergabe der wohnung an ihn und die aufforderung das du ausziehst

- das abr für das kind oder mindestens das das kind bei ihm in der wohnung verbleibt.

für beide dinge hat er gute chancen, da er auffordert das du ausziehst und das kind bleibt bei ihm. du nennst keinen grund der gegen ihn spricht und auch nicht, was deine alternativen wären? du klingst ehr unvorbereitet, naiv und unreif.

Madoda91 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:24

Die Wohnung haben wir zusammen gemietet.  Stehen also beide im Mietvertrag 

Er hatte hausverbot wegen häuslicher Gewalt mir gegen über ... 10tage durfte er nicht in die Wohnung  danach kam er wieder in die Wohnung und rief die Polizei und behauptete ich würde ihn schlagen usw  . Also er dreht den Spieß um. Daraufhin bekam ich hausverbot . Und wurde aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen. 

Warum sollte er das alleinige sorgerecht erhalten ? Er hatte doch zuerst hausverbot...Wegen häuslicher Gewalt.  

Zumal er arbeitet und Garkeine zeit hat fürs Kind.  Er macht es nur damit er keinen Unterhalt zahlen muss .das Kind war ihm von Anfang an egal 

scharrvogel  07.01.2017, 15:13
@Madoda91

er hatte einen verweis bekommen aus der wohnung für 10 tage. das ist geschichte.

die selbe aktion hat er mit dir geamcht. somit hast nun du hausverbot. dumm hat er gehandelt, weil er hätte das kind einbehalten sollen.

deine frage ist also warum sollte er das alleinige sorgerecht erhalten? warum solltest du es erhalten? ihr werdet das gemeinsame sorgerecht behalten. die häusliche gewalt spielt überhaupt keine rolle, weil er das kind nicht geschlagen hat.

ob er arbeitet oder nicht, spielt ehr für ihn als gegen ihn. denn immerhin hat er eine wohnung, eigenes einkommen und du nennst keinen grund warum er also nicht in der wohnung verbleiben sollte. das ihm das kind egal ist, stimmt also garnicht - denn er klagt. wenn er das kind bei sich haben will, das ist sein legtimes recht und das steht ihm zu, dann kann er dich rausklagen aus der wohnung und die mietvertrag.

vorweisen wird er sicher können:

- die gewohnte umgebung und das gewohnte soziale umfeld (seine wohnung)

- ein stabiles einkommen (hat er )

- ein vernünftiges betreuungskonzept - das scheint er zu haben, sonst würde er nicht klagen und mit seinem anwalt die klage vorantreiben.

was hast du?

- negative bemerkungen gegenüber dem vater - das spricht gegen dich

sonst nichts, nur negatives gekeife und keine gerade linie:

- wo arbeitest du?

- wieviel einkommen hast du?

- wie stellst du dir die umgangssitauation mit dem kv vor?

 - eine woche kommt das kind zu dir, eine woche zum kv? oder wechsel alle 14 tage? wäre ein wechselmodell. das wäre das mindeste wie du dem kv entgegen kommen solltest.

 - wovon ernährst du dich und das kind? wie stellst du den unterhalt sicher, wenn kind wirklich bei kv verbleibt - du bist genauso wie der vater unterhaltspflichtig.

 das sind fragen die du dir stellen musst und du brauchst einen anwalt. den solltest du dringend involvieren.

wenn er das kind behalten will und die wohnung, dann klagt er dich aus der wohnung raus und behält das kind ein. in der zwischenzeit klagt er dann im nächsten schritt auf das abr, wenn er es denn benötigt, denn hat er dich aus der wohnung raus, hat er auch das kind.

alleiniges sorgerecht braucht er nicht, es sei denn er kann zweifelsfrei nachweisen das du das kind geschlagen hast. dann bist du dem kind unterhaltsfplichtig und musst zahlen. das du keinen unterhalt zahlen kannst, kann er dir genauso unterstellen.

Madoda91 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 13:46

Das Kind ist bei mir .

Er möchte die Wohnung und das Kind...

Stellt Behauptungen auf die nicht stimmen ... Er meint ich würde mein Kind schlagen... wohnten erst ein Monat zusammen ... Sind verheiratet und schon seit 4 Jahren zusammen 

vogelstation  08.01.2017, 15:41
@Madoda91

nun genau das sagte ich doch, er will die wohnung und das kind. das kind wird er sagen hast du gegen seinen willen mitgenommen. das holt er sich im eilverfahren im gericht einfach wieder zurück. denn ohne seine einwilligung bekommst du ummeldung garnichts zustande.

zudem sagtest du doch bereits, das du wieder in der wohnung bist mit dem kind. was stimmt denn nun noch an deiner geschichte? wenn er nachweisen kann, das du  das kind geschlagen hast, dann bist du das sorgerecht los. das stimmt. wie lange ihr zusammengewohnt habt, spielt überhaupt keine rolle. das kind ist bei ihm gemeldet, somit verbleibt es wenn er das will beim auszug bei ihm. du darfst es ohne seine einwilligung nicht mitnehmen.

tust du es doch, ist das ja nicht in stein gemeißelt und er kann sich berichtigen, indem er das kind zurück klagt wenn er das will. wo ist denn nun dein problem

Wo lebst Du jetzt?

Die Polizei hat Dich MIT Kind aus der Wohnung verwiesen?

Ich fürchte, da kann Dir nur ein Anwalt helfen.

Madoda91 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 21:51

Ja nachts um halb 4.

Ich bin daraufhin zu meiner Schwester gefahren 

scharrvogel  07.01.2017, 14:09
@Madoda91

DAS ist unglaubwürdig. die hätten dich rausgeworfen, aber nie dich mit kind.

Madoda91 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:25
@scharrvogel

Es ist aber so passiert mit kind durfte ich nachts das Haus verlassen. 

Menuett  07.01.2017, 14:34
@scharrvogel

Der Vater wollte das Kind wohl nicht behalten, dann geht es mit.

Das ist schon mal ein dicker Minuspunkt für den Vater.

scharrvogel  07.01.2017, 15:15
@Menuett

nu is sie ja wieder da mit kind - somit is nix mit minuspunkt für den kv.

Madoda91 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 13:49
@scharrvogel

Ich habe mir eine eigene Wohnung nun genommen  ... Zum KV besteht weiterhin kein Kontakt.  Eine Gerichtsverhandlung steht im Raum. 

So eine Geschichte und seit heute dabei... nö glaube ich nicht.

Madoda91 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 14:26

Glaubst du es nicht? 

Er ist gewalttätig hatte hausverbot von der Polizei bekommen .... Wo er wieder zurück kam in die Wohnung hat er die Polizei gerufen und daraufhin habe ich hausverbot bekommen weil er bei der Polizei behauptete ich würde ihn angreifen ...

Goodnight  07.01.2017, 14:35
@Madoda91

Nein das glaube ich nicht, der Mann ist schon aktenkundig, dass er dich geschlagen hat.

Die Polizei würde da anders reagieren und dich nicht mit Kind auf die Strasse stellen, da gibt es andere Möglichkeiten.

scharrvogel  07.01.2017, 15:14
@Goodnight

nur weil er rausgeworfen wird einige tage, ist er nicht aktenkundig für gewalt. dann ist sie genauso aktenkundig, weil sie nun rausgeworfen wurde. dämlich ist er, weil er sie mit kind gehen ließ. sollte ihm kein zweites mal passieren. die angebliche häusliche gewalt - hat keinen bezug zum kind.