Urteil bei 6 Fachen Warenbetrug?

5 Antworten

Was genau ist denn jetzt die Frage?

Auf die Ausgangsfrage kann man mit einem JA antworten. Ja, es wird wohl ein Urteil geben.

Über das Strafmaß kann hier keiner eine Aussage treffen. Darüber und ob und wegen was du angeklagt wirst, entscheiden die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

Was möglich ist, kannst du in § 263 BGB nachlesen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Viele Grüße

Michael

Da kann es durchaus sein, dass das Gericht bei dir "Gewerbsmäßigen Betrug" feststellt.

Gewerbsmäßiger Betrug bedeutet nicht, dass du davon lebst, sondern dass es sich um sog. "nicht nur vorübergehende Einnahmen" handelt.

Das Strafmaß sieht pro Fall 6 Monate Haft vor. Aus der Gesamtzahl der Fälle ergibt sich dann das Urteil. Die Haftstrafe wird dann mindestens die Hälfte der Einzelstrafen betragen.

In deinem Fall also könnte es auf 1,5 Jahre hinauslaufen.

Selbst wenn das Gericht keinen "Gewerbsmäßigen Betrug" feststellt, wirst du mit einer hohen Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe rechnen müssen.

Ich hoffe jedenfalls, du hast aus der Geschichte gelernt!

sozialstunden bestimmt, du wirst aufgrund mangelnder geistiger reife nach jugenstrafrecht verurteilt und bekommst sozialstunden

Rede mit deinem Insolvenzverwalter ob der da was machen kann. Wenn nicht ,verlierst du deine Insolvenz und musst dann mit Titel bis zu 30 Jahrelang dann den Kram Abbezahlen. Wenn du 19 bist und es nicht geschafft haben solltest in der Zeit wärest somit mit der Last bis zum 49 ten Lebensjahr damit Vorbestraft.

ZuumZuum  20.02.2018, 07:05

Strafrechtliche Vorstrafen haben rein gar nichts mit zivilrechtlichen Schulden zu tun.

Keine Ahnung was strafrechtlich auf dich zukommt. Es könnte von Sozialstunden bis zur Haft ohne Bewährung gehen. Hängt alles vom Richter ab aber auch von dir.

Die Schadenshöhe liegt bei 2500 €. Die wirst du zurückzahlen müssen; da befreit auch keine Privatinsolvenz. Je länger die Rückzahlung dauert, um so teurer wird es.