Urlaubsgeld bei Krankheit?
Hallo ich bin seit letztes Jahr Juli arbeitsunfähig und würde jetzt eigentlich regulär mein Urlaubsgeld erhalten dies ist leider nicht erfolgt. Habe ich einen Anspruch? Das AV ist unbefristet.
3 Antworten
Rein rechtlich betrachtet, ohne jede Wertung:
Habe ich einen Anspruch?
Es kommt - wie so oft - "darauf an"!
Wenn Urlaubsgeld zugesagt wurde (arbeits- oder tarifvertraglich, aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer Betriebsordnung oder betrieblichen Übung usw.), ohne dass an die Gewährung Bedingungen geknüpft sind (was im Falle des Tarifvertrags aber eher unwahrscheinlich ist), dann hast Du Anspruch auf das Urlaubsgeld und es spielt dann keine Rolle, ob Du erkrankt bist oder nicht.
Solche Bedingungen und Voraussetzungen für die Gewährung können sein: dass der Urlaub tatsächlich genommen wird, dass das Urlaubsgeld bei Erkrankung nicht oder nur anteilig gezahlt wird, dass es bei Kündigung durch den Arbeitnehmer (oder bei durch den Arbeitnehmer verschuldeter Kündigung durch den Arbeitgeber) zurückzuzahlen ist usw.
Ohne solche Bedingungen hast Du einen unbeschränkten Anspruch auf das Urlaubsgeld!
Die bisherigen Antworten (von MatthiasHerz, AnwiaschdrDengr und pegro2) sind falsch und eher reflexhafte Reaktionen aus einem "empörten Bauchgefühl" heraus: "Wie kann man bloß Urlaubsgeld verlangen, wenn man krank ist!" ...
Übrigens:
Wenn Du aus 2016 noch Urlaubsanspruch hast, den Du wegen der Erkrankung bisher nicht nehmen konntest, dann bleibt er Dir bis längstens zum 31.03.2018 erhalten (die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 3, wonach Urlaub zum 31.03. des Folgejahres verfällt, ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Entsprechend verfällt Urlaub aus 2017 erst zum 31.03.2019.
Du musst den Urlaub aber unverzüglich nehmen, sobald Du dazu vor diesen Enddaten in der Lage bist.
Urlaubsgeld, obwohl fast ein Jahr nicht gearbeitet hast?
Du hast nur Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn den Urlaub auch antrittst.
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/435-urlaubsgeld-bei-dauernder-arbeitsunfaehigkeit
Du hast nur Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn den Urlaub auch antrittst.
Und wo soll das bestimmt sein?!?!
Das trifft nur dann zu, wenn diese Bedingung vertraglich auch so vereinbart wurde!
Du hättest das Urteil, das in dem von Dir geposteten Link genannt wird und auf das Du Dich beziehst, besser auch einmal lesen sollen.
Den in dem Fall ist aufgrund einer tariflichen Regelung bzw. der entsprechenden Interpretation der Regelung durch das Gericht die Gewährung des Urlaubsgeldes an den Anspruch auf die Zahlung des Urlaubsentgelts geknüpft.
Davon ist hier in der Frage aber überhaupt nicht die Rede - wie hier sowieso von keinerlei Bedingungen für die Zahlung des Urlaubsgeldes die Rede ist.
Die Antwort ist - so voraussetzungslos - also schlicht und einfach falsch!
Wird schon seine Gründe haben oder ? Bin kein assi!Aber danke mehr wollte ich garnicht wissen.
Wenn du arbeitsunfähig krank bist brauchst du auch kein Urlaub . Und dann gibts auch kein Urlaubsgeld ,
Ich habe doch absolut keine Ahnung weswegen du arbeitsunfähig krank bist . Und darum geht es doch auch gar nicht . Und ich habe niemals geschrieben oder behauptet dass du aus Langeweile oder weil du kein Bock hast Krank bist . Und sowas würde ich auch nie behaupten . Es ging in deiner Frage doch darum ob du Urlaubsgeld bekommst , und nicht um welche Krankheiten du hast .
Und Urlaubsgeld bekommst man nur wenn man den Urlaub auch antritt .
Solltest du in deiner Firma irgendwelche Sonderregelungen haben von denen ich nichts weiß , dann musst du dich in deiner Firma danach erkundigen .
Und Urlaubsgeld bekommst man nur wenn man den Urlaub auch antritt .
Das ist - wie schon gesagt - schlicht und einfach falsch!
Solltest du in deiner Firma irgendwelche Sonderregelungen haben
Und du verdrehst die Verhältnisse.
Es gibt keine allgemeine Bestimmung, die besagen würde, Urlaubgeld gäbe es nur, wenn Urlaub auch tatsächlich angetreten würde.
Wenn der Anspruch auf allgemein gewährtes Urlaubsgeld eingeschränkt, an bestimmte Bedingungen geknüpft werden soll (wie z.B. einen tatsächlichen Urlaubsantritt), dann muss das ausdrücklich vertraglich vereinbart werden!
Ich bin übrigens sehr gespannt, womit Du Deine Aussage "Urlaubsgeld bekommst man nur wenn man den Urlaub auch antritt ." belegen, untermauern, stützen willst!
Ich bin arbeitsunfähig nicht weil ich langeweile oder kein Bock habe sondern aus bestimmten Gründen. Es gibt Menschen die wünschten sich gesund zu sein schon mal daran gedacht? Überlegen mal das es Krankheiten gibt die nicht mal ne Grippe ist. Wenn man seit so langer Zeit krank ist hat es wohl auch seinen Grund. Schon mal an Krebs ect. Gedacht? Pfui schämt euch.
Unfassbar was man sich so raus nimmt
@ pegro2:
Kannst Du das auch begründen? Nein!
Von den rechtlichen Gegebenheiten hast Du offensichtlich keine Ahnung!