Urlaubsanspruch bei Studium nach Ausbildung?

1 Antwort

Von Experte Familiengerd bestätigt
Soweit ich das verstehe kann ich dann doch, sofern mein Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet meinen kompletten Jahresurlaub nehmen.

Das hast du absolut richtig verstanden. Bei Ausscheiden nach dem 30. Juni hast du einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BUrlG. Es kann keine der dort genannten Voraussetzungen fuer nur einen Teilanspruch bestehen und somit besteht der volle Jahresanspruch.

Rechne aber damit, dass hier auch noch ein paar Antworten kommen werden, in denen etwas anderes behauptet wird. Lass dich davon nicht irritieren. Bei solchen Fragen ist das hier immer so. Die gesetzliche Grundlage habe ich dir ja genannt.

Hinsichtlich des Resturlaubs aus 2021 kann es allerdings passieren, dass dein Ausbildungsbetrieb dich auffordert, den noch vor dem 31. Maerz zu nehmen. Dann musst du das auch tun, weil er sonst verfallen kann. Ohne entsprechende Aufforderung des Ausbildungsbetriebs kann der aber nicht verfallen.

Tim00010 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 11:26

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! 🙂