Urlaubs-und Weihnachtsgeld als 450€-Beschäftigte?

4 Antworten

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Es kommt - wie so oft - darauf an ...

Es ist richtig: Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine gesetzlich verpflichtenden Leistungen des Arbeitgebers.

Aber zu behaupten (wie in den meisten Antworten hier), Du hättest keinen Anspruch, weil es sich um eine "freiwillige Leistung" des Arbeitgebers handelt, ist eine völlig verkürzte Sicht des Sachverhalts - und darum falsch!

Diese "freiwillige Leistung" wird zu einer Leistung, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, wenn

> der Anspruch im Arbeits- oder einem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart wurde,

> eine Betriebsvereinbarung (Bestehen eines Betriebsrats also vorausgesetzt) sie festlegt,

> eine Betriebsordnung des Arbeitgebers sie gewährt,

> eine betriebliche Übung den Anspruch begründet (d.h. dass der Arbeitgeber diese Leistung mindestens über 3 Jahre in tatsächlich oder proportional gleicher Höhe gewährt hat, ohne einen Rechtsanspruch auszuschließen) oder

> sie sich aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) ergibt, wenn der Arbeitgeber also allen anderen Arbeitnehmer diese Leistung gewährt und darum nicht einzelne Arbeitnehmer ohne sachliche Begründung davon ausschließen darf (und "Aushilfe" ist keine solche Begründung).

Wenn also eine der genannten Voraussetzungen gegeben ist, dann hast Du einen Rechtsanspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld!

Familiengerd  15.10.2016, 12:21

Ergänzung:

Es ist schon erschreckend, wie in den bisherigen Antworten hier gedanken- und kenntnislos und "reflexhaft" mit der Floskel "freiwillige Leistung" ein Anspruch verneint wird!

Familiengerd  16.10.2016, 11:23

@ Hexle2:

Danke für die Unterstützung - und die Meldung des inzwischen gelöschten "geistigen Amoklaufs" von rotweinfan67 (Zitat: "Ich hoffe du vereckst bald !") an den Support!

Ich denke mal - obwohl das nichts entschuldigt -, dass dieser geistige Aussetzer von rotweinfan67 einem zu tiefen Blick ins Rotweinglas geschuldet ist: "nomen est omen"!

Dieses Verhalten von rotweinfan67 zeigt aber auch die ungehemmte Schamlosigkeit und Verrohung in der Anonymität des Internet - wie sie ja besonders von Rechtsextremen praktiziert wird.

Man hat kein "Recht" auf Urlaubs oder Weihnachtsgeld. Wenn etwas davon in deinem Vertrag drinnen steht kriegst du es, sonst nicht

Familiengerd  15.10.2016, 12:13

Wenn etwas davon in deinem Vertrag drinnen steht kriegst du es, sonst nicht

Das ist falsch!

Ich arbeite bei Netto, ihr Aushilfen bekommt keins. Und wenn erst wenn man 1 Jahr dazu gehört

MrCoca  15.10.2016, 15:18

nö ich bin Vollzeit eingestellt ;) aber gut, einer der keine Ahnung vom Unternehmen hat will mir etwas erklären

Familiengerd  15.10.2016, 17:30
@MrCoca

aber gut, einer der keine Ahnung vom Unternehmen hat will mir etwas erklären

Ich will Dir nichts zum Unternehmen erklären!

Meine direkte Erwiderung:

aber gut, einer der keine Ahnung vom Recht hat will mir etwas erklären

Ich erkläre Dir etwas zu den Rechtsverhältnissen in Zusammenhang mit Ansprüchen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld - und dafür ist es völlig gleichgültig, ob ich "keine Ahnung vom Unternehmen" habe

Dass Du unsinnigerweise meinst, das gegen meine Aussage anführen zu können, zeigt umso mehr, dass Du entweder überhaupt keine Ahnung von den rechtlichen Gegebenheiten hast, oder dass diese Materie "zu hoch" für Dich ist.

Wenn Du als Vollzeitkraft bei Netto Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhältst, dann haben Teilzeitkräfte - und das sind "Aushilfen" - ebenfalls (anteiligen) Anspruch darauf, weil sie als Teilzeitkräfte nach dem Gesetz ausdrücklich nicht benachteiligt werden dürfen -Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 4 "Verbot der Diskriminierung" Abs. 1:

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

und weil der allgemein geltende arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz als allgemein gültiges Prinzip - wenn auch nicht schriftlich verfasst - eine Ungleichbehandlung ohne sachliche Begründung verbietet; und alleine die Tatsache "Aushilfe" berechtigt nicht zur Benachteiligung!

Reicht das jetzt, oder verstehst Du das doch noch immer nicht??

MrCoca  15.10.2016, 14:38

ich muss es wohl besser wissen 😂 Aushilfen bekommen keins, es ist immer noch eine freiwillige Leistung, wie viel sollen die denn kriegen bei 8 Stunden pro Woche?

Familiengerd  15.10.2016, 14:55
@MrCoca

ich muss es wohl besser wissen

Ach! Und woher?? Weil Du selbst als Aushilfe bei Netto arbeitest?

Deine persönlichen Erfahrungen sind kein Ersatz für Rechtskenntnis in diesem Bereich; und deine Erwiderung ist der schlichte Ausdruck davon, dass es Dir daran völlig mangelt

Dass es sich um eine "freiwillige" Leistung handelt, bedeutet nur, dass sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist! Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Arbeitnehmer nicht aus anderer Rechtsquelle (Arbeitsvertrag, Betriebsvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, betriebliche Übung, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz) einen Rechtsanspruch darauf hat!

Aber lies dazu meine eigene Antwort oben - dann lernst Du wenigstens noch etwas! :-)

wie viel sollen die denn kriegen bei 8 Stunden pro Woche?

Ist das wirklich so schwer?!?!

Einfach den Anteil im Verhältnis zum Anspruch einer Vollzeitkraft: Wenn eine Vollzeitkraft z.B. 40 Wochenstunden arbeitet, hat eine 8-Stunden-Kraft einen Anspruch von 1/5, also 20 %!

Familiengerd  15.10.2016, 12:17

ihr Aushilfen bekommt keins

Das ist dann falsch, wenn im Betrieb ansonsten diese Leistungen gewährt werden.

Die Tatsache "Aushilfe" berechtigt den Arbeitgeber nicht zum Ausschluss von diesen Leistungen, wenn er sie ansonsten gewährt!

Tut mir Leid für meine Formulierung. Man muss nicht direkt jemanden beleidigen oder mich "runtermachen" wegen meiner Formulierung

Alles was ich wissen möchte ist, ob ich auch Anspruch darauf habe.

Kirschkerze  14.10.2016, 21:42

Nur wenn in deinem Arbeitsvertrag steht dass du Weihnachts und/oder Urlaubsgeld erhälst

Familiengerd  15.10.2016, 12:12
@Kirschkerze

Nur wenn

Das ist schlicht und einfach falsch!