ich habe ein video hochgeladen bei facebook und da stand urheberrechtsverletzung bekomme ich strafe
ich habe von meinem kupel ein video bekommen was er runtergeladen hat auf youtube wollte das video bei facebook auf meiner hauptseite und bekahm eine meldung wegen urheberrechtverletzung eine meldung und das video wurde gelöscht wuste aber nicht das sowas passiert ,bekomme ich eine straffe ? weil mir sowas zum ersten mal passiert ist.
4 Antworten
Du bekommst keine Strafe. Das passiert zig mal pro Tag. Es ist ein automatischer Schutzmechanismus der das Duplikat erkannt hat.
Von Facebook oder Youtube haste garnix Schlimmes weiter zu erwarten. Auch Google+ scannt nach Urheberverletzungen oder Verletzungen gegen die gute Sitte ab, betreibt also auch sowas wie z.B. Sexzensur und löscht diverse Beiträge, Bilder, Videos. Imgrunde kommen die damit doch aber auch vor allem sogar den mißbräuchlichen Dieben, Pornoverbreitern ohne Jugendschutzvorkehrung, u.ä entgegen, schützen diese noch vor Auffindung, Anklage und Strafe.
Urheber haben aber auch selbst die Möglichkeit das Netz nach ihren Werken abzuscannen und nutzen das auch, dafür gibt es heute Programme. Schlimm wird ´s also höchstens bzw. eben erst, wenn der Urheber selbst mitbekommt, dass Du sein Video quasi als Deins verbreitest, und dann aufgrund dessen gerichtliche Schritte gegen Dich einleitet.
Ich hatte sowas mal wegen einem von mir auf einer Internetseite benutzten Bild mit einer Tante, die das Foto wohl geschossen und bearbeitet hat. Die bombardierte mich mit wüsten Droh-Mails vom Feinsten, machte mir richtige Angst schon vor Anwalt, Gericht und Strafverurteilung. Das Bild hab ich aber wohl sogar bis heute noch auf meiner Internetseite, hab dann einfach damals dann drunter geschrieben "Copyright by ...", wusste ja nun ihren Namen aus der Mail, jo und ihr das dann auch so mitgeteilt. Jedenfalls Post vom Anwalt oder so bekam ich bis heute nicht. Damit hatte sich das dann wohl erledigt.
Dann war die Tante aber ganz schön unbedarft. Ein erfahrener Urheber hätte weiter UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht - trotz der zu spät angebrachten UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft! http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Gruß aus Berlin, Gerd
und du komst nicht auf die Idee, dass jemand viel Arbeit damit hat so ein Video zu machen und dass sowas unter Umständen auch ziemlich teuer ist?!
Oder dass die Leute, die sowas machen ihr Geld damit verdienen und ihre Miete und ihr ganzes Leben von diesem Geld finanzieren müssen?
nein natülich nicht ! facebook hat sich bereits darum gekümmert inden es gelöscht ( blockiert) wurde, weiterhin passiert dir nichts nur wenn du noch öffter was reinstellst was urheberrechtlich gesch. ist ob dann was passiert kp aber war ja auch nicht deine absicht ;)
habe erst jetzt eine mail bekommen wo da stand das sie es gelöscht haben und ich mir keine sorgen machen muss die kahm erst gerade an nochmals danke ich für die antwort
nochmals danke für die antwort
strafe nicht fb hat das vid ja gelöscht das heisst nur das sich jemand bei fb gemeldet hat um es löschen zu lassen
danke für die antwort bekomme ich ein brief ich hoffe nicht weil ich bei meinen schwiegereltern bin währe echt mies dann
danke für deine antwort das ist dann gut zu wissen naja halt wollte nicht das jemand dadurch zu schaden kommt damit habe ich nicht gedacht wollte halt nur ein musikvideo reinmachen :-)