Darf ich meine Filme und Serien "privat" auf YouTube stellen?

2 Antworten

Du musst einen ziemlich guten Datentarief haben, wenn du über das Handy Serien streamen willst.

Legal ist es jedenfalls nicht.

Ich würde eher noch eine goße Speicherkarte kaufen und mir die Folgen dierekt aufs Handy laden.

fragendaniel 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 22:32

Okay, hab gerade selber ne Lösung gefunden, und das 3 Minuten nach dem ich die Frage gestellt habe xD

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Soviel zur Kopie (falls dabei kein Kopierschutz umgangen wird, s. UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen).

§ 15 Allgemeines schreibt in Absatz 3, ab wann unzulässigerweise eine Öffentlichkeit adressiert wird. Das ist sicher nicht der Fall, wenn man alleine ein Werk per Internet genießt.

Gruß aus Berlin, Gerd

fragendaniel 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 21:05

Also darf ich die Serie privat im Internet hochladen?

GerdausBerlin  09.05.2020, 19:40
@fragendaniel

"Internet" heißt, dass ein Netz besteht, also auch andere Leute erreichbar sind. Dazu heißt es in UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung:

"Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."

Und dazu heißt es wiederumg in UrhG § 15 Allgemeines:

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere [...]

2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),"

Wenn du also keiner Mehrheit von Fremden (s. § 15 Absatz 3) dein Passwort zu diesem Speicher gibst, handelt es sich nicht um eine öffentliche Zugänglichmachung!

Und wenn du keiner anderen Person als dir einen Zugang ermöglichst, handelt es sich nicht einmal um ein "Internet", sondern lediglich um einen Cloudspeicher. Für diesen gelten dieselben Regeln wie für deinen Festplattenspeicher: Manche Daten sind dort legal, manche illegal!

Gruß aus Berlin, Gerd