Darf ich meine Filme und Serien "privat" auf YouTube stellen?
Hallo Zusammen!
Ich würde gerne wissen, ob ich meine Serie auf YouTube stellen darf.
Es geht dabei um "TheLastShip" von TNT Series. Die ersten Zwei Staffeln von Fünf gibts auf Prime Video, deshalb ich Staffel 3,4 und 5 als DVD Box geakauft. Dies hat mich ca. 30 Euro gekostet, in digitaler Form bei Amazon hätten sie knapp 100 Eure gekostet. Ich hab also die "physische" Variante gekauft.
Das Problem : ich habe zwar einen PC, aber schau meist auf dem Smartphone. Deshalb habe ich mir die Dateien der DVD in eine MP4 konvertiert, nur die möchte ich jetzt alle in einer eigenen Mediathek haben, sodass ich sie auch vom Handy aus anschauen kann.
Die ersten drei Episoden habe ich mal auf YT hochgeladen, natürlich nicht öffentlich, sondern nur Privat. Diese wurden auch mit "Urheberrechtsverletzung" gekennzeichnet. Aber ich kann sie übers Handy anschauen, weil sie sind ja nur für mich ansehbar.
Kann ich dass jetzt mit ca. 25 weiteren Episoden machen?
Gibt es alternativen zu YouTube?
Ist das erlaubt, wenn nur zum privaten Zweck UND nur für mich selbst?
LG, Daniel
2 Antworten
Du musst einen ziemlich guten Datentarief haben, wenn du über das Handy Serien streamen willst.
Legal ist es jedenfalls nicht.
Ich würde eher noch eine goße Speicherkarte kaufen und mir die Folgen dierekt aufs Handy laden.
Okay, hab gerade selber ne Lösung gefunden, und das 3 Minuten nach dem ich die Frage gestellt habe xD
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Soviel zur Kopie (falls dabei kein Kopierschutz umgangen wird, s. UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen).
§ 15 Allgemeines schreibt in Absatz 3, ab wann unzulässigerweise eine Öffentlichkeit adressiert wird. Das ist sicher nicht der Fall, wenn man alleine ein Werk per Internet genießt.
Gruß aus Berlin, Gerd
"Internet" heißt, dass ein Netz besteht, also auch andere Leute erreichbar sind. Dazu heißt es in UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung:
"Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."
Und dazu heißt es wiederumg in UrhG § 15 Allgemeines:
"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere [...]
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),"
Wenn du also keiner Mehrheit von Fremden (s. § 15 Absatz 3) dein Passwort zu diesem Speicher gibst, handelt es sich nicht um eine öffentliche Zugänglichmachung!
Und wenn du keiner anderen Person als dir einen Zugang ermöglichst, handelt es sich nicht einmal um ein "Internet", sondern lediglich um einen Cloudspeicher. Für diesen gelten dieselben Regeln wie für deinen Festplattenspeicher: Manche Daten sind dort legal, manche illegal!
Gruß aus Berlin, Gerd
Also darf ich die Serie privat im Internet hochladen?