Urheberrecht auf HTML Codes?!
Hallo, gilt das Urheberrecht auch auf HTML Codes.
BSP: Ich würde eine Website "programmieren", dürfte dann eine x beliebige Person diese kopieren, die Grafiken, Texte und Links austauschen und diese Website dann als seine benutzen?
Auf welchen Sprachen gibt es Copyright? HTML, CSS, HTML, Javascript?
Vielleicht kennt ihr euch da besser aus. Mit Goolge hab ich auch nichts gefunden.
3 Antworten
Also mal eines vorweg; HTML ist keine Programmiersprache. Sondern mehr eine Art "Gestaltung/Formatierung" von hauptsächlich Text. Und natürlich kann auch Code, also Quelltext urheberrechtlich geschützt sein, aber dann müsste das schon ein richtiges Schaffenswerk sein zB du programmierst richtige Software.
Sorry, aber wenn man Wortklauberei betreibt, sollte man dabei auf Exaktheit achten. Johannisbeergel schreibt doch nicht, dass HTML-Code geschützt sein kann, sondern spricht an diesem Punkt von "Code, also Quelltext", wobei sich aus dem davor geschriebenen klar ergibt, dass damit anderer Quelltext als der von HTML gemeint ist.
Seinen Hinweis finde ich ausgesprochen sinnvoll, weil er dabei darauf aufmerksam macht, weshalb HTML-Code nicht geschützt ist, und dass der Code von Programmiersprachen es aber sehr wohl sein kann.
Sorry, aber wenn man Wortklauberei betreibt, sollte man dabei auf Exaktheit achten. [...]
Dann lies dessen Beitrag nochmal. Das "also" bezieht sich auf den Code (Quelltext) und nicht auf den eigentlichen Inhalt. De Facto ist die Aussage "kann urheberrechtlich geschützt sein" schlichtweg falsch.
Ebenso ist die Aussage HTML wäre für die Gestaltung / Formatierung da falsch. Um es korrekt zusammen zufassen. HTML selbst kann nicht geschützt sein. Jedoch die Inhalte, die mit selbigen strukturiert werden. Seien Text oder andere multimediale Inhalte wie Video und Audio.
Quelltext heißt nicht ausschließlich HTML-Quelltext. Quelltext ist ein Begriff, der eigentlich bei Programmiersprachen Anwendung findet (und eben auch bei HTML). Er steht für die für Menschen lesbare Form eines Computerprogramms. Computerprogramme sind bei ausreichender Schöpfungshöhe - inklusive ihrer Quelltexte - urheberrechtlich geschützt. Daher ist die Aussage "Code, also Quelltext kann geschützt sein" korrekt.
Abschnitt 8 des UrhG
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
Sicherlich kann man vieles exakter formulieren. Aber gutefrage.net ist ein Forum, bei dem Begriffe umgangssprachlich verwendet werden. Ich sehe nichts an seinem Beitrag, was falsch ist. Deine 'Korrekturen' aber halte ich für sprachlich nicht hilfreich und deine Aussage inhaltlich für nicht korrekt.
Zudem klammert deine Zusammenfassung das Wesentliche aus:
HTML kann nicht geschützt sein
Es geht nicht um die Frage, ob die Sprache HTML geschützt ist.
Jedoch die Inhalte, die mit selbigen strukturiert werden. Seien Text oder andere multimediale Inhalte wie Video und Audio.
Es geht auch nicht um die Frage, ob die Inhalte geschützt sind.
Es geht um die Frage, ob eine bestimmte mit HTML vorgenomme Formatierung/Seitenaufteilung/... geschützt ist. Es geht um die Anordnung von HTML-Befehlen im Quelltext. Das ist etwas anderes als die Sprache HTML und auch etwas anderes als mittels HTML dargestellte Inhalte.
Die Rechtssprechung sagt, dass auch das grundsätzlich nicht geschützt ist. Man darf also grundsätzlich HTML-Quelltext kopieren und die Inhalte durch eigene ersetzen.
In (imho sehr seltenen) Fällen kann aber das Ergebnis, das Layout einer Webseite geschützt sein. Dann ist natürlich auch nichts mit Kopieren des Quelltextes. Diese Fälle dürften aber so selten sein, dass sie nicht wirklich relevant sind (z.B. ist denkbar, dass jemand mit HTML-Code und Tabellenzellen von 1 Pixel Größe ein aufwändiges Pixelbild erstellt).
Was willst du an HTML-Code schützen wollen?
Willst du dir patentieren lassen, dass der Tag grundsätzlich unter dem Tag stehen muss? *g
Nichts an meiner Aussage war falsch. Alles, was sich mit HTML realisieren lässt, hat absolut keinen Anspruch; wenn man von zwei Buttons und ner blauen Überschrift spricht quasi, dann ist das an sich schon klar. Ich sage ja, dass natürlich Code/Quelltext geschützt sein kann - wenn man halt etwas "Aufwändigeres" macht (zB ein Spiel programmiert). Als Beispiel halt. Denn jedes Gericht würde sagen, dass es was absolut "Grundlegendes" ist, dass man Mittels HTML ein Text formatiert/gestaltet werden kann, aber es nichts "Grundlegendes" ist, wenn man mit php sehr viel Arbeit mit aufwendigen Abfragen, Berechnungen, Schleifen oder sonst was macht und zB ein "System" wie ein Forum programmiert.
Ich habe das in meiner Frage das Programmieren auch in "" "" "" "" "" "" gelegt... aber egal.
Danke für deine Antwort ;-)
Das Wort das du suchst ist: Auszeichnungsprache
Hello there,
Auf HTML-Codes kann es gar kein Urheberecht geben, weil du mit ihr als Markup Language, lediglich den Aufbau der Seite definierst. Da Webseiten grundsätzlich alle ähnlich aufgebaut sind, kann man da auch kein geistiges Eigentum draus ableiten. ABER: Natürlich kannst du mit HTML Medien einbinden, wie Bilder Texte oder andere Dinge, die dann natürlich dem Urheberecht unterstehen können. Aber der nackte HTML-Code im Sinne von HTML-Tags ist grundsätzlich nicht geschützt. Ähnlich ist es mit CSS. Mit CSS kann man nichts neu erfinden. Du beschreibst damit ja nur den Stil einer Webseite.
Mit JavaScript und PHP....gut, da schauts schon bisschen anders aus, weil mit JavaScript und PHP hat man als Programmiersprache sehr vielfältige Möglichkeiten. Einfach fremden Code, der nicht für die Öffentlichkeit frei verfügbar ist, zu verwenden kann strafbar sein, da man etwa programmiertechnisch optimierten Code entwickeln kann, der nicht einfach jeder so kreieren kann, sondern nur jemand der wirklich Ahnung hat. Aber auf den hat man in der Regel auch eher keinen Zugriff. Es stehen aber sowohl für PHP als auch für JavaScript tonnenweise Frameworks oder fertige Codeschnipsel (zum Beispiel in Tutorials) zur Verfügung, die als OpenSource oder GPL verfügbar sind und von jedem beliebig genutzt oder sogar modifiziert werden können.
Es kommt aber natürlich auch auf das Gesamtergebnis an. Wenn jemand eine Webseite erstellt, die genau wie deine aussieht, aber du verwendest JavaScript und PHP und er verwendet ASP.Net, um das gleiche Ergebnis zu erzeugen, dann hat er natürlich schon deine Ideen geklaut. Es ist immer die Frage, inwieweit dein Werk als indivudelle geistige Schöpfung zu betrachten ist. Das ist immer bisschen zwiespaltig und nicht pauschal zu entscheiden. Beispielsweise wenn du ein Bild mit Urheberecht so stark veränderst, dass es als dein geistiges Werk bezeichnet werden kann, entweder wenn du aus zwei geschützten Bildern eine neue Collage mit PhotoShop bastelst und sie noch aufwändig veränderst, dann ist das dein Eigentum und die Schöpfer der ursprünglichen Bilder können kein Urheberecht mehr daraus ableiten. Wenn du jetzt aber ein geschütztes Bild nimmt und einfach nur nen Schriftzug reinklatschst, dann ist das noch nicht ausreichend.
Hoffe das hilft dir weiter.
MfG
Alex
entweder wenn du aus zwei geschützten Bildern eine neue Collage mit PhotoShop bastelst und sie noch aufwändig veränderst, dann ist das dein Eigentum [...]
Das ist schlichtweg falsch. Wenn dem so wäre, könnte ich jedes beliebige Bild für die Postproduktion verwenden. In einem Composing neu arrangieren und müsste mich der Verwendung wegen nicht mal Ansatzweise mit dem Urheber auseinandersetzen. De Facto wären kostenpflichtige Stockanbieter für die Katz.
Sehr wohl ist aber die schöpferische Höhe eines Werkes im Urheberrecht entscheidend. Daher kann man nicht per se sagen, dieser oder jener Inhalt genießt diesen oder jenen Schutz.
Es kommt darauf an, wie stark die Bilder verändert werden. Sind sie noch erkennbar?
Die wesentliche Frage lautet: Handelt es sich um eine freie Benutzung oder eine erlaubnispflichtige Bearbeitung?
Das ist nicht falsch, ich habe bereits Schulungen zum Thema Urheberecht erhalten. Gut, wenn ich natürlich ein Bild habe, das explizit so deklariert ist, dass es nicht verändert oder verwertet werden darf, dann ist es was anderes. Aber wenn ich ein Bild im Internet hernehme, dann ist es ja grundsätzlich erstmal urheberechtlich geschützt, wenn es nicht explizit als frei verwendbar beschrieben ist. Der Punkt ist, nehme ich ein Bild, das weder explizit frei verwendbar noch explizit durch bestimmte Formulierungen "gesperrt" ist, so ist davon auszugehen, dass der reguläre Urhebeschutz zur Geltung kommt.
Wenn ich meinetwegen ein Bild von der NASA nehme, dann ist das ja zunächst mal geistiges Eigentum von der NASA: wenn ich daraus aber nun mit Photoshop ne eindrucksvolle 3D-Collage bastele, dann hab ich sicherlich nicht denen ihr Urheberecht verletzt, sondern etwas komplett neues geschaffen. Die NSA verbietet nämlich sowas nicht explizit.
Die NASA ist ein ungünstiges Beispiel. Deren Werke sind m.W. per Gesetz gemeinfrei, weil es sich bei der NASA um eine US-Behörde handelt und sie aus Steuermitteln finanziert wurden. Jeder darf sie verwenden, egal ob bearbeitet oder unbearbeitet.
Nach deutschem Urheberrecht verhält es sich anders als beim US-amerikanischem Copyright. Hier werden Werke nur gemeinfrei, wenn der Urheber die Rechte ausdrücklich für jederman frei gibt oder er lange genug verstorben ist.
Mit rechtefreien Bildern darf man natürlich Collagen erstellen. Bei Bildern, die urheberrechtlich geschützt sind, ist es etwas anderes. Eine Bearbeitung ist nicht erlaubt, wohl aber eine freie Benutzung:
§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/
Wo da die Grenze ist, ist nicht immer einfach zu bestimmen. Bei der Veränderung ist es weniger eine Frage des Aufwandes, sondern es kommt mehr darauf an, ob und wie sehr die Vorlagen noch als solche erkennbar sind.
BSP: Ich würde eine Website "programmieren", dürfte dann eine x beliebige Person diese kopieren, die Grafiken, Texte und Links austauschen und diese Website dann als seine benutzen?
Ja, das dürfte diese x-beliebige Person. Man bracht noch nicht einmal die Grafiken und Texte auszutauschen.
Dazu gibt es sogar schon Gerichtsurteile in denen Webmaster gedacht haben ihr Code sei Urheberrechtlich geschützt und das Gericht hat das anders gesehen.
Mit Google solltest du diese Urteile eigentlich leicht finden, ich habe im Moment gerade keine Lust für dich die Suchmaschiene zu spielen.
Wie kommst du auf den Trichter, dass Texte und Grafiken nicht geschützt seien?
Ich komme überhaupt nicht auf den Trichter, ich gebe nur das wieder was von den Gerichten entschieden wurde.
Urteil vom 24. August 2004 des Landesgrichts Hamm unter der Geschäftsnummer: 4 U 51/04
oder auch
Landesgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.04.2007 - Az: 12 O 194/06
Natürlich muss hier von Fall zu Fall entschieden werden, aber ich gehe mal davon aus das der Fragesteller keine hochgeistigen Werke veröffentlichen will.
Die beiden Urteile beziehen sich nicht generell auf Grafiken und Texte, sondern ganz konkret auf bestimmte Grafiken und Texte, denen die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Daraus zu folgern, dass man generell keine Texte und Grafiken austauschen muss, wenn man den Quelltext kopiert, ist falsch.
Die von dir genannten Urteile haben nichts mit der Fragestellung zu tun:
OLG Hamm, 24.08.2004 - 4 U 51/04 Redaktioneller Leitsatz:
1. Die in eine Website eingebetteten Grafiken können zwar Werke der bildenden Künste im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG sein. Sie haben allerdings dann nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, wenn es sich lediglich um die Verfremdung einer Fotografie durch einen Computer handelt.
2. Programmierte Computergrafiken sind keine Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG.
jurion.de/Urteile/OLG-Hamm/2004-08-24/4-U-51_04
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2007 - Az. 12 O 194/06
"Kirchennachrichten: Geistliche vs. geistige Schöpfung?" - Texten, die sich auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken, sich aus der Natur der Sache ergeben und durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, kommt ein Urheberrechtschutz nicht zu.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=693
Man bracht noch nicht einmal die Grafiken und Texte auszutauschen.
HTML Quellcode in Form von semantischen Elementen (Tags) für die Strukturierung von Inhalten kann nicht geschützt sein/werden. Sehr wohl der eigentliche Content der Website. Auch muss zwischen dem eigentlichen ("redaktionellem") Content und die fürs Layout angefertigte Grafiken unterschieden werden.
Die schöpferische Höhe ist daher ausschlaggebend. Was de facto dazu führt, das hier zu Lande von Fall zu Fall entschieden wird / werden muss. Daran ändern deine verlinkten Fälle / Urteile ebenso wenig. Zumal weitere Urteile in Betracht kommen.
OLG Rostock - Beschluss vom 27. Juni 2007 , AZ 2 W 12/07
Wie dem auch sei, das Urheberrecht, das ist leider Fakt, ist schon länger nicht mehr zeitgemäß und bedarf eine gründliche Überarbeitung bzw. Ergänzung für multimediale Inhalte. Ebenso das Überdenken beim Erkennen der schöpferischen Höhe.
Das selbe gilt für den Schutz von digitalen Werken wie dem Zusammenstellen (Arrangieren) aufwendiger Composings, die nun mal entsprechendes technischen Wissen voraussetzen und ganz besonders inhaltlich die schöpferische Höhe erreichen.
Man bracht noch nicht einmal die Grafiken und Texte auszutauschen.
Ganz so einfach ist das nicht
Grafiken dürfen nur dann verwendet werden wenn man die Rechte hat oder sie frei sind.
Texte die man einfach kopiert werden durch Google abgestraft da Duplicate Content zu schlechtem Rating führt.
Deshalb kann man nicht einfach so Selten kopieren
Jetzt widersprichst du dir selbst. Erst sagst du HTML ist keine Programmiersprache. Und nun ist plötzlich die Rede von "Software programmieren". Was de facto mit HTML nichts zutun hat.