Urgroßeltern enteignet-Recht auf Rückforderung?

9 Antworten

Gehen wir mal davon aus, das die Personen keine Entschädigung bekommen haben.  

Um Ansprüche geltend machen zu können.  Müssen sie die Voraussetzungen von 230 LAG erfüllen.  Ob sie dieses erfüllen , kann ich nicht sagen.  

http://www.buzer.de/gesetz/3380/a47081.htm

Bitte durchlesen.  

  • Was liegt an handfesten = schriftlichen Beweisen bezüglich des  Eigentums an diesen Objekten vor, Eintragungen, Urkunden etc.?
MisterSpex111 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 10:35

Wie wärs damit, dass an den Steinsäulen am Einganstor immernoch der Name meines Ur-Urgroßvaters eingemeißelt ist?

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:52
@MisterSpex111

Prima!

Ich komme mit der Diskussion hier nicht klar. Da wird ein Gesetz zitiert, welches diese Themen regeln soll. Auf gezieltes Nachfragen das übliche Schweigen. Na dann. Ggf. solltest Du selber noch einmal im Internet suchen und Dich an entsprechende Einrichtungen wenden. 

frodobeutlin100  07.01.2017, 10:54
@verreisterNutzer

Das ist ein Frageforum ... kein Diskussionsforum ... an wen richtet sich denn Deine Nachfrage?

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:59
@frodobeutlin100

. . . eehmm, wir diskutieren hier nicht.

Wenn auch Du nach Posten von Gesetzen - als Antwort auf die Frage - bei genauerem Nachfragen eine Antwort schuldig bleibst, ist auch das keine Diskussion.

Eher peinlich für Dich. 

frodobeutlin100  07.01.2017, 11:02
@verreisterNutzer

welche Nachfrage denn? ich sehe keine ....

frodobeutlin100  07.01.2017, 11:06
@frodobeutlin100

ach das

wieso haben offenbar Betroffene keinen wie auch immer Nutzen aus diesem Gesetz? Sonst würde die Frage ja hier nicht gestellt. Da ist ja offenbar nichts passiert.

------

Sie haben Geld bekommen und das offenbar bereits vor Jahrzehnten bereits ausgegeben, so dass sie sich nicht mal mehr erinnern können, es jemals bekommen zu haben ...

...

es wird eben nur einmal entschädigt und nicht immer und immer wieder ...

verreisterNutzer  07.01.2017, 11:08
@frodobeutlin100

... offenbar ist keine Antwort, mehr eine schwache Vermutung. 

frodobeutlin100  07.01.2017, 11:19
@verreisterNutzer

woher soll ich wissen, was sie mit dem Geld gemacht haben ....  ;-)

verreisterNutzer  07.01.2017, 11:21
@frodobeutlin100

du mußt recht betagt sein, wenn du weißt, dass sie entschädigt wurden 🤓

Tastenheld  07.01.2017, 11:36
@verreisterNutzer

Während der Enteignung herrschte Krieg. Deutschland hat den Krieg gegen Polen und die Sowjetunion geführt. 

Die Zivilgesetze die du anwenden willst sind im Kriegsfall ausser Kraft, wegen Höherer Gewalt. Da kann der Name meiner Vorfahren sonst wo stehen. Das ist traurig, aber so ist es. 

Pissnase  07.01.2017, 10:21

interessiert kein schwein, das ist polnische kriegsbeute, da bekommst du keinen schadensersatz

das ist einfach weg

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:25
@Pissnase

Hast Du bitte einen Link zum Nachlesen?

Danke

frodobeutlin100  07.01.2017, 10:26
@Pissnase

es wurde entschädigt durch das Lastenausgleichsgesetz ... und zwar in Geld durch die Bundesrepublik Deutschland ...

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:30
@frodobeutlin100
  • wieso haben offenbar Betroffene keinen wie auch immer Nutzen aus diesem Gesetz? Sonst würde die Frage ja hier nicht gestellt. Da ist ja offenbar nichts passiert.

das ist gänzlich unmöglich

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:20

Warum bitte?

Pissnase  07.01.2017, 10:21
@verreisterNutzer

weil das kriegsbeute ist

die polen zahlen dafür keinen schadensersatz

MisterSpex111 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 10:41
@Pissnase

Aber ich kann doch auch nicht einfach nach Ostpreußen gehen und sagen Schloss Königsberg gehört jetzt mir-alle raus hier!

mondfaenger  07.01.2017, 10:51
@MisterSpex111

In Kriegszeiten lief und läuft das so - bis heute!

Pissnase  07.01.2017, 10:53
@mondfaenger

also kann er das schon machen, er muss nur so 30.000 panzer mitnehmen und paar bodentruppen

MisterSpex111 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 15:57
@Pissnase

Schloss Königsberg gehört zu jetzt Russland. Wenn ich da mit paar Panzerlein und Bodentruppen anrücke, hab ich ganz schnell den Arsch voll mit Atomraketen.

frodobeutlin100  08.01.2017, 16:50
@MisterSpex111

na siehst ... geanus deswegen gibt es auch nichts mehr zurück ....

Willkommen im Club hatten meine Urgrosseltern auch.... da bekommt man nichts wieder! 

Endgültig würde die Frage der Entweigungen in einem Friedensvertrag geklärt. 

Den gibt es für den WK II aber nicht. Enteigungen vor 1949 (durch die Sowjets oder Alliierte) werde in der Regel nicht entschädigt. 

im Bundesrecht findet sich das Lastenausgleichsgesetz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

Davon wird dein Ur-Opa profitiert haben.

Ländereien in Polen sind aber auch kaum etwas Wert, die Landpreise sind niedrig. Wenn es dich also nach Schlesien zieht, kannst du dich dort günstig eindecken.

Polnischkurse gibt es hier: 

https://youtube.com/watch?v=upBGFwzvQUk

verreisterNutzer  07.01.2017, 10:55

unmöglich dieser Kommentar, gar böse ...  👎👎👎

Tastenheld  07.01.2017, 11:26
@verreisterNutzer

Das ist Realität, oder willst du die Oder- Neiße-Grenze in Frage stellen? Sollen die Polen für dich Deutsch lernen? 

Will der Fragende Entschädigung, dann muß er zum Anwalt. 

Der 2. WK war ein Angriffskrieg, dafür zahlt keine Versicherung. 

MisterSpex111 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 15:49
@Tastenheld

Darum geht´s doch garnicht, dass ich unbedingt in Schlesien wohnen will? Ich find´s einfach unfair, dass jetzt irgendwelche Polen mit dem Eigentum meiner Vorfahren jetzt Geld scheffeln, obwohl die nichts dafür getan haben und sich´s auch noch kriminell unter den Nagel gerissen haben. Oder glaubst du meine Urgroßeltern sind damals freiwillig gegangen? Die wurden mit Waffengewalt, Drohungen etc. rausgeworfen, viele der Vertriebenen sind damals sogar von Polen ermordet worden (über 1Mio), und dass obwohl FRIEDEN war. Und das wird totgeschwiegen.

Tastenheld  08.01.2017, 18:51
@MisterSpex111

Dann kann ich dir nur ein Gespräch mit unserer Bundestagsabgeordneten Frau Erika Steinbach empfehlen.

"Steinbach stimmte 1991 im Bundestag gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.[20][21] Sie war eine der 13 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die bei der Abstimmung über den deutsch-polnischen Grenzvertrag eine Erklärung abgaben, warum sie nicht zustimmen könnten. Es seien insbesondere Eigentums- und Vermögensfragen offengeblieben.[22] Sie begründete ihr damaliges Votum auch mit der Aussage: „Man kann nicht für einen Vertrag stimmen, der einen Teil unserer Heimat abtrennt.“[23] Dem deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft stimmte sie 1991 zu."

Tastenheld  08.01.2017, 19:11
@Tastenheld

Aber beruhge dich, meiner Familie gehörte mal ein Gutshof, und mit der Inflation wurden der Hof als Sicherheit von der Bank eingezogen. Mein Urgroßvater hat als Entschädigung eine Güterwaggon Brennholz bekommen. Soll ich mich jetzt darüber aufregen? Soll ich die Deutsche Familie die damit "Geld scheffelt" beschimpfen. Nein. Das ist Geschichte, daran kann ich nichts ändern. Die Familie "scheffelt" nicht, sie habe genau so investiert und gearbeitet, wie meine Oma nach dem Krieg, als alles zerbombt war.

Ich denke, dass die Polen in deinem Fall das Gut vom Staat als Entschädigung bekommen haben, weil sie selber aus dem Osten von Polen (heute Russland) vertrieben wurden. Sicherlich haben sie auch den Hof neu aufbauen müssen und arbeit und Geld reingesteckt. Ein Hotel in Schlesien zu führen ist sicherlich auch Arbeit. 

Vielleicht denkst du nochmal nach, bevor du dich aufregst und deinem Neid freie Bahn lässt.

In den 2 Generationen dazwischen hättet ihr ja auch etwas aufbauen können. Hier hat ja auch nicht jeder reich geerbt. Sei froh, dass dein Uropa es vor den Russen nach Westen geschafft hat, sonst gäbe es dich gar nicht.

Schönen Abend noch

Tastenheld