Unterschlagung bei der Deutschen Post
Eine Zustellerin der Deutschen Post hat über mehrere Jahre postinterne Arbeitsmittel und Eigentum der Post unterschlagen,welche Strafe hat Sie zu erwarten?
3 Antworten
kommt auf die Dauer un Intensität an ... dem Zusteller sind die Postsachen anvertraut, was zu einer Strafverschärfung führt ...
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
außerdem kommt auch noch ein anderer § in Betracht
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
1.eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
1. Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
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.... am besten umfasend gestehen und reuig sein und versuchen den angerichteten Schaden wieder gutzumachen ..
Da gibt es sicher verschiedene Fälle und so pauschal kann man da nichts sagen. (Umfang der Unterschlagung) Hier aber mal eine Vorabinfo:
http://www.just-und-partner.de/abc/unterschlagung/?gclid=CI6R6Oa5tMUCFejJtAodcHgAYg
Nicht viel, mit viel Pech höchstens ne Bewährungsstrafe
frodobeutlin100
09.05.2015, 16:26
glaube ich jetzt weniger ....