Unterschied zwischen Werk- und Kaufvertrag?

4 Antworten

Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um die Übergabe (Eigentumsübertrag) von einem Objekt. Bei einem Werkvertrag um eine Dienstleistung/Arbeit (Weg) dessen Ende (Ziel) dem entsprechenden muss was der Kunde will. Der Erfolg am Ende ist wichtig, sonst gibt es keine Abnahme. Das kann wieder ein Objekt sein das hergestellt, verändert wird oder eine Arbeit dessen Erfolg wichtig ist (Reparatur z. B.) Anders als bei einem Dienstvertrag, dort wird die Arbeit vergütet egal ob das Ende erfolgreich ist oder nicht oder vielleicht gar nicht erreicht wird. Z. B. ein Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. Du bekommst dein Gehalt so oder so.

Werkvertrag hat noch den Werkliefervertrag als Spezialfall. Der beinhaltet zu erstellende Objekte mit Lieferung als Ziel. Rechtlich eine große Rolle da bei einem Werkliefervertrag das Kaufrecht gilt, bei einem Werkvertrag nicht.

Kaufst du ein Bett bei Ikea = Kaufvertrag. Findest kein Bett das in die Nische passt und kaufst es dann beim Schreiner der es nach Maß anfertigt = Werkvertrag. +Kommt er und baut es vor Ort auf/ein = Werkliefervertrag

Lässt sich der Kunde einen Verlobungsring beim Juwelier machen = Werkvertrag, kauft er einen aus seiner Vitrine = Kaufvertrag.

Lässt du dir eine Webseite erstellen = Werkvertrag. Kaufst dir Software um sie selbst zu erstellen = Kaufvertrag.

Dein Auto hat n Fehler und du gibst es in die Werkstatt, Werkvertrag.

Bei einem Kaufvertrag soll der Käufer Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Sache erwerben. Der Kaufvertrag ist in der Regel ein Zug-um-Zug-Geschäft.

Beim Werkvertrag wird ein Erfolg geschuldet.

Es gibt natürlich auch Mischformen.

Die Mängelansprüche für den Käufer können sich erheblich unterscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Werkvertrag oder Werkliefervertrag ist ganz speziell und nicht übertragbar auf einen anderen Nutznießer.

Z. B. eine Büste/Portrait oder eine Brille. Sie werden ganz speziell für diesen einen Kunden gemacht. Keinem anderen steht und paßt die Brille und kein anderer wird sich für diese Büste interessieren bzw. man wird nur sehr schwer jemanden dafür finden können, an dem sich die weiterverkaufen läßt.

Bei einem üblichen Kaufvertrag kann man sich einen neuen Kunden suchen, falls dieser abspringt. Für einen Kühlschrank oder einen Mixer läßt sich neue Kundschaft relativ leicht finden. Wenn dieser nicht erfüllt wird, hat man vielleicht Nachteile z. B. Kosten für eine neue Anzeige oder Lieferkosten. Die stehen aber in keiner Relation zum Kaufobjekt. Das behält seinen vollen Wert.

Die Sache aus einem Werk- oder Werkliefervertrag ist nur für den Besteller von vollem Wert. Wenn der Handwerker darauf sitzen bleibt, kann er sie auch gleich in den Müll werfen.

Der Werkvertrag betrifft die Erstellung des Werkes und der Werkliefervertrag ergänzt sich um die Lieferung des Werkes an den Bestimmungsort. Z. B. das Aufstellen der intakten Büste im Wintergarten der Villa des Käufers.

Hackebeil96  06.12.2019, 22:16
man wird nur sehr schwer jemanden dafür finden können, an dem sich die weiterverkaufen läßt.

Das ist kein Unterscheidungsmerkmal. Auch beim Kaufvertrag werden sich für bestimmte Produkte keine oder nur sehr schwer Käufer finden lassen, Bsp: Das Gewächshaus von Tiffany soll 290.000 € kosten.

Keinem anderen steht und paßt die Brille und kein anderer wird sich für diese Büste interessieren

Da hast du bedingt recht. Es ist beispielsweise zum Teil unklar, ob die Anschaffung einer Einbauküche als Werk - oder Kaufvertrag einzuordnen ist. Entscheidend für die Einordnung als Werkvertrag ist hier, dass die planerischen Elemente überwiegen. Aber nochmal: Ob die Brille nur der einen Person passt oder die Büste nur für diese eine Person interessant ist, kann kein Unterscheidungsmerkmal sein. Das erklärt nämlich nicht, wieso der Kauf von sehr alten Gegenständen, die zweifelsohne nicht erst noch geschaffen werden, kein Werk - sondern Kaufvertrag sind.

Die Sache aus einem Werk- oder Werkliefervertrag ist nur für den Besteller von vollem Wert.

Auch hier gilt wieder, was für wen von Wert ist, spielt keine Rolle. Auch Maßanfertigungen, die in einem Geschäft verkauft werden, sind nur für einen bestimmten Personenkreis von Wert.

Der Werkvertrag betrifft die Erstellung des Werkes 

Nein. Der Werkvertrag betrifft die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Wenn ich in die Waschanlage fahre, dann ist das ein Werkvertrag mit dem geschuldeten Erfolg "sauberes Auto".

Werkliefervertrag ergänzt sich um die Lieferung des Werkes an den Bestimmungsort.

Auch der Leistungsort ist kein Unterscheidungsmerkmal. Ich kann nämlich mit einem Auto Aufbereiter einen Werkvertrag schließen und mit ihm vereinbaren, dass der Erfolg an meinem Wohnsitz herbeigeführt werden soll. Der Werklieferungsvertrag ist eine spezielle Unterform des Werkvertrages, der die Herstellung und Lieferung von Sachen betrifft. Auf diesen findet übrigens Kaufrecht Anwendung.

Realisti  06.12.2019, 22:25
@Hackebeil96

Die oberen Sachen habe ich nachgelesen. Deine Auslegung ist durchaus richtig. Die Erfolgsgarantie ist auf der Verkäuferseite wesentlich für die Vertragserfüllung.

Das mit dem Lieferort gehört zur Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag. Hier ist die Lieferung des Werkes Bestandteil des Vertrages. Ansonsten müsste er sich das Werk z. B. im Laden oder in der Werkstatt abholen, was bei Objekten für die man z. B. einen Krahn benötigt oder wenn sie beim Aufstellen kaputt gehen können von Wichtigkeit ist. Zum erfolgreich erfüllten Vertrag gehört dann, dass es heile ankommt und aufgebaut wird (z. B. dichtes funktionierendes Aquarium im Wohnzimmer).

Mafiagirlii 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 22:44
@Hackebeil96

Was sind dann die Unterscheidungsmerkmale?

Ich habs jetzt so verstanden, dass beim werk- und Dienstvertrag nach dem Erfolg unterschieden wird. Das heißt beim Werkvertrag ist das Eintreten des Erfolgen verpflichtend. Erst danach muss der Auftraggeber zahlen. bspw. ein Gemälde oder Reparatur. Erst wenn das Auto repariert ist, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Beim Dienstleistungsvertrag steht der Dienst im Vordergrund und ein Erfolg ist dabei nicht garantiert. Dadurch ist die Bezahlung auch nicht an den Erfolg verknüpft. bspw. ein Rohrreiniger der kein Erfolg garantieren kann.

ist das so richtig?

Realisti  06.12.2019, 22:51
@Mafiagirlii

Ich hatte es bislang auch anders verstanden. Aber jetzt genau nachgelesen.

Es gibt also ganz viele Verträge. Transportvertrag, Dienstleistungsvertrag, usw.

Aus all diesen Verträgen kann man einen Werkvertrag machen, wenn man eben einen gewissen Erfolg garantiert.

Dienstleistungsvertrag wäre: Ich fahre dir die Ware von A nach B. oder Ich behandle dich oder ich male dir ein Bild. Aus dem Dienstleistungsvertrag wird ein Werkvertrag (wenn ich das richtig verstanden habe) mit dem feinen Unterschied: Erfolgsgarantie. Ich verspreche dir, dass die Ware von A nach B kommt, heile ist und z. B. um 6:00 da ist. Oder ich behandle dich und garantiere dir danach bist du gesund. Ich male dein Protrait bis zur Feier und auf dem Bild siehst du garantiert lebensecht aus.

Mafiagirlii 
Beitragsersteller
 06.12.2019, 22:54
@Realisti

Okay danke dir. So habe ich das nämlich auch verstanden. Hast mir echt geholfen :)

Hackebeil96  06.12.2019, 23:05
@Realisti

Nein. Für einen Werkvertrag muss man nicht noch extra eine Garantie geben, dass der Erfolg eintritt. Wenn ich Person A zu Ort B fahre, dann ist der Erfolg "Ankunft an B" geschuldet. Wenn ich dir ein Bild male, dann ist der Erfolg "Bild" geschuldet. Es kommt doch keiner auf die Idee, einen Künstler zu beauftragen und ihn lediglich für die Tätigkeit des Malens zu bezahlen. Das wäre ein Dienstvertrag. Genauso ist der Arbeitsvertrag, Behandlungsvertrag, Beratungsvertrag etc. ein Dienstvertrag, weil ich nur eine bestimmte Tätigkeit schulde. Beauftrage ich jemanden, ein Bild für mich zu erstellen, dann will ich natürlich das Bild und nicht die bloße Tätigkeit.

Angaben wie "Auf dem Bild siehst du lebensecht aus" sind Beschaffenheitsvereinbarungen über das herzustellende Werk. Sehe ich auf dem Bild nicht lebensecht aus, dann ist das ein Mangel.

Topotec  06.12.2019, 21:47

Das ist aber nicht alles richtig!

Realisti  06.12.2019, 21:48
@Topotec

Dann verbessere meine Erklärung.

Bei einem Werkvertrag bezahlt der Auftraggeber der auftragnehmer nur für eine festes vertraglich vereinbartes werk. Zum Beispiel ein Transportauftrag ist ein werkvertrag. Erfolg der Transport nicht, gibt's auch keine Bezahlung.

Bei einem Kaufvertrag handelt es sich rechtlich gesehen um zwei rechtsgeschäfte. Das verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft. Sofern der Verkäufer eine mangelfreie Ware liefert, ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Der werkvertrag ist erst bei Erfüllung des Werkes abgeschlossen. Ein Kaufvertrag erst mit dem erfüllungsgeschäft. Wird das werk nicht erbracht, entsteht kein werkvertrag.

Sobald ich aber was bestelle zum Beispiel Online ist ein Kaufvertrag entstanden. Und dass ohne dass die sache schon geliefert wurde. Wird sie nicht geliefert kommt der verkäufer einer Pflicht aus dem erfüllungsgeschäft nicht nach.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Realisti  06.12.2019, 21:52

Ein Transportauftrag wäre für mich kein Werkvertrag.

guck mal da:

https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/werkvertrag-dienstvertrag/

Hackebeil96  06.12.2019, 22:05
@Realisti

Warum sollte beim Transport der Auftragnehmer nicht auf die Erfüllung des mit dem Transport verbundenen Zweck haften? Auch ein Frachtvertrag ist beispielsweise ein Werkvertrag.

Realisti  06.12.2019, 22:17
@Hackebeil96

Ich habe es gerade versucht zu googlen. Wenn ich das jetzt richtig gemacht habe, kann man den Frachtvertrag um eine Erfolgs-/Leistungsgarantie erweitern. Macht man das, ist es ein Werkvertrag, läßt man das ist es ein Dienstleitungsvertrag.
Zitat: " Wesentlich ist, dass der Unternehmer für den Erfolg seiner Tätigkeit einsteht; andernfalls liegt Dienstvertrag vor."
dort gefunden: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/werkvertrag-47440#head1

Hackebeil96  06.12.2019, 22:20
@Realisti

Das ist ja im Ausgangspunkt richtig. Aber genau das passiert doch auch schon, ohne dass ich die Übernahme einer Garantie brauche, damit ein solcher Vertrag als Werkvertrag einzuordnen ist. Wenn jemand ein Paket zur Post bringt, dann sind beide Parteien darüber einig, dass selbstverständlich der erfolgreiche Transport zum Empfänger und nicht die bloße Tätigkeit an sich geschuldet ist. Umgekehrt wird also ein Schuh draus, wenn ausdrücklich festgehalten wird, dass auf den Erfolg gerade nicht gehaftet wird. Die Haftung auf den Eintritt eines bestimmten Erfolges ist Unterscheidungskriterium und kann schon vorliegen, ohne dass dieses vereinbart werden muss.

Bei einem Behandlungsvertrag geht der Arzt auch nicht hin und hält vorher vertraglich fest, dass er nicht auf den Eintritt eines Erfolges haften will.

Realisti  06.12.2019, 22:37
@Hackebeil96

Na, das scheint eben der feine Unterschied zu sein. Bei einem einfachen Tranportvertrag verspreche ich die Ware mitzunehmen und auszuliefern. Das kommt schon irgendwie an. Dann ist es ein Dienstvertrag.

Wenn ich zusätzlich Versprechen auf den Erfolg abgebe: Pünktlichkeit, Schaden, Verlusthaftung, usw. wird aus dem Dienstvertrag ein Werkvertrag.

Beim Arzt genauso. Wenn er einfach verspricht dich zu behandeln, dann ist es ein Dienstvertrag. Garantiert er dir völlige Heilung und erfolgreiche Behandlung wird daraus ein Werkvertrag. Sagt er nur: "Ich gebe mein Bestes" bleibt es eine Dienstleistungsvertrag. Darauf bauen doch die ganzen Schadensersatzprozesse, dass keine Garantie abgegeben wurde.