Hallo ihr lieben,
ich muss eine Facharbeit schreiben und zwar habe ich mich entschieden, diese in
Politische Bildung über das Jugendstrafrecht zu schreiben. Ich habe mir als erstes dazu ein Inhaltsverzeichnis aufgebaut:
Inhaltsverzeichnis
Das Jugendstrafrecht
1. Einleitung
2. Unterscheidung zwischen Strafrecht und Jugendstrafrecht
2.1 Was ist Strafrecht?
2.2 Was ist Jugendstrafrecht?
3. Jugendgerichtsbarkeit
4. Alters- und Reifestufen
5. Vollstreckung und Vollzug
6. Anwendung von Jugendstrafrecht
7. Probleme des Jugendstrafrechts
8. Eigene Meinung zur Fragestellung/Kontroverse
9. Anhang
9.1 Literatur- und Quellenverzeichnisse
9.2 Grafiken, Tabellen Abbildungen u.a.
9.3 Selbstständigkeitserklärung
So und nun bin ich gerade dabei die Einleitung verfassen und habe bis jetzt folgendes dazu geschrieben:
1. Einleitung
In dieser Facharbeit möchte ich den grundlegenden Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht aufzeigen. Dann etwas zum Thema der Jugendgerichtsbarkeit erläutern und anschließend die Alters- und Reifestufen. Danach werde ich zur Jugendvollstreckung und zum Vollzug rübergehen. Es folgen die Anwendung und die Probleme des Jugendstrafrechts. Ebenso werde ich mich mit der Fragestellung: „ Ist es sinnvoll die Strafmündigkeit auf 12 herabzusetzen?“ auseinandersetzen. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da mich alles um das Jugendstrafrecht sehr interessiert.
Wäre das als Einleitung passend? Stimmt es, das man den Rest der Einleitung erst am Ende schreibt? Die Facharbeit soll insgesamt 15-20 Seiten haben.
Ebenso hätte ich noch eine Frage zu der Sache mit den Fußnoten, Quellenangaben etc.
Ich verstehe das nicht ganz, wenn ich einen Text bsp.weise von Wikipedia lese, hab ich die Möglichkeit es sinngemäß oder direkt zu zitieren? Ich verstehe das mit den Zitaten und Fußnoten nicht so richtig, wann muss man den Fußnoten nehmen usw..
Vielen Dank für eure Hilfe. LG Tini