Unterschied zwischen Rechtsfachwirt und Rechtswirt?
Hallo, ich muss in der Schule eine Präsentation über die Weiterbildungsmöglichkeiten der Rechtsanwaltsfachangestellten halten. Ich habe folgende Weiterbildungsmöglichkeiten rausgesucht:
-Rechtsassistent -Rechtswirt -Rechtsfachwirt
Im Internet kann ich nichts genaues finden über den Rechtswirt und Rechtsfachwirt, kann mir jemand von euch den Unterschied sagen?
Danke im Voraus :)
1 Antwort
Assistent ,assistieren zuarbeiten.Nichtssagend,könnte auch ich sein.) Rechtsanwaltsgehilfe wär typisch.Rechtswirt,würde ich mit einer umfassenden Rechtskunde,studiert,Befähigung zum Richteramt,beide Staatsexamen auslegen.Ein Fachwirt,das sagt der Name deckt ein bestimmtes Fach ab.In dem Falle ein bestimmtes Rechtsgebiet.Typisch wäre ein Rechtsberater.In einer Rechtsabteilung in der Wirtschaft können Rechtsfachwirte ,Assessoren,Dozenten sein,mit oder ohne Befähigung zum Rechtsanwalt.Die Ausbildung kann weniger umfangreich sein,bzw.das 2.Staatsexamen nicht abgelegt sein.Es könnte aber gar keinen Unterschied geben.) Es ist möglich,das ein Rechtsprofessor Dir in einer spezifischen rechtlichen Fragestellung weniger helfen kann,als ein Rechtskundiger.Recht ist so komplex,umfassend und von Änderungen ,Auslegungen ,Urteilen und deren Konsequenzen belegt,das nicht nur allumfassende Kenntnis unmöglich ist,wie viele Gaben erforderlich sind,um auf einem spezifischen Gebiet eine Kapazität zu sein.Liebe Grüße