Unterschied: Versicherungsjahre und Beitragsjahre
Hallo zusammen ;). Ich hab nach langem Googeln immer noch keine Antwort bekommen, die mir wirklich weiterhilft, bzw. die ich verstehe. Ich wollte wissen, was der Unterschied bei der Rentenversicherung zwischen den Versicherungsjahren und Beitragsjahren ist. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und es mir leicht verständlich erklären kann :).
Grüßle Alinaaa98
8 Antworten
Beitragsjahre sind aktive Jahre in den auch Beitragszahlungen geleistet wurden.
Dazu kommen dann Ausfallzeitenz. B. Schuljahre nach dem 16. Lebensjahr. Ein abgeschlossenes Studium oder auch Zeiten des Bezugs von AlG 2.
Bei einer Erwerbsminderungsrente ist noch die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr relevant, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.
Zurechnungszeiten
Eine Zurechnungszeit gibt es für Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Durch die Zurechnungszeit erfolgt die Berechnung der Renten so, als hätten die Versicherten/verstorbenen Versicherten bis zum 60. Lebensjahr Beiträge geleistet.
siehe hierzu den Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/01_was_fuer_die_rente_zaehlt.html
Gruß siola
Das 17. ist ja wohl NACH dem 16. ???
Es gilt trotzdem erst ab dem 17. Lebensjahr - das 16. Lebensjahr war früher mal vor über 20 Jahren!!!
Zum 1.1.1997 wurde durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) die Altersgrenze für die Anrechnung der Schulzeiten vom 16. auf das 17. Lebensjahr heraufgesetzt. Die Höchstdauer wurde auf 3 Jahre begrenzt, allerdings war kein Abschluss mehr erforderlich.
Nachzulesen unter dem Link: http://www.ixpro.de/fachartikel/rente-altersversorgung/anrechnung-schulischer-ausbildungszeiten-in-der-rentenversicherung.html
Da steht ja auch NACH dem 16. LEBENSJAHR:
Also den ersten Teil hab ich verstanden, aber was bitte hat es mit der Erwerbsminderungsrente auf sich?
Hey Alinaaa98,
also ich geh' mal davon aus dass du die private Rentenversicherung meinst! Falls du mit deinen 15 Jahren bereits privat vorsorgen willst für die Rente im Alter, dann kannst du z.B. einen Tarif wählen, bei welchem die Beitragsdauer 45 Jahre sein soll - also die Beitragszahlung endet mit demnach mit deinem 60. Lebensjahr! Da aber der gesetzliche Rentenbeginn dann wahrscheinlich zum 70. Lebensjahr beginnt, kannst du in diesem Tarif schon im Voraus den Rentenbeginn z.B. auf das 70. Lebensjahr festlegen - du bezahlst dann eben die letzten 10 Jahre keinen Beitrag mehr, bekommst aber trotzdem mit 70 Jahren eine hoffentlich hohe private Zusatzrente im Alter! Alles klar - hoff' ich doch ganz arg!?!
Gruß siola
PS: Im Normalfall sind Versicherungsjahre und Beitragsjahre identisch!
Also das hat eigentlich einen anderen Hintergrund: Wir müssen in GMK über die SPD und den Wahlkampf eine Kurzpräsentation halten und ein Thema der SPD ist z.B. die Rente: http://www.spd.de/102808/rente.html Ich habe halt nur dies, mit den Beitrags- bzw. den Versicherungsjahren nicht verstanden ;).
Hab' dir noch 'nen Versuch bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Hier könnte die Anzahl der Versicherungsjahre auch höher ausfallen als die Beitragsjahre! Hier kommen eben noch bestimmte Ersatzzeiten u. ähnliches hinzu, in denen keine Beiträge entrichtet wurden wie z.B. Kindererziehung, Schulzeiten usw.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/rentenhoehe.html
oder hier: deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1Lebenslagen/05KurzvorundinderRente/01KurzvorderRente/01wasfuerdierentezaehlt.html
Auch Wikipedia hilft hier weiter mit den Ersatzzeiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzzeit
wie z.B. hier: Bei den beitragsfreien Zeiten generell und somit auch bei der Ersatzzeit unterblieb aufgrund besonderer Umstände die Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Da Ersatzzeiten zur Begründung von Rentenansprüchen führen können, spielen diese Zeiten eine bedeutende Rolle neben den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten, denn sie zählen in allen Fällen von Rentenleistungen (wie Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten) anwartschaftserhöhend mit.
Die Ersatzzeit steht als beitragsfreie Zeit neben anderen rentenrechtlichen Zeiten, wie der Anrechnungszeit und der Zurechnungszeit.
Beitragsjahre sind Jahre in denen Beiträge fließen. Diese sind relevant zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren und u.a. für den Anspruch auf EM-Rente. Auch die Höhe der Rente wird maßgeblich.
Versicherungsjahre sind Jahre in denen kein Beitrag fließt die aber dennoch berücksichtigt werden zur Erfüllung von Wartezeiten.
Dann google nicht so ewig (auch google hat nicht alles), sondern ruf mal die Rentenversicherung an bzw. mach nen Beratungstermin in der nächsten Filiale, die erklären Dir das schon gut :-)
Versicherungsjahre können auch beitragsfrei sein. Kindererziehungszeiten und eine schulische Ausbildung können damit Versicherungsjahre sein, in denen Du aber keine Beiträge zahlst.
@DerHans
... aktuell gilt erst das 17. Lebensjahr als Anrechnungszeit in den beitragsfreien Zeiten!