Unterscheid zwischen der Polizei und der Polizeibehörde?!
Was ist den jetzt genau der Unterschied ? und wie kann man sich überhaupt bei der Polizeibehörde bewerben ?
3 Antworten
Die Polizeibehörden sind Fach- und Dienstaufsichtsbehörde mit Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht. Wer Polizeibehörde ist ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Bundesländer. Beim Begriff "Polizei" ist meistens der sogenannte "Polizeivollzugsdienst" gemeint, nämlich die Polizei, die man täglich auf der Straße sieht. Wie der Name schon sagt, nehmen diese Aufgaben wahr. Die Behörde ist fast immer die vorgesetzte Stelle der Polizei.
Was für ein Schwachsinn!
Polizeibehörde entspricht in einigen Ländern dem Ordnungsamt!
Antwort total falsch!
Ich mache derzeit ein Praktikum beim Ordnungsamt und die GVD tragen Uniformen mit der Aufschrift Polizeibehöre sowie das Auto. Die Angestellten der Polizeibehöre sind bei uns gleichgestellt mit der Polizei, übernehmen nur die Aufgaben des Ordnungsamtes. Dies soll denn Sinn haben, dass die GVD (Gemeindevollzugsbedienstete) nicht sofort von der Polizei zu unterscheiden sind, da sie ja mit den Polizisten gleichgestellt sind.