unterhaltszahlung am 3. werktag anfang des monats?
ich kann da was nicht verstehen. was bauarbeiten betrifft so gilt der samstag als werktag und es kann schon am frühen morgen gebohrt und gehämmert werden. was aber die unterhaltszahlungen betrifft so gilt der samstag nicht als werktag? hier ein beispiel: fällt der erste des monats auf einen donnerstag wäre der dritte tag ein samstag. dann müsste auch das geld am samstag (weil er doch als werktag gilt) auf dem konto sein und nicht erst am montag den fünften. oder?
4 Antworten
Bei Werktagen hast Du Recht, bei Bankarbeitstagen wäre es der Montag.
Es spielt keine Rolle an welchem Tag das Geld auf dem Konto des Berechtigten verbucht wird.
Wichtig ist der Zeitpunkt wann der Pflichtige die Überweisung verfügt hat. Die Verfügung muss bis an dem im Titel genannten Tag vollzogen worden sein. Wenn das Geld dann noch 1 Woche unterwegs ist, (theoretisch) fällt das nicht in den Verantwortungsbereich des Pflichtigen.
Außerdem sollte man auf die Wertstellung achten. Die liegt oft vor der tatsächlichen Verbuchung.
Die Banken arbeiten aber am Samstag nicht. Das Geld wird nur von Mo - Fr. gebucht!! Einigt euch halt einfach darauf, dass das Geld spätestens am 3ten auf dem Konto ist, also 3.1. oder 3.2., 3.3., 3.4. usw. ;-)
(ich glaube auch, dass das so gemeint ist und nicht 3ten Werktag) ???
nein, es war eindeutig vom werktag die rede.
was interessiert mich son schwund und der vergleich mit den bauarbeiten ist die krönung
musst du halt 2 tage aufs Geld warten, stirbt niemand von
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