Unterhalt einbehalten Ja oder Nein?

9 Antworten

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Deine anwältin soll sich drum kümmern. Sie oder er erreich oft mehr als du. Ich geh immer zum anwalt. Mein ex mann kümmert sich seit 15 jahre nicht ums kind und sieht ihn ein mal im jahr obwohl er grad mal 20 min weiter weg wohnt. Aber unterhalt hat er bis jetzt jeden monat pünktlich bezahlt. Ein mal hat er auf blöd gemacht aber als ich ihn errinert habe das er bei der scheidung etwas unterschrieben hat das wenn er nicht zahlt sein lohn gepfändet wird bis unterhalt raus ist und dann darf er geld abheben. Jetzt macht er keine probleme mehr.
Gar nicht mit ihn hin und her streiten oder ärgern. Immer gleich zum anwalt. Holst fir erst ein berechtigung schein und zahlst beim anwalt nur 15€ .

tiffy0408 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 08:34

Danke für deine Info,  ich werde direkt am Montag meine Anwältin kontaktieren. 

Denke auch das es mit dem Umgangsrecht nix  zu tun hat.

Menuett  02.04.2016, 15:37
@tiffy0408

Geh zur Beistandschaft am Jugendamt. Die machen das kostenlos.

Er lügt, das hat die Sachbearbeiterin vom Jugendamt nicht gesagt.

Selbstverständlich muß er den Unterhalt weiterzahlen, egal ob er das Kind sieht oder nicht. Wer das Nichtsehen hier verursacht ist auch egal.

Wende Dich an die Beistandschaft vom Jugendamt. Die berechnen kostenlos den Unterhalt, sorgen für einen Titel und treiben ihn auch beim Vater ein.

Die Beistandschaft ist nur für Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt da, mit dem normalen Leben des Kindes hat sie nichts zu tun.

tiffy0408 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 15:43

Danke erstmal für deine Antwort,  ich habe ja sogar einen Titel dann kann mich doch direkt an einen Anwalt wenden oder?

Menuett  02.04.2016, 15:44
@tiffy0408

An den Gerichtsvollzieher.

Das Jugendamt rechnet das alle 2 Jahre automatisch neu aus und ändert den Titel entsprechend ab.

Das ist blödes und das hat die Sachbearbeiterin bestimmt auch so nicht gesagt.

Der Unterhalt und das Umgangsrecht sind unabhängig voneinander! Er muss also weiter zahlen.

Nur wenn er mittlerweile arbeitslos ist oder zu wenig verdient, dann müsste er nicht zahlen. Aber die Begründung, dass er die Kinder nicht sieht, ist quatsch.

Wende dich am besten gleich Montag an Anwalt und Jugendamt.

tiffy0408 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 16:27

So sehe ich das jetzt auch.

War mir erst unsicher aber er zahlt ja nicht für den Umgang. 

Und vorstellen konnte ich mir auch nicht das eine Sachbearbeiterin vom Jugendamt solche Aussagen tätigt.

Nein. Er kann es nicht einbehalten.
Das Geld bekommst du ja nicht damit er die Kinder sieht, sondern damit du sie versorgen kannst.

tiffy0408 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 08:36

Richtig.....

die sachbearbeiterin hat ihm das nicht gesagt. dein ex lügt. wenn er den unterhalt einbehält und du einen titel hast  dann geh pfänden.