Unterhalt an bedürftige Personen im Jemen geltend machen?
Hallo Zusammen,
ich bin bei einem Unternehmen in Deutschland eingestellt und verdiene gut. Meine Eltern leben im Jemen und sind über 70 Jahre alt. Um den Unterhalt geltend zu machen braucht man zum einen Unterhaltserklärung, die ich bereits ausgefüllt und von einem Gericht im Jemen begläubigt habe, zum anderen Nachweis für die Zahlung z.b. Überweisung.
Wir können aber kein Geld nach Jemen überweisen aus folgenden Gründen:
- Huthi Rebellen, die die Macht in Hauptstadt Sana'a übernommen haben, verpflichten Khums (also ein fünftel) von der überwiesenen Summe an sie zu zahlen. Das ist eine Art zusätzliche Steuer an Schiiten.
- Das nach jemen überwiesene Geld kann nicht in Euro Währung ausgezahlt werden, da Fremdwährung dort sehr gefragt ist bzw. fehlt wegen dem seit 5 Jahren angaltenden Krieg, der übrigens auch aktiv von Deutschland durch Waffenbelieferung an Dektator von Saudia unterstützt wird. Folge: offiziel kostet bei Überweisung durch z.b Westernunion ein Euro 270 Rial (jemenitische Währung) aber bei jeder Bank vor ort/ Wechselstelle kostet der Euro 700 Rial. Eine Überweisung nach jemen ist für uns im Ausland kommt nicht in Frage. Wir nehmen Kontakt mit Studenten und Bekannten auf, die hier Geld benötigen, deren Familie in Jemen das Geld zahlen.
Meine Frage ist nun, Finanzamt bzw. Gesetzgeber bedingt, dass man die Zahlung nachweisen kann duch Überweisung/quettung... Was kann ich da am besten tun?
Nicht zu vergessen, dass 90% der Menschen im Jemen wegen dem Krieg auf Hilfsorganisation angewesen sind zum überleben.
3 Antworten
Also um dich Konkret zu verstehen:
Du möchtest deinen Eltern Unterhalt zahlen und diesen steuerlich Geltend machen. Dazu benötigst du einen Nachweis der Zahlung.
Dein Problem ist, dass die direkte Überweisung nicht gewünscht ist wegen der oben genannten Gründe.
Auch wenn ich deine Situation verstehe wirst du hier wohl Probleme haben. Eine Unterhaltszahlung muss stets nachgewiesen werden, sonst könnte jeder behaupten was er möchte. Dies gilt leider auch für dich. Die Situation in einem fremden Land hat erstmal keine Bewandtnis für das deutsche Steuerrecht.
Ich erwarte, dass Gesetz für jede Situation angepasst wird :)
Gesetzte werden nicht (bzw. sollten nicht) für Einzelpersonen angepasst werden. Als Gesellschaft müssen wir immer den weg des größten gemeinsamen Nenners gehen. Ein einzelner Bürger muss sich dem Wohl der Gesellschaft unterordnen. Zumindest ist dies die Grundidee.
Leider wirst du im Moment, wenn du das Geld eben nicht über WesternUnion versenden möchtest, nicht viel tun können. Der Fakt, dass du überhaupt das Geld über WU versenden kannst, schließt eine "Sonderregelung" praktisch aus. Die Probleme, die in einem anderen Land durch eine solche Überweisung entstehen (diese Sondersteuer, mieser Wechselkurs) sind nicht nicht das Problem des Finanzamtes.
Garantiert ist nichts. Aber ich schätze deine Chancen mehr als schlecht ein. Unterhalt ohne nachweis der Zahlung an den Unterhaltsempfänger öffnet Tür und Tor für Steuerbetrug....
Hallo
Für mich stellt sich die Frage, um welchen Unterhalt es konkret geht und ob dieser nach Jemenitischen oder Deutschem Recht geltend gemacht wird. Da brauche ich mehr Details. Und warum kümmerst du dich vor Gericht darum, das ist doch Sache deiner Eltern?
An sich ist Jemenitisches Recht in Deutschland nicht vollstreckbar, also sollten die Eltern aus dem Jemen etwas fordern, wird es hier nicht durchgesetzt und kann dir herzlich egal sein.
Als Quittung reicht doch die Bestätigung von Westernunion völlig aus, dem Finanzamt ist es in Deutschland völlig egal ob irgendwelche Terroristen dort noch Gebühren abziehen. Falls es dir um den Steueraspekt geht.
Es geht um deutschen Recht natürlich. Die Unterhaltserklärung muss man beim Gericht vor Ort begläubigt werden deshalb habe ich es so getan. Bezüglich Westerunion Quittung wie schon sagte, wir können nach Jemen kein Geld überweisen, die Gründe kannst du oben bei Fragestellung nachlesen.
Ja, ist sch***
Aber wenn du deine Geldflüsse nicht belegen kannst, dann kannst du auch nicht erwarten, dass sich das Finanzamt darüber besonders freut.
Und über irgendwen Geld laufen zu lassen ist eben kein Beleg.
Hallo MaryLynn87: Ich erwarte, dass Gesetz für jede Situation angepasst wird :)
Dann warte einfach noch bis zur nächsten Eiszeit.
Man kann nicht für jeden die Gesetze anpassen.
@MaryLynn87: doch es war mal verboten, Diktaturstaaten mit Waffen zu beliefern, Heute ist es erlaubt aber na ja dadurch fließt Geld rein und nicht raus.
Worum gehst es dir eigentlich? Darum, ne Idee zu kriegen, wie du das FA zufriedenstellst oder darum, über den Jemen und die Waffenlieferungen zu diskutieren?
Mir geht es darum, die Unterhaltkosten geltend zu machen. Ich hoffe ich habe dich nicht verärgert? ich habe nur versucht, die Frage von MaryLynn87 zu beantworten.
Ist es garantiert, dass das Finanzamt diese Situation einheitlich behandelt?