Unterhalt an bedürftige Personen im Jemen geltend machen?

3 Antworten

Also um dich Konkret zu verstehen:

Du möchtest deinen Eltern Unterhalt zahlen und diesen steuerlich Geltend machen. Dazu benötigst du einen Nachweis der Zahlung.
Dein Problem ist, dass die direkte Überweisung nicht gewünscht ist wegen der oben genannten Gründe.

Auch wenn ich deine Situation verstehe wirst du hier wohl Probleme haben. Eine Unterhaltszahlung muss stets nachgewiesen werden, sonst könnte jeder behaupten was er möchte. Dies gilt leider auch für dich. Die Situation in einem fremden Land hat erstmal keine Bewandtnis für das deutsche Steuerrecht.

Ich erwarte, dass Gesetz für jede Situation angepasst wird :)

Gesetzte werden nicht (bzw. sollten nicht) für Einzelpersonen angepasst werden. Als Gesellschaft müssen wir immer den weg des größten gemeinsamen Nenners gehen. Ein einzelner Bürger muss sich dem Wohl der Gesellschaft unterordnen. Zumindest ist dies die Grundidee.

Leider wirst du im Moment, wenn du das Geld eben nicht über WesternUnion versenden möchtest, nicht viel tun können. Der Fakt, dass du überhaupt das Geld über WU versenden kannst, schließt eine "Sonderregelung" praktisch aus. Die Probleme, die in einem anderen Land durch eine solche Überweisung entstehen (diese Sondersteuer, mieser Wechselkurs) sind nicht nicht das Problem des Finanzamtes.

omen1 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 14:49

Ist es garantiert, dass das Finanzamt diese Situation einheitlich behandelt?

Eismensch  21.01.2019, 14:50
@omen1

Garantiert ist nichts. Aber ich schätze deine Chancen mehr als schlecht ein. Unterhalt ohne nachweis der Zahlung an den Unterhaltsempfänger öffnet Tür und Tor für Steuerbetrug....

Hallo

Für mich stellt sich die Frage, um welchen Unterhalt es konkret geht und ob dieser nach Jemenitischen oder Deutschem Recht geltend gemacht wird. Da brauche ich mehr Details. Und warum kümmerst du dich vor Gericht darum, das ist doch Sache deiner Eltern?

An sich ist Jemenitisches Recht in Deutschland nicht vollstreckbar, also sollten die Eltern aus dem Jemen etwas fordern, wird es hier nicht durchgesetzt und kann dir herzlich egal sein.

Als Quittung reicht doch die Bestätigung von Westernunion völlig aus, dem Finanzamt ist es in Deutschland völlig egal ob irgendwelche Terroristen dort noch Gebühren abziehen. Falls es dir um den Steueraspekt geht.

omen1 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 14:04

Es geht um deutschen Recht natürlich. Die Unterhaltserklärung muss man beim Gericht vor Ort begläubigt werden deshalb habe ich es so getan. Bezüglich Westerunion Quittung wie schon sagte, wir können nach Jemen kein Geld überweisen, die Gründe kannst du oben bei Fragestellung nachlesen.

Ja, ist sch***

Aber wenn du deine Geldflüsse nicht belegen kannst, dann kannst du auch nicht erwarten, dass sich das Finanzamt darüber besonders freut.

Und über irgendwen Geld laufen zu lassen ist eben kein Beleg.

omen1 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 13:32

Hallo MaryLynn87: Ich erwarte, dass Gesetz für jede Situation angepasst wird :)

MaryLynn87  21.01.2019, 13:33
@omen1

Dann warte einfach noch bis zur nächsten Eiszeit.

Man kann nicht für jeden die Gesetze anpassen.

omen1 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 13:38
@MaryLynn87

@MaryLynn87: doch es war mal verboten, Diktaturstaaten mit Waffen zu beliefern, Heute ist es erlaubt aber na ja dadurch fließt Geld rein und nicht raus.

Bitterkraut  21.01.2019, 13:41
@omen1

Worum gehst es dir eigentlich? Darum, ne Idee zu kriegen, wie du das FA zufriedenstellst oder darum, über den Jemen und die Waffenlieferungen zu diskutieren?

omen1 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 13:46
@Bitterkraut

Mir geht es darum, die Unterhaltkosten geltend zu machen. Ich hoffe ich habe dich nicht verärgert? ich habe nur versucht, die Frage von MaryLynn87 zu beantworten.