Kann man auf einer Privatstraße / Zufahrt zum Hof ein rechtskräftiges Tempolimit einführen lassen?

4 Antworten

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Warum braust du ein, durch Behörden, festgesetztes Tompolimit? Du kannst auf deinem Grundstück machen was du willst. Bei großen Hofflächen gibt es Urteile die sagen: diese Flächen gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.

Es muß erkenntlich sein, daß es sich um einen privaten Verkehrsraum handelt. Deshalb haben Supermärkte am Eingang eine Schranke mit einem Hinweisschild auf das Privatgrundstück und der einzelnen Verbote.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Schranke.

Ich würde einfach Betonschwellen in den Weg einbauen, mit der die Geschwindigkeit  begrenzt wird und dem entsprechenden Hinweisschild.

Das Problem ist sonst, wie willst du die Geschwindigkeitskontrollen durchführen?

Weihnachtshase9 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 09:14

Über Bodenwellen haben wir auch nachgedacht, aber fertige mal solche an die einen großen Trecker bzw einen Teleskoplader so einschränken, dass diese wirklich langsamer fahren.. Eine normale Bodenwelle die man dann auch mit dem Auto überqueren kann ist für einen Teli kein Hindernis..leider.

Eine Schranke würde nicht viel Nützen. Das Gatter des Reitplatzes hat den Teleskoplader auch nicht aufgehalten, ganz im Gegenteil..das Gatter wurde vor ein paar Wochen in den "Ruhestand" versetzt und abgebaut, da man es nicht mehr verwenden kann, nach dem der Teli es mit seiner Schaufel mit voller Kraft aufgeknallt hat.

Eklob  26.09.2016, 09:22
@Weihnachtshase9

Wenn die Beeinträchtigungen so groß sind, würde ich den Pachtvertrag kündigen. Der Pächter muß natürlich vorher entsprechend abgemahnt werden.

Weihnachtshase9 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 09:30
@Eklob

Das ist das große Problem. Die Felder, die er gepachtet hat, die wird er im nächsten Jahr wohl nicht mehr bekommen. Allerdings ist der hintere Hofbereich mit der Biogasanlage und dem Maishügel Erbpacht. Das entspricht 99 Jahre. Also die nächsten 90 Jahre werden wir mit der Durchfahrt noch leben müssen.

Eklob  26.09.2016, 09:44
@Weihnachtshase9

Das stimmt so nicht, wenn er sich dauerhaft gegen Vorschriften und das Zusammenleben verstößt kann ihm gekündigt werden. Da hilft dir aber ein Rechtsanwalt für die rechtssichere Formulierung.

Gehört die Zufahrt mit zum Pachtvertrag oder ist ein Grundbuchrecht eingetragen? 

Weihnachtshase9 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 08:10
@Eklob

Soweit ich weis hat er nur Wegerecht, weil er sonst nicht auf seinen Teil des Grundstücks kommen würde.

Kann man eine Erbpacht wirklich kündigen ? Da bin ich ja erstaunt

Eklob  27.09.2016, 08:31
@Weihnachtshase9

Ja wenn sich nicht Vertragsgemäß verhalten oder die Beeinflussung unerträglich ist. Aber schau im Grundbuch nach ob ein Wegerecht eingetragen ist, wenn nicht hat der andere schlechte Karten. Das Wegerecht muß auch nicht über den Hof führen, den Weg, die Breite, den Unterhalt usw. kannst du in einem Vertrag festlegen. So einen Notarvertrag müßte dir auch vorliegen.

Eklob  27.09.2016, 08:40
@Weihnachtshase9

Die Schranke, sie kann ruhig immer offen stehen, ist notwendig um die Zufahrt nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zu machen.

Wie ich dazu komme? ich habe mal bei einer Firma gearbeitet die wollte, daß nur bestimmte Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz parken durften.

Das Gericht hat anders entschieden. Es wurde bemängelt, daß das Grundstück (Parkplatz) nicht absperrbar UND gekennzeichnet war.

claushilbig  02.10.2016, 15:04
@Weihnachtshase9

das Gatter wurde vor ein paar Wochen in den "Ruhestand" versetzt und abgebaut, da man es nicht mehr verwenden kann, nach dem der Teli es mit seiner Schaufel mit voller Kraft aufgeknallt hat.

Das ist in meinen Augen glatte Sachbeschädigung und Grund für eine Anzeige.

Wenn ihr Euch offenbar mit dem Pächter nicht gütlich einigen könnt, wäre vielleicht die Drohung damit ein Argument ...

Es gilt ein Tempolimit von 20km/h

Weihnachtshase9 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 09:05

Danke für die Antwort, aber wie mache ich dem Pächter das klar, im Moment bekommen wir ja nur den Vogel gezeigt. Er benimmt sich zunehmend wie "der König der Welt"..

Wenn es sich um einen Privatweg handelt, ist der Besitzer dafür zuständig.

Ihr braucht keine Zustimmung  von irgentjemanden.

Da kommt schlicht ein Schild ,,Privatweg" und eines mit Tempolimit hin und gut ist.

Natürlich vom Besitzer des Weges.





Weihnachtshase9 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 09:08

Also brauchen wir das in dem Sinne garnicht bei der Behörde anmelden? Ich habe mich mal auf anderen Seiten durchgelesen, dort wurde oftmals kommentiert, dass nur die zuständige Behörde Verkehrsschilder aufstellen dürfe und selst aufgestellte Schilde keine rechtliche Wirkung hätten.

ratatoesk  26.09.2016, 09:29
@Weihnachtshase9

Wie gesagt ,wenn es sich um einen Privatweg oder -straße handelt. Ist der Eigebtümer dafür verantwortlich.Das betrifft nicht nur Reinigung ,Instandhaltung ect,sonder beinhaltet auch das Recht Vorschriften,wie zB. Tempolimit, zu erlassen.

claushilbig  02.10.2016, 15:08
@Weihnachtshase9

Im Grund ist beides richtig:

Ihr könnt zwar ohne Probleme auf Eurem Privatgrund Schilder aufstellen - ihr habt aber keine Möglichkeit, deren Einhaltung zu überprüfen, und keine Behörde kann ein "Knöllchen" schreiben ...

Grundsätzlich ist die Behörde, die Verkehrsbeschränkungen (z.B. zul. Höchstgeschw.) anordnen kann, nur im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes zuständig.

Die öffentlich-rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr gelten somit nur für den öffentlichen Verkehr, nicht auf reinem Privatgelände, wobei die
Abgrenzung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Verkehr nicht
immer ganz einfach ist.

Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also
für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom
Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.

Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.