Kann man auf einer Privatstraße / Zufahrt zum Hof ein rechtskräftiges Tempolimit einführen lassen?
Guten Tag,
also wir wohnen auf einem Bauernhof mit 4 Generationen. Die Straße, die zu dem Haus führt ist ein Privatweg. Der hintere Teil des Hofes wurde an Verwandte verpachtet, um zu deren gepachteten Flächen zu kommen müssen diese über diese Privatstraße und quer über den Hof fahren. Da es auch Bauern sind fahren sie natürlich auch regelmäßig mehrmals täglich mit "schwerem Geschütz" (Trecker, Teleskoplader, riesige Anhänger..) über unseren Hof. Dürfen sie ja auch.
Allerdings sind die Pächter nicht einsichtig was die Geschwindigkeit angeht...wir haben, wie auf dem Land üblich, schon Puppen und Teddys an der Straße sichtbar , das ist ein Zeichen für Höfe, auf denen regelmäßig Kinder unterwegs sind. Neben dem Kind(8J.), das mit hier auf dem Hof wohnt (also tägl. anwesend) kommen auch JEDE Woche Dienstags und Donnerstags 4 andere Kinder her ( 10J., 2 mal 6 J. und ein 3-jähriges Kind), was der Schwager (Pächter) auch weis! Wir haben ihn und seine Fahrer schon mehrmals gebeten langsamer auf den Hof zuzufahren und auch im Bereich des Hofes langsamer zu fahren, da diese locker mit 60 oder 70 km/h auf den Hof zu fahren. Es kommen dann nur blöde Blicke oder Kommentare wie "Zeit ist Geld, das können wir uns nicht leisten!!" Die Straße führt direkt auf den Hof zu, also würden die Fahrer dierket in die Kinder reinfahren. An der Straße entlang stehen Büsche und Bäume, daher ist der Hof von der Straße aus eher schlecht einsehbar, zumindest bei dem Tempo. Wir haben es satt, dass ständig einer von uns an der Straße auf dem Hof Wache stehen muss um dann Alarm zu geben, damit die Kinder das Spielen lassen und an die Seite laufen, damit die Herren Fahrer seelenruhig da lang brettern können!
Haben wir eine Chance, dass wir von der zuständigen Behörde ein rechtskräftiges Verkehrsschild an die Straße bekommen, zumindest die letzten Meter zum Hof, damit die Leute gezwungen sind, langsam auf den Hof zu fahren? Tempo 30 Zone oder ähnliches.Wir wollen eigentlich nicht darauf warten, bis mal eines der Kinder wegen dieser Raserei im Krankenhaus landet und alles über Gericht gehen muss..wenn man bedenkt, dass deren Hof auch mit Kindern bewohnt ist...
Klar kann ich verstehen, dass bei der heutigen Bauernwirtschaft Zeit viel Wert ist, allerdings kann man sich mit keinem Geld der Welt ein Kinderleben nach kaufen...
4 Antworten
Warum braust du ein, durch Behörden, festgesetztes Tompolimit? Du kannst auf deinem Grundstück machen was du willst. Bei großen Hofflächen gibt es Urteile die sagen: diese Flächen gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.
Es muß erkenntlich sein, daß es sich um einen privaten Verkehrsraum handelt. Deshalb haben Supermärkte am Eingang eine Schranke mit einem Hinweisschild auf das Privatgrundstück und der einzelnen Verbote.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Schranke.
Ich würde einfach Betonschwellen in den Weg einbauen, mit der die Geschwindigkeit begrenzt wird und dem entsprechenden Hinweisschild.
Das Problem ist sonst, wie willst du die Geschwindigkeitskontrollen durchführen?
Wenn die Beeinträchtigungen so groß sind, würde ich den Pachtvertrag kündigen. Der Pächter muß natürlich vorher entsprechend abgemahnt werden.
Das ist das große Problem. Die Felder, die er gepachtet hat, die wird er im nächsten Jahr wohl nicht mehr bekommen. Allerdings ist der hintere Hofbereich mit der Biogasanlage und dem Maishügel Erbpacht. Das entspricht 99 Jahre. Also die nächsten 90 Jahre werden wir mit der Durchfahrt noch leben müssen.
Das stimmt so nicht, wenn er sich dauerhaft gegen Vorschriften und das Zusammenleben verstößt kann ihm gekündigt werden. Da hilft dir aber ein Rechtsanwalt für die rechtssichere Formulierung.
Gehört die Zufahrt mit zum Pachtvertrag oder ist ein Grundbuchrecht eingetragen?
Soweit ich weis hat er nur Wegerecht, weil er sonst nicht auf seinen Teil des Grundstücks kommen würde.
Kann man eine Erbpacht wirklich kündigen ? Da bin ich ja erstaunt
Ja wenn sich nicht Vertragsgemäß verhalten oder die Beeinflussung unerträglich ist. Aber schau im Grundbuch nach ob ein Wegerecht eingetragen ist, wenn nicht hat der andere schlechte Karten. Das Wegerecht muß auch nicht über den Hof führen, den Weg, die Breite, den Unterhalt usw. kannst du in einem Vertrag festlegen. So einen Notarvertrag müßte dir auch vorliegen.
Die Schranke, sie kann ruhig immer offen stehen, ist notwendig um die Zufahrt nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zu machen.
Wie ich dazu komme? ich habe mal bei einer Firma gearbeitet die wollte, daß nur bestimmte Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz parken durften.
Das Gericht hat anders entschieden. Es wurde bemängelt, daß das Grundstück (Parkplatz) nicht absperrbar UND gekennzeichnet war.
das Gatter wurde vor ein paar Wochen in den "Ruhestand" versetzt und abgebaut, da man es nicht mehr verwenden kann, nach dem der Teli es mit seiner Schaufel mit voller Kraft aufgeknallt hat.
Das ist in meinen Augen glatte Sachbeschädigung und Grund für eine Anzeige.
Wenn ihr Euch offenbar mit dem Pächter nicht gütlich einigen könnt, wäre vielleicht die Drohung damit ein Argument ...
Es gilt ein Tempolimit von 20km/h
Danke für die Antwort, aber wie mache ich dem Pächter das klar, im Moment bekommen wir ja nur den Vogel gezeigt. Er benimmt sich zunehmend wie "der König der Welt"..
hol die Polizei
Wenn es sich um einen Privatweg handelt, ist der Besitzer dafür zuständig.
Ihr braucht keine Zustimmung von irgentjemanden.
Da kommt schlicht ein Schild ,,Privatweg" und eines mit Tempolimit hin und gut ist.
Natürlich vom Besitzer des Weges.
Also brauchen wir das in dem Sinne garnicht bei der Behörde anmelden? Ich habe mich mal auf anderen Seiten durchgelesen, dort wurde oftmals kommentiert, dass nur die zuständige Behörde Verkehrsschilder aufstellen dürfe und selst aufgestellte Schilde keine rechtliche Wirkung hätten.
Wie gesagt ,wenn es sich um einen Privatweg oder -straße handelt. Ist der Eigebtümer dafür verantwortlich.Das betrifft nicht nur Reinigung ,Instandhaltung ect,sonder beinhaltet auch das Recht Vorschriften,wie zB. Tempolimit, zu erlassen.
Im Grund ist beides richtig:
Ihr könnt zwar ohne Probleme auf Eurem Privatgrund Schilder aufstellen - ihr habt aber keine Möglichkeit, deren Einhaltung zu überprüfen, und keine Behörde kann ein "Knöllchen" schreiben ...
Grundsätzlich ist die Behörde, die Verkehrsbeschränkungen (z.B. zul. Höchstgeschw.) anordnen kann, nur im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes zuständig.
Die öffentlich-rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr gelten somit nur für den öffentlichen Verkehr, nicht auf reinem Privatgelände, wobei die
Abgrenzung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Verkehr nicht
immer ganz einfach ist.
Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also
für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom
Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.
Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.
Über Bodenwellen haben wir auch nachgedacht, aber fertige mal solche an die einen großen Trecker bzw einen Teleskoplader so einschränken, dass diese wirklich langsamer fahren.. Eine normale Bodenwelle die man dann auch mit dem Auto überqueren kann ist für einen Teli kein Hindernis..leider.
Eine Schranke würde nicht viel Nützen. Das Gatter des Reitplatzes hat den Teleskoplader auch nicht aufgehalten, ganz im Gegenteil..das Gatter wurde vor ein paar Wochen in den "Ruhestand" versetzt und abgebaut, da man es nicht mehr verwenden kann, nach dem der Teli es mit seiner Schaufel mit voller Kraft aufgeknallt hat.