Wie lange draußen bleiben mit einer volljährigen ?

4 Antworten

Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.

Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:

  • Aufenthalt in Gaststätten: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt.Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers. 
  • Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken: Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung. 
  • Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino: Bis 14 Jahre darf man maximal bis 20:00 ins Kino und der Film muss dann auch zu Ende sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis um 22:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino. Erst ab 16 Jahren dürfen Kinder bis 24:00 ins Kino.

 

http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/wie-lange-darf-ich-abends-raus

Werry99 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 09:06

Okay danke, ich rede nämlich von der Disco und da steht auch nur bis 24 Uhr 

Ich weiß das man trotzdem nur bis 24 Uhr draußen sein darf

Falsch. Du glaubst, dass es so ist, aber das trifft nicht zu. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, wie lange sich Minderjährige draußen aufhalten dürfen. Im Jugendschutzgesetz ist lediglich der Aufenthalt an bestimmten Orten geregelt (Gaststätten, Disco, Kino).

Werry99 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 09:05

Ich rede ja von Disco 

Werry99 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 09:35
@PatrickLassan

Da steht feiern gehen und Raus gehen. Auch wenn man eine Einverständniserklärung hat ? LG

Leerkorn  15.11.2018, 01:06
@PatrickLassan

Für sowas gibt es übrigens Muttizettel.

Ich wurde früher ja noch nie nach Hause geschickt nur weil ich minderjährig war lol, und ich denke mal auch nicht, dass die Chance hoch ist, von der Polizei/dem Ordnungsamt angehalten zu werden, vor allem wenn ihr nur zu 2. seid.

Das ist mir neu, dass man als 16 Jähriger nur bis 24 Uhr draußen bleiben kann. Deine Eltern entscheiden das, kein Gesetz.