Untätigkeitsklage gegen Standesamt?
Wir warten seit 14 Monaten auf die Prüfung der Unterlagen meines Verlobten in der deutschen Botschaft in Burkina Faso. Das Auswärtige Amt teilte mir im Juni mit, dass sie im Spätsommer wieder arbeiten würden. Abgesehen von der Frechheit dieser Antwort ist der Spätsommer nun vorbei und es gibt noch immer keine Antwort. Kann ich hier eine Untätigkeitsklage stellen?
5 Antworten
Wirklich alles da - auch Ehefähigkeitszeugnis aus Burkina Faso ?
Da nicht alle Staaten Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, kann unter den Voraussetzungen von Absatz 2 der genannten Vorschrift durch das Oberlandesgericht als Justizverwaltung von diesem Erfordernis eine Befreiung erteilt werden (Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses). Das Oberlandesgericht prüft dabei anstelle der ausländischen Behörde, ob der Eheschließung nach dem Heimatrecht ein Ehehindernis entgegensteht.
Genau das ehefahigkeitszeugnis ist vorhanden von seiner Botschaft in Berlin beglaubigt und liegt nunmehr schon ein Jahr in der deutschen Botschaft in Burkina um die als Zeuge benannten Personen im ehefähigkeitszeugnis persönlich zu befragen da Afrikanische Papiere ja stets als nicht glaubwürdig eingestuft werden.. Das kann doch keine 13 Monate dauern, armes Deutschland . Ich frage mich wirklich für was ich Steuern zahle
Anscheinend ist nicht das Standesamt untätig was Du verklagen willst, sondern die deutsche Botschaft.
Die haben in dem Land vermutlich viel zu tun und da läuft so eine Heiratsangelegeheit nun mal nicht unter Dringlichkeit.
Wenn Du meinst, dass es dadurch schneller geht, reiche doch einfach eine solche Klage ein, obwohl eigentlich vorher die Untätigkeitsbeschwerde üblich ist.
Ausserdem ist der Spätsommer erst seit dem 21. 09. vorbei und nun haben wir Herbst.
Was hat das Standesamt denn mit dieser Sache zu tun? Die kommen doch erst ins Spiel, wenn die Dokumente geprüft sind.
Die übergeordnete Behörde einer Botschaft ist das Aussenministerium.
Wenn Du an das Standesamt schreiben würdest käme nur die Antwort, wir haben zu dem Vorgang noch nichts von der Botschaft bekommen.
Kann ich hier eine Untätigkeitsklage stellen?
kannst du - ob es Aussicht auf Erfolg hat, steht auf nem anderen Blatt
viell. liegt es auch bei ihm, er hat wichtige Papiere noch nicht eingereicht - das müsste aus einem Brief hervorgehen
Deutsche Botschaft in Burkina Faso antwortet nicht auf Mails, beim telefonieren werden wir nicht durchgestellt. Auswärtiges Amt entschuldigt sich mit Personalmangel und unsicherer Lage vor Ort und hat auf Spätsommer verwiesen
dann sollte dein Verlobter persönlich auf der Botschaft vorstellig werden.
Es sind alle Papiere vorhanden, die wurden von der Standesbeamten eingefordert. Da fehlt nichts
Standesamt kommt nicht an erster Stelle, Botschaft/Konsulat, dann das Ausländeramt, dann erst das Standesamt. Warum fragt man nicht nach?
Nach 6 Monaten kannst du das versuchen. Du musst aber nicht erfolgreich sein. Wenn die Angelegenheit kompliziert und schwer zu prüfen ist, so kann und darf es dauern.
Ist es in dem Fall besser einen Anwalt einzuschalten weil ja wahrscheinlich einzelne Personen gar nicht mehr wahrgenommen werden
Nur, wenn du wirklich klagen willst. Ansonsten ist das rausgeworfenes Geld.
Eine Klage macht keinen Sinn - denn der Begriff ´Spätsommer´ ist sehr dehnbar und gilt noch weit in den Oktober hinein.
Danke und stelle ich die Untätigkeitsbeschwerde ans Standesamt oder die Botschaft