Unsere Sanitär und Heizungs- Firma hat seine Meister gekündigt, uns nicht Bescheid gesagt. Später wollte keine zu Zwischenabnahme schicken. Darf er das?
Hallo ihr lieben. Also wir haben eine Meisterfirma beauftragt in unsere Haus statt Öl, Gasheizung mit Kessel und Fußbodenheizung zu installieren, eine Küche und ein Badezimmer Wasserleitungen und Abflussleitungen montieren. Auftrag erteilt haben wir nach Angebot von der Meisterin. Die arbeiten haben die sehr langsam erledigt (6-7 Monate) Der Firma hat die Meisterin nach 2 Monaten gekündigt und bei uns haben die Lehrlinge, Gehilfen(?) nach Verzögerung weiter gearbeitet. Viele Fehler sind passiert. Nach mehrmalige Nachfragen, hat mir der eine Mitarbeiter verraten, das die Meisterin nicht mehr bei der Firma arbeitet. Wir haben die Firma gebeten jemand zu Zwischenabnahme zu schicken. (Roharbeiten abnehmen vor verputzen und Estrich gießen.) Wir haben Monate lang auf sein Ersatz Meister gewartet, er kam nicht. Nach ernstere Nachfrage weigerte er, meinte, er schickt jemand nur zu Endabnahme. Darf er das? Dürfte er überhaupt weiter arbeiten ohne Meister?
Zu Endabnahme, halbes Jahr nach Beendigung der Arbeiten war seine neue Meister da. Kann der überhaupt eine Bescheinigung über fachgerechte Durchführung der Arbeiten ausfüllen? (hat er übrigens noch nicht) Ist es für die Handwerkskammer zu melden? Danke voraus.
4 Antworten
Üblicherweise kommt der meister vorher und zb vor dem abschluß der arbeiten ansonsten macht der gessele alle arbeiten aber der gaskessel und die gasleitungen müßen vor in betriebanbnahme geprüft werden und die wird meistens so gelegt werden das jemand vom gasversorger dabei ist.Auch die zeit schein viel zu lange zu sein zb eine gasanschluß inclusive aller leitungen zu heizkörpern (zb im rohbau )Dauert normalerweise nur 1 woche im schlimsten fall nochmal eine für die fußbodenheizung wen esw zb nur ein normale mietshaus ist.Vermutlich wurde ständieg jemand weggerufen.Bei der dauer würde ich sowohl die kammer informieren und auch dort zur sicherheit nachfrage (Handerkskammer)Auch würde ich einen Anwalt einschalten den Die arbeitsdauer deutet entweder auf totale inkompetzen bzw auch darauf hin das die lehrlinge selber vermutlich grade am anfan ihrer ausbildung stehen und nicht im 2ten ab da wären sie kompetenetr und bräuchten nocht so eine zei oder es ist eine versuchte abzocke.Ein Elektromeister hat nicht die befugnis eine gasleitung bzew eine Heizungsanlage abzunehmen entweder hat der neue meister diese oder die firma muß einen meister haben der das darf auch ist dan zweifelhaft ob dies eine Meisterfirma ist und zb eingetragen ist in der Handwerksrolle (nicht jeder steht drin der ein Meister ist und einen betrieb hat da das auch eine kostenfrage ist.)Ich vermute sogar das der firmeninhaber nict selber einen Meisterbrief aus diesem beruf hat.Den sonts hätte das niemals solange gedauert.Erst im betrieb hätte zb die fußbodenheizung überprüft werden können aber ohne zustimmung des gasversorgers.( und später des schonsteinfeger geht das nicht Für den dauerhaften betrieb)Nach de bendiegung der Arbeiten kann man nicht nachträglich behauten das alles in ordnung ist aber sollte was sein hat die firma pech den die hat eine gewärleistungspflicht und die Dauer sind teillweise bis zu 10-20 Jahren.(bin leider nicht mehr auf dem laufenden aber auch das kann dir die kammer mitteilen).
wen der Chef selbst die Meisterprüfung hat dann ja
Danke erstmal. Er ist Elektro Meister aber keine Sanitär-Heizung.
Da schauen wir unter http://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html nach. dort steht unter dem Abs (4) 1 eine Frist von 4 Jahren. Unter 2 ist die Frist für Wartungsgebundene Teile sogar nur 2 Jahre.Das Gute daran ist: die Frist beginnt erst mit der Abnahme des Gewerkes. Trotzdem solltest Du einen Sachverständigen der HWK mit der Prüfung beauftragen. Der kostet nicht die Welt und Du hast ein Zertifikat in der Hand, mit dem Du Deine Ansprüche vor Gericht durchsetzten kannst. Die HWK ist als Schlichtungsstelle ebenfalls hilfreich.Also Geh zur Handwerkskammer und hole Dir dort die Hilfe, die Dir zusteht. Gruß Uli
Nur Pfusch verjährt erst nach 30 Jahren.
Das ist eine Sache für einen Anwalt.