Unser Sohn ist verstorben. Kann die Schwiegertochter das Besuchsrecht mit den Enkelkindern verbieten?
8 Antworten
die mutter hat das alleinige sorgerecht. es gibt kein besuchsrecht der großeltern. die kinder können umgang bekommen, wenn die mutter das will und es dem kindeswohl dient. wenn nicht, dann haben hier die großeltern pech. wenn also reger kontakt bestand vor kurzem noch, dann könnten die großeltern klagen. mehr als 2-3 stunden im monat wird dabei wohl nicht rumkommen.
Ja, kann und darf sie solange sie das alleinige Sorgerecht hat.
Du meinst nach §1685 BGB? Vergiss es!
Nichts mit: Vergiss es.
Na dann viel Spaß.
doch das darf sie, sie hat als mutter das alleinige sorgerecht. sie legt fest wer kontakt hat und wer nicht. die großeltern müssen dann halt klagen und beweisen das sie dem kindeswohl gut tun.
Wenn sie das Sorgerecht hat, dann ja. Aber wir leben in Zeiten wo sich das alles ändert.
Kann die Schwiegertochter das Besuchsrecht mit den Enkelkindern verbieten?
Das kommt darauf an:
Zunächst kann sie selbstverständlich Kraft Hausrecht euren Besuch in ihrer Wohnung untersagen.
Anderswo haben "Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient." regelt § 1658 I BGB.
Darüber darf die Kindsmutter natürlich eine andere Auffassung vertreten und schädliche Einflüsse vortragen, wonach das Verbot begründet ist, weil "das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen" mit dem Umgang der Großeltern gefährdet ist, wenn man den Umgang, etwa eine Umgangspflegschaft gem. 1684 III 3 BGB, gerichtlich klären lassen wollte.
Nur: Dem einsichtsfähigen Enkel bliebe es natürlich selbst überlassen, ob er dieses ggf. angeordnete Umgangsrecht erfüllt, meint, dich denn überhaupt sehen möchte.
Erzwingen kann man die Besuche nämlich nicht und eine Gerichtsbeschluss wirkt da IMHO eher kontraproduktiv: "Mich hat da keiner gefragt, warum soll ich dann zu Oma müssen?"
G imager761
doch das kann man, mit gerichtsvollzieher und ordnungstrafen (geld, haft etc)
Da wir ein ähnliches Problem haben, hier die Rechtslage: Ihr habt nur dann ein RECHT auf Umgang, wenn das Verhältnis regelmäßig gepflegt wurde und Ihr einen regelmäßigen Umgang hattet. Soll heißen: falls Ihr die Enkel kaum oder nie gesehen habt, dann werdet Ihr es jetzt schwer haben mit dem Recht auf Umgang. Es geht aber auch anders herum: die Enkel selbst haben ein Recht auf ihre Großeltern. Wenn Ihr also es nicht einklagen könnt, dann könnten rein theoretisch die Kinder selbst dies fordern und die Mutter müßte dem nachgeben. Ich würde zu einer Familienberatungsstelle gehen und/oder zum Jugendamt, um sich da Beratung/Hilfe zu holen. Ich wünsche Euch alles Gute und vor allem mein herzliches Beileid für diesen schlimmen Verlust des eigenen Sohnes und Vaters der Kinder!
Einach so darf sie das nicht. Die Kinder haben auch ein Recht auf Umgang mit den Großeltern. Und umgekehrt.